STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel (AfD) Drs.-Nr.: 6/15370 Thema: offene Haftbefehle in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Gegen den Hauptverdächtigen der Massenvergewaltigung in Freiburg lag zum Tatzeitpunkt ein Haftbefehl unter anderem wegen Drogenhandels vor, der aber nicht vollstreckt wurde. Der Mann war laut Polizei als lntensivtäter bekannt.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Haftbefehle sind in Sachsen zum Stichtag 01.11.2018 noch nicht vollstreckt worden (bitte aufschlüsseln nach Art des Haftbefehle, Landgerichtsbezirk, Delikt, NationaIitätIStaatsangehörigkeit der Verdächtigen und Gründe der Nichtvollstreckung)? Rückwirkende Auswertungen, hier zum Stichtag 1. November 2018, sind nicht möglich. Die nachfolgenden Angaben basieren auf einer Auswertung mit Stichtag 16. November 2018 im Fahndungs— und Auskunftssystem INPOL. Demnach waren für Sachsen insgesamt 6.611 offene Haftbefehle gespeichert, davon Anlass-lZweck- Haftbefehl/ — 1.141 Personenfahndungsnotierungen mit der kombination ,,Straftat — Festnahme aufgrund Abschiebehaftbesch|uss/Unterbringungsbefehl“, — 5.469 Personenfahndungsnotierungen mit der Anlass-lZweck— kombination ,,Strafvo|lstreckung — Festnahme aufgrund Haftbe— feh|/AbschiebehaftbeschIuss/Unterbringungsbefehl“ und — eine Personenfahndungsnotierung mit der Anlass-lZweckkombination ,,Unterbringung — Festnahme aufgrund Haftbefeh |/Abschiebehaftbeschluss/Unterbringungsbefehl”. _t;———‚ Freistaat_? SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/67/83-2018/79399 Dresden, 10. Dezember 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi‚sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen— bahnlinien 3, 6, 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES iNNERN Die offenen Haftbefehle verteilen sich auf die Landgerichtsbezirke wie folgt: — Chemnitz 1.692, — Dresden 1.635, — Görlitz 1.046, — Leipzig 1.662 und — Zwickau 576. Es wird darauf hingewiesen, dass die Anzahl der Haftbefehle keinen Rückschluss auf die Anzahl der betroffenen Personen zulässt, weil zu einer Person mehrere Haftbefehle vorliegen können. Im Weiteren wird auf die Anlage venNiesen. Frage 2: Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um ausstehende Haftbefehle umgehend zu vollstrecken? Die Fahndung nach zur Verhaftung ausgeschriebenen Personen ist eine der Kernauf— gaben der Polizei. Für die gezielte Suche nach diesen Personen werden spezielle Organisationseinheiten in der Polizei vorgehalten. Dabei ist zu beachten, dass eine große Zahl der Haftbefehle (Ausschreibung aus Anlass der Strafvoiistreckung) zu nichtdeutschen Betroffenen Personen betrifft, die nicht mehr in Deutschland aufhäitig sind und denen bei Einreise die Strafvollstreckung droht. Frage 3: Bei wie vielen zur Verhaftung ausgeschriebenen Personen aus Frage 1 handelt es sich um so genannte MITA? 62 der zur Verhaftung ausgeschriebenen Personen sind als MITA gekennzeichnet. “??undlich n Grüßen M. Roland Wöller Anlage Seite 2 von 2 A Freistaat' SACHSEN Aufschlüsselung der in den Haftbefehlen erfassten Staatsbürgerschaften: //9?/////////%//// % Afghanistan Ägypten 3 Albanien 100 Algerien 109 Argentinien 1 Armenier 5 Aserbaidschan 4 Belarus 22 Benin 1 Bosnien und Herzegowina 14 Bulgarien 33 China 2 Cöte d'Ivoire 2 Dänemark 1 Deutschland 951 Ecuador 1 Eritrea 4 Estland 2 Frankreich 14 Gambia 1 Georgien 507 Ghana 1 Griechenland 7 Guinea 1 Honduras 2 Indien 34 Indonesien 1 lrak 63 Islamische Republik Iran 10 Irland 3 Island 1 Israel 5 Italien 18 Jordanien 3 Jugoslawien (ehem.) 17 Kamerun 1 Kasachstan 20 Kenia 2 Kolumbien 1 Kosovo 97 Kroatien 6 Anlage zu Drs.-Nr. 6/15370 Seite 1 Kuba Kuwah 1 Lefibnd 12 Ubanon 25 Ubefla 4 Ubyen 266 Lüauen 27 Malaysia 1 Marokko 267 Mazedonien, ehemaligejugoslawische Republik 36 Mowau‚RepubM< 18 Mongdei 1 Montenegro 3 Niederlande 6 Nmefla 4 NonNegen 1 Österreich 10 Pakistan 43 Panama 1 Peru 1 Pden 575 Podugal 10 Rumänien 182 Russische Föderation 111 Saudi-Arabien 3 Schwek 2 Serden 147 Serbien und Montenegro (ehem.) 6 Slowakei 70 Slowenien 2 Sommm 7 Sonstige/Ohne Angabe 58 Sovnenufion(ehen1) 16 Spamen 3 Staatenlos 4 Syrien, Arabische Republik 68 Tadschikistan 1 ThaHand 3 Tschad 1 TschechßchelRepuka 509 Tschechoslowakei (ehem.) 28 Tuneaen 561 Türkei 33 Turkmenistan 1 Ukraine 52 Unbekannt 47 Ungan1 47 Usbekistan 1 Seite 2 Venezuela 3 Vereinigten Staaten von Amerika 3 Vereinigtes Königreich 6 Vietnam 60 Zypern 1 Ohne Angaben 1.164 Seite 3 2018-12-10T13:49:18+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes