STAATSNIINiSTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Schubert (BÜNDNIS 90IDIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/15385 Thema: Verweigerung des Zutritts für Schornsteinfeger - Landkreis Görlitz Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchen Gemeinden und Städten im Landkreis Görlitz wurde Schornsteinfegern seit dem 1.1.2014 bis dato der Zutritt verweigert zu Privathaushalten und gewerblichen Unternehmungen? (Bitte nach Gemeinden! Städten und Jahren angeben, so dass man je nach Gemeindel Stadt die Entwicklung in den letzten Jahren nachvollziehen kann; bitte nach privat und gewerblich angeben) Im Landkreis Görlitz gab es im Zeitraum 1. Januar 2014 bis zum 22. November 2018 insgesamt 1.215 Vorgänge, bei denen Schornsteinfegern der Zutritt verweigert wurde. Eine Aufschlüsselung nach einzelnen Orten ist nicht möglich, eine gesonderte Statistik dazu wird nicht geführt. Ebenfalls wird auch keine Statistik darüber geführt, ob es sich bei den betroffenen Objekten um private oder gewerbliche Objekte handelt. Frage 2: Welche Maßnahmen kann die zuständige Behörde ganz grundsätzlich ergreifen, wenn der Zutritt des Schornsteinfegers verweigert wird und in wievielen Fällen und in welchen Gemeinden/Städten wurden seit dem 1.1.2014 gerichtsvollzieherische Maßnahmen im Landkreis Görlitz angeordnet mit welchen Ergebnissen? (Bitte aufschlüsseln nach Gemeindel Stadt je Jahr mit Anzahl der Fälle und jeweiligem Ergebnis; bitte nach privat und gewerblich angeben) Jeder Eigentümer und Besitzer eines Grundstücks oder Raums ist nach § 1 Abs. 3 S. 1 des Gesetzes über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfegerhandwerksgesetz — ScthwG) verpflichtet, dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger und sonstigen £’"I’‚——1 Freistaat—.—| SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/67/86 Dresden. 12. Dezember 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6. 7, B, 13 Besucherparkpiätze: Bitte beim Empfang Wilhelm—Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES 'INNERN Beauftragten der zuständigen Behörde zur Durchführung der u. a. in §§ 14, 15 und 26 ScthwG bezeichneten Tätigkeiten den Zutritt zu einem Grundstück oder einem Raum zu gestatten. Sofern der Zutritt verweigert wird und deeskalierende Maßnahmen nicht zum Erfolg führen, ist die zuständige Behörde zur Durchsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Feuerstättenschau nach § 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 ScthwG ferner ermächtigt, eine entsprechende Duldungsverfügung gegenüber dem Eigentümer bzw. dem Besitzer zu erlassen. Darüber hinaus können wiederkehrende Schornsteinfegerarbeiten nach §§ 25 Abs. 2 i. V. m. 26 Abs. 1 ScthwG letztendlich auch mittels Ersatzvornahme durchgesetzt werden. Des Weiteren können durch die zuständige Behörde nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 ScthwG entsprechende Bußgeldven‘ahren eingeleitet werden. Eine Aufschlüsselung gerichtsvollzieherischer Maßnahmen im Landkreis Görlitz nach einzelnen Orten ist nicht möglich, da hierzu keine Statistik geführt wird. Frage 3: Gibt es Fälle, in denen sich Personen auf ihre Immunität in dem Verfahren bezogen haben, um sich dem VenNaltungsakt bzw. dem Vollzug der Maßnahmen zu entziehen und wenn ja, wie reagierte die Verwaltungsbehörde im jeweiligen Verwaltungsverfahren ? Derartige Fälle sind den zuständigen Behörden nicht bekannt. Frage 4: Ist es in Zusammenhang mit der Zutrittsverweigerung für Schornsteinfeger und in der Folge möglicher amtlich angeordneter Maßnahmen zu Straftaten gekommen im Landkreis Görlitz, wenn ja, zu welchen? (Bitte nach Gemeinde! Stadt je Jahr seit 1.1.2014 angeben, bitte nach privat und gewerblich angeben) In der Polizeilichen Kriminalstatistik sowie im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen liegen keine Angaben im Sinne der vorstehenden Fragestellung vor. Zur Beantwortung der Frage wurden deshalb in der Integrierten Vorgangsbearbeitung der sächsischen Polizei alle Straftaten ausgewertet, welche im Kurzsachverhalt den freitextlichen Begriff „Schornsteinfeger“ aufweisen. Da es sich dabei um keine Pflichterfassung handelt, bietet das Rechercheergebnis jedoch keine Gewähr auf Vollständigkeit. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass zum Beispiel beim Straftatbestand des Hausfriedensbruchs die Aussonderungs— und Löschfristen zwei Jahre betragen und insofern dazu Erkennt— nisse nur für die Jahre 2016 und 2017 vorliegen. Jahr Straftat Ort Privatlgewerblich Laufendes Verfahren 2016 Widerstand gegen VoII— Weißwasser Privat Nein streckungsbeamte 2017 Hausfriedensbruch Vierkirchen Privat Nein 2017 Nötigung Vierkirchen Privat Nein Ergänzende Statistiken werden durch die zuständigen Behörden nicht geführt. Seite 2 von 3 „ FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES 'INNERN (13,—. Freistaatm .;;——1 SACHSEN Frage 5: Gibt es laufende Verfahren im Zusammenhang mit Zutrittsrechten und -verweigerungen für Schornsteinfeger im Landkreis Görlitz? (Bitte nach Gemeindel Stadtje Jahr seit 1.1.2014 angeben, bitte nach privat und gewerblich angeben) Laufende Verfahren existieren nur aus dem Jahre 2018. Verfahren aus früheren Jahren sind abgeschlossen. Eine Aufschlüsselung nach einzelnen Orten ist nicht möglich, da die Vorgänge nur nach Kehrbezirken erfasst werden und eine gesonderte Statistik nicht geführt wird. Ebenfalls wird auch keine Statistik darüber geführt, ob es sich dabei um private oder gewerbliche Objekte bzw. Liegenschaften handelt. r undlichen Grüßen‚.! && Pro . Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 2018-12-12T11:38:08+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes