STAATSIVIINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT in Reichen- Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 13. November 2018 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t392 Dresden, \9,f",/J - t O.l( 5 SÀCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 1005 10 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kle_ine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke (BUNDNTS 90/ DrE GRUNEN) Drs.-Nr.: 6/15384 Thema: Schadstoffbelastung nach Brandkatastrophe bach - Nachfrage zu Drs. 6114724 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Welche Schadstoffe und Abbauprodukte wurden durch die erfolgten Analysen von - Rauchgas - Rußpartikel auf dem Boden - Auftvuchs und gärtnerischer sowie landwirtschaftlicher Produkte - Löschwasser wann, von wem und ¡n welcher Form gemessen?(Bitte um Darstellung der genauen Konzentrationswerte, zugehör¡ger Grenzwerte und einer Bewertung der Ergebnisse .) Das Landratsamt Vogtlandkreis, das nach S 69 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Sächsisches Polizeigesetz während und auch nach dem Brand handelnde Behörde war, hat die Analysenergebnisse der genommenen Proben im Rahmen einer Auswertung auf einer Bürgerversammlung am 15. November 2018 den Einwohnern von Schneidenbach vorgestellt und ausgewertet. Nachfolgend sind die dazu vom Landratsamt Vogtlandkreis überm ittelten I nformationen dargestellt: Brandqase Gemessen wurde vom ABC-Zug der Feuenruehr des Vogtlandkreises. Am Brandherd wurden Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Chlorwasserstoff, Phosgen und Blausäuredämpfe analysiert. Ab 14:00 Uhr war in der Halle nur noch Kohlenmonoxid nachweisbar, andere Substanzen nicht mehr. s¡mut+ - -!!(l' -oD - - 01.tokùiñilñ[trh&r&¡kbn s.ùñhLbnúñrhruldúdtútueÈÀ Hausanschrift: Sächsisches Staatsm¡n¡sterium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverb¡ndung Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Ft¡r Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennze¡chnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze g¡lt: Bitte beim Pfortendienst melden. Bitle beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsminister¡- um für Umwelt und Landwirtschaft zur Erft¡llung der lnformationspflichten nach der Europä¡schen Datenschutz-Grundverordnung auf www.smul.sachsen.de * Ks¡n Zugâng für elektronisch signiêrte sow¡e für verschlüssêlte êlêktronische DokumenteSeite 1 von 4 STAATSIVI I N I ST ERI U I\4 FÜR UI4WELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Ab einer Entfernung von 20 bis 25 Meter zum Brandherd waren die genannten Gase messtechnisch nicht mehr nachweisbar. An den Messstellen im Umkreis der Anlage waren keine Brandgase nachweisbar. Löschwasser Die Probenahme und Analytik erfolgten durch ein von der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) zertifiziertes Labor. lm Löschteich sammelte sich das über die Betriebskanalisation zurückfließende Löschwasser . Darin befanden sich aus dem Rauch und dem Brandgut ausgewaschene Schadstoffe. Da das Löschwasser mehrmals genutzt wurde, erhöhte sich die Schadstoffkonzentration . lnfolge der Aufkonzentrierung konnten folgende Schadstoffklassen beziehungsweise Einzelschadstoffe nachgewiesen werden: Ammonium, adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX), Kohlenwasserstoffe, Tenside (anionisch), Schwermetalle, aromatischen Kohlenwasserstoffe Benzol, Toluol, Ethylbenzol und die Xylole (BTEX), polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und polychlorierte Dibenzodioxine und Dibenzofurane (PCDD/PCDF). Als Summenparameter war auch der Wert für den chemischen Sauerstoffbedarf (CSB) auffällig. Die Entsorgung dieses Löschwassers erfolgte daher in einer chemisch-physikalischen Behandlungsanlage. Für das Löschwasser aus dem Becken an der Halle konnte nach Auswertung der Analysenergebnisse eine Behandlung in der Kläranlage Netzschkau erfolgen. Rußproben Die Probenahme erfolgte durch das Landratsamt aus aufgesammeltem Material. Die Analytik erfolgte durch ein DAkkS-zertifiziertes Labor. Die Werte für PAK, BTEX, polychlorierten Biphenylen (PCB) und PCDD/PCDF lagen mit Ausnahme des Tetrachlordibenzofu rans u nter den jewei I igen Bestimm ungsgrenzen. Der Wert für Tetrachlordibenzofuran war so niedrig, dass das Material nicht als gefährlicher Abfall eingestuft werden musste. Bodenproben Auf Veranlassung des Umweltamtes des Landratsamtes Vogtlandkreis wurden am 11. September 2018 zwei Bodenproben aus der obersten Schicht der rauchbeeinflussten Böden entnommen. Die Entnahme der Probe A erfolgte etwa 170 Meter östlich der Brandstelle, die der Probe B etwa 50 Meter östlich der Brandstelle am Zaun des Betriebsgeländes. Dabei wurdenjeweils fünf Einzelproben im Umkreis von etwa fünf Metern aus einer Tiefe von null bis zwei Zentimeter entnommen und zu einer Mischprobe vereinigt. Untersucht wurden die beiden Bodenproben A und B auf die Gehalte an PAK, PCB und PCDD/PCDF im Feststoff. ln Auswertung der vorliegenden Untersuchungsergebnisse wurde durch die Landesdirektion Sachsen (LDS), als die im Zusammenhang mit dem Brandereignis zuständige obere Bodenschutzbehörde, Folgendes festgestellt: Seite 2 von 4 STAATSMINISTERìUM FÜR UI4WELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 PAK Der Prüfwert der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) von 0,2 Milligramm pro Kubikmeter für den Leitparameter Benzo(a)pyren bei der Nutzung als Kinderspielflächen (Pfad Boden - Mensch) und für Ackerbau/Nutzgärten 0,1 Milligramm pro Kubikmeter wird unterschritten. PAK gesamt liegt leicht über den Gehalten in den Bodenproben aus dem Jahr 2007. Die Werte geben keinen Anlass für weitere Untersuchungen oder Nutzungseinschränkungen. PCB Die Werte liegen unterhalb der Nachweisgrenze (0,01 Milligramm pro Kubikmeter). Sie geben keinen Anlass für weitere Untersuchungen oder Nutzungseinschränkungen. PCDD und PCDF Der Maßnahmewert der BBodSchV von 100 Nanogramm Toxizitätsäquivalent pro Kilogramm Trockensubstanz (ng TE/kg TS) wird deutlich unterschritten. Die Empfehlungen der Bund-Länder AG Dioxine für den Pfad Boden-Pflanze-Mensch benennt 5 ng TE/kg TS als Zielgröße im Sinne eines Vorsorgewertes. Bei dessen Unterschreitung ist jegliche Nutzung ungeprüft möglich. Dieser Wert wird in den untersuchten Bodenproben unterschritten. Sie geben keinen Anlass für weitere Untersuchungen oder Nutzungsei nsch ränkungen. Auf der Grundlage der analytischen Untersuchung der beiden Bodenproben auf PCB, PAK, PCDD/PCDF sind keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer schädlichen Bodenveränderung im Sinne von $ 2 Absatz 3 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG) gegeben. Ein Zusammenhang der analysierten Schadstoffgehalte mit dem Brandereignis ist nicht erkennbar. Für weitere Untersuchungen oder Nutzungseinschränkungen besteht auf der Grundlage der vorliegenden Untersuchungsergebnisse des Bodens kein Anlass. Lebensmittelproben Die Probenahme und Analytik erfolgten durch die Landesuntersuchungsanstalt Sachsen Bei Eiern wurden zwei Beprobungen durchgeführt. Die Gehalte an PCDD/PCDF liegen unterhalb der Höchst- und Auslösewerte der Verordnungen der Europäischen Kommission. Als Obstprobe wurde eine Mischprobe aus Apfeln, Weintrauben, Pflaumen und Tomaten genommen. Es wurde nur eine Verbindung der PAK im Bereich der Bestimmungsgrenze nachgewiesen. Gehalte an PCB und PCDD/PCDF liegen unterhalb der Auslösewerte der Verordnungen der Europäischen Kommission für Obst und Gemüse. Futtermittelproben Die Probenahme und Analytik erfolgten durch die Landesuntersuchungsanstalt Sachsen. Bei den sechs Futtermittelproben (fünfmal Gras- beziehungsweise Weidenaufwuchs und einmal Stroh) lagen alle Werte für PCDD/PCDF und PCB deutlich unter dem Auslösewert Verordnung der Europäischen Kommission von 0,5 Pikogramm pro Gramm. Seite 3 von 4 STAATSI\4 I N I ST ERI U I\4 FÜR UI\4WELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Abfallproben Die Probenahme und Analytik erfolgten durch ein DAkkS-zertifiziertes Labor. Aus den Brandabfällen wurden drei etwa gleichartige Fraktionen separiert und jeweils in Anwesenheit von Mitarbeitern der LDS beprobt. Die Analytik erfolgte vorrangig mit dem Ziel der Einstufung nach dem Abfallvezeichnis. Die Analytik ergab, dass keine Abfâlle als gefährlicher Abfall eingestuft werden müssen. ln Abstimmung mit der LDS wurde dennoch eine Entsorgung wie gefährlicher Abfall vereinbart. Generell liegen die Analysenergebnisse sämtlicher Proben, die außerhalb des Betriebsgeländes genommen wurden, im unkritischen Bereich. Das heißt, dass es während des Brandes nur zu geringen Kontaminationen von Boden, Futtermitteln, Aufiruuchs und Nahrungsmitteln mit den genannten Schadstoffen gekommen ist. Ausgehend von den Analysenwerten können alle beprobten Guter bestimmungsgemäß venruendet werden. Frage 2: Auf Grund welcher konkreten Ergebnisse der Löschwasseranalytik(lnhaltsstoffe und deren Konzentration) konnte ein Teil des Löschwassers nicht in der kommunalen Kläranlage behandelt werden? Nach Vorlage der Analysenergebnisse der Löschwasserproben hat die LDS aufgrund der Summe der lnhaltsstoffe empfohlen, das Löschwasser aus dem Löschwasserteich nicht in einer kommunalen Kläranlage behandeln zu lassen. lm Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1, Abschnitt Löschwasser verwiesen. Frage 3: Wie behandelt die Firma REMONDIS Schadstoffe und Abbauprodukte aus dem kontaminierten Löschwasser und wo entsorgt sie diese? Die Anlage der Firma REMONDIS liegt im Freistaat Thüringen. Detaillierte Angaben zur Behandlung der Schadstoffe und Abbauprodukte aus dem kontaminierten Löschwasser liegen daher der LDS und damit der Staatsregierung nicht vor. Mit freundlichen Grüßen V t-* Thomas Schmidt Seite 4 von 4 2018-12-07T09:28:33+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes