STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15377 Thema: Nachfrage zur Drs. 6/12937 — Nicht auftauchende, schulpflichtige Kinder und Jugendliche Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Nach Information der Fragestellerin wird eine Familie, Palästinenser *innen aus dem Libanon, durch den Sächsischen Flüchtlingsrat e.V. beraten. Zunächst fielen sie unter die Dublin-Ill Verordnung, zuständig für die Durchführung des Asylverfahrens war zunächst Spanien. Von Oktober 2017 bis Mai 2018 lebten sie in der Erstaufnahmeeinrichtung Hamburger Straße, die rechtlich mögliche Aufenthaltsdauer von maximal sechs Monaten wurde so überschritten. Der Familie gehören drei Kinder an, von denen zwei im fraglichen Zeitraum im schulpflichtigen Alter waren. Nach dem Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung wurden sie der Stadt Dresden zugewiesen. In der Antwort auf die Anfrage der Fragestellerin mit der Drs. 6/ 12937 wird als Stichtag der 31. März angegeben. Zum Stichtag befand sich die Familie knappe sechs Monate in der Erstaufnahmeeinrichtung. Dementsprechend hätten zwei Kinder in Anlage 2 unter Aufenthalts— dauer „> 3 Monate“ mit der entsprechenden Herkunft aufgeführt werden müssen. Angegeben werden allerdings nur Kinder und Jugendliche mit albanischer, georgischer, irakischer, mazedonischer, tunesischer und syrischer Staatsbürgerschaf .“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: („&—_» FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/42/282 Dresden, 11. Dezember 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder4 melden. STAATSMINlSTERIUM DES INNERN Frage 1: Warum unterblieb die Aufführung der beiden Kinder? Ohne konkrete Angaben zur Identität der Kinder ist eine Beantwortung der Frage nicht möglich. Für eine möglichenNeise abweichende Antwort der Staatsregierung auf die Fragen in der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 63/1293? von den der Fragestellerin aktuell vorliegenden Informationen sind grundsätzliche mehrere Ursachen denkbar. Ein Grund kann beispielsweise in unterschiedlichen Angaben zur Herkunft der vom Sächsischen Flüchtlingsrat e. V. beratenen Familie liegen. Frage 2: Muss die Fragestellerin davon ausgehen, dass die aufgeführten Zahlen der Staatsregierung in Anfragen bezüglich des Bildungszugangs von Kindern und Jugendlichen in Erstaufnahmeeinrichtungen, insbesondere Drs. 6/10831 I Drs. 6/12937 I Drs. 6l14669, nicht valide sind beziehungsweise, wird eine Überprüfung der angegebenen Zahlen erfolgen mit anschließender Information der Fragestel- Ierin? Die Fragestellerin muss nicht davon ausgehen, dass die aufgeführten Zahlen in Ant— worten der Staatsregierung zu Kleinen Anfragen bezüglich des Bildungszugangs von Kindern und Jugendlichen in Erstaufnahmeeinrichtungen, insbesondere in den Drs.-Nrn. 6/10831, 63/1293? und 6/14669, nicht valide sind. Die Auskünfte werden im Rahmen der Bearbeitung von Kleinen Anfragen unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Daten und Informationen nach bestem Wissen, unverzüglich und voll— ständig im Sinne von Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 Verfassung des Freistaates Sachsen erteilt. (Mit e ndlich nGrüßen roéRoland Wöller Seite 2 von 2 Freistaatr5323}: SACHSEN 2018-12-11T09:49:31+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes