SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 1 0 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01 067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Rolf Weigand (AfD) Drs.-Nr.: 6/15394 Thema: Verpflegung in Kindertageseinrichtungen in Mittelsachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Kindertageseinrichtungen in Mittelsachsen verfügen über eine eigene Verpflegungsmöglichkeit bzw. eine Möglichkeit zur kompletten Zubereitung aller Mahlzeiten? (Bitte aufschlüsseln nach Kindertageseinrichtung in kommunaler und in freier Trägerschaft für die jeweilige Kommune mit Standortbezeichnung.) Frage 2: Welche Kosten entstehen für die komplette Verpflegung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Mittelsachsen und welchen Anteil müssen dabei die Eltern aufbringen? (Bitte aufschlüsseln nach Kindertageseinrichtung in kommunaler und in freier Trägerschaft sowie eigene oder Fremdverpflegung für die jeweilige Kommune.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 2: Der Staatsregierung liegen keine Daten zu den genannten Fragestellungen vor. Diese lassen sich auf der Grundlage der öffentlichen Statistik nicht beantworten . Kindertagesbetreuung ist eine kommunale Pflichtaufgabe und unterliegt der kommunalen Selbstverwaltung . Auch in diesem Rahmen haben die Kindertageseinrichtungen der Gemeinden (öffentliche Träger) und der freien Träger keine Meldepflichten zu den in den Fragestellungen genannten Themen gegenüber dem Landkreis. Eine gesonderte Abfrage aller Kindertageseinrichtungen aller Träger für die Beantwortung der Fragen ist einem Landkreis nicht zurnutbar und stellt einen Eingriff in die Kommunale Selbstverwaltung dar. Im Übrigen hat eine Nachfrage beim Landkreis Mittelsachsen ergeben, dass Daten zu den Möglichkeiten der Zubereitung von Seite 1 von 2 Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/15/26 Dresden .~ 4(_ ?.,y(j Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium fUr Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang: poststelle@smk-sachsen.de-mail .de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Mahlzeiten in Kindertageseinrichtungen sowie zum Elternanteil an der Finanzierung der Verpflegung nicht ermittelt werden. Frage 3: Wann rechnet die Staatsregierung mit einer Aktualisierung der Zahlen über die kommunalen Anteile der Betreuungskosten in Kindertageseinrichtungen ? Die Stadt Leipzig hat die entsprechenden Daten aus der Bekanntmachung nach § 14 Abs. 2 des Sächsischen Gesetzes über Kindertageseinrichtungen noch nicht gemeldet. Insoweit ist auch die Berechnung der Landesdurchschnittsdaten für 2017 noch nicht möglich. Die Sächsische Staatsregierung rechnet Anfang 2019 mit einer Aktualisierung der Zahlen über die kommunalen Anteile der Betreuungskosten in Kindertageseinrichtungen. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2018-12-05T13:00:26+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes