STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15402 Thema: "Gefährliche Orte", „Kontrollbereiche“ und Bodycams in Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele und welche Orte in Leipzig werden gegenwärtig nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 SächsPolG auf Grund welcher detaillierter Lageerkenntnisse geführt? (Bitte aufstellen nach Revierbereich, Orten, Plätzen, Straßen, Straßenzügen und dem jeweiligem räumlichen Umfang.) Auf die Vorbemerkung und die Absätze 1 und 2 der Antwort der Staatsregie— rung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14914 wird verwiesen. Für ihren Zuständigkeitsbereich wurden die folgenden Orte durch die Polizeidirektion Leipzig für eine aktuelle Betrachtung als maßnahmerelevant genannt. Es kann aus den vorgenannten Gründen aus der Auflistung nicht der Schluss gezogen werden, dass jetzt nur an diesen Orten die Voraussetzungen einer ldentitätsfeststellung nach § 19 Absatz 1 Nummer 2 SächsPolG vorliegen oder dass sie auch künftig an diesen Orten vorliegen werden. Die Liste stellt lediglich das Bemühen dar, dem Informationswunsch der Abgeordneten so weit wie möglich nachzukommen. Stadtbezirk Ost (Revierbereich Leipziq Zentrum) „Ludwigstraße" (mit Teilbereichen der Eisenbahnstraße, Mariannenstraße , Bussestraße, Einertstraße, Hedwigstraße und Ludwigstraße ); „Rabet“ (mit Teilbereichen der Hermann-Liebmann—Straße, Konradstraße , Eisenbahnstraße, Einertstraße und Rabet); Freistaat__ SACHSEN -—x_ ."—1 Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-1053/67/94 Dresden, 14. Dezember 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sach5en.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSTVHNISTERIUNI DES 1NNERN U“:;_„—‘ Freistaat““ f’i—"7 SACHSEN ,_\\ » Stadtbezirk Mitte (Revierbereich Leipziq Zentrum) „Schwanenteich“ neben der Leipziger Oper; „Kleiner-Wil|y-Brandt-Platz“/„Bürgermeister-Müller-Park“; Stadtbezirk West ( Revierbereich Leipziq—Südwest) — Fußgängerzone „Stuttgarter Allee“. Die Darlegung der der Einschätzung der Orte zugrunde liegenden Erkenntnisse erfolgt in der Anlage. Frage 2: Wie viele Kontrollbereiche, entsprechend § 19 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 SächsPolG, wurden wo im Gebiet der Stadt Leipzig im Zeitraum vom 01.10.2018 bis zum 13.11.2018 auf Grund welcher Lageerkenntnisse eingerichtet und ausgewiesen? (Bitte nach zeitlicher und räumlicher Ausdehnung der Maßnahmen und auf Grund welcher Lageerkenntnisse oder welcher Einsatzlage auflisten.) Keine. Frage 3: An welchen Orten werden in Leipzig aktuell durch die Polizei Bodycams einge- _ setzt? (Bitte jeweils räumliche Ausdehnung der Gebiete angeben.) Der präventive Einsatz von Körperkameras an bestimmten Orten bzw. in gefährdeten Objekten findet seine Rechtsgrundlage in § 37 Absatz 2 in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Nummern 2 und 3 SächsPolG. Unter Beachtung dieser Regelungen findet der Ein— satz an den zu Frage 1 genannten Orten statt. Darüber hinaus erfolgt der Einsatz im Umfeld des Hauptbahnhofes, begrenzt durch den Willy—Brandt-PIatz, die Kurt- Schumacher-Straße, den Flussverlauf der Parthe, die Brandenburger Straße bis zur Einmündung Sachsenseite, als besonders gefährdetem Objekt oder in seiner unmittelbaren Nähe nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SächsPolG auf der Grundlage des § 37 Absatz 2 SächsPolG. Sofern der Einsatz von Körperkameras auf Grundlage anderer gesetzlicher Regelungen erfolgt, welche Datenerhebungen in Form von Videoaufzeichnungen zulassen, ist — der Einsatz der Kamera auch außerhalb der o. 9. Orte möglich und rechtlich zulässig. MIT, re ndlZen Grüßen . Roland Wöller Seite 2 von 2 Anlage zu Drs.—Nr. 6/15402 1. Stadtbezirk Ost (Revierbereich Leipzig Zentrum) Die zum Stichtag 29. November 2018 erfassten 1.784 Straftaten im Bereich „Ludwigstraße“ zeigen eine überproportionale Belastung zu anderen örtlichen Bereichen auf. Diese Belastung gilt insbesondere für die sog. schwere Kriminalität, mithin Straftaten des Handeitreibens mit Betäubungsmitteln, schwere Körperverletzungsdeiikte und Raubstraftaten. Der Bereich „Ludwigstraße“ umfasst auch die Eisenbahnstraße mit einem überproportional hohen Anteil der Gesamtkriminaiität. Dieser stellt die höchste Kriminalitätsdichte innerhalb der Ortsteile Neustadt-Neuschönefeid und Volkmarsdorf dar. Die Parkanlagen im Stadtbezirk Ost stellen einen Schwerpunkt für Betäubungsmittelkrimina- Iität der; im laufenden Jahr 2018 wurden zum 0. 9. Stichtag 27 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz in der Parkanlage „Rabet“ festgestellt. Die damit einhergehende Beschaf— fungskriminalität stellt eine weitere Ausprägung der Kriminalitätslage dar. Im Zeitraum vom 1. Juni 2017 bis 23. Mai 2018 wurden im Bereich der Parkanlage „Rabet“ Straftaten gegen das Leben und die Gesundheit sowie gegen das Betäubungsmittelgesetz im unteren dreistelligen Bereich registriert. Mehr als die Hälfte dieser Delikte waren gegen das Schutzgut der körperlichen Unversehrtheit gerichtet; in drei Fällen gab es versuchte Tötungsdelikte unter Verwendung von Messern. Im Mai 2018 kam es zu zwei weiteren gewalttätigen Auseinandersetzungen, bei denen täterseitig Schusswaffen eingesetzt wurden. Im Zusammenhang mit der Begehung von Straftaten kam es teilweise zu erheblichen Menschenansammlungen (bis zu 150 Personen) mit ag— gressivem Verhalten gegenüber dem Polizeivoilzugsdienst. 2. Stadtbezirk Mitte (Revierbereich Leipzig Zentrum) Die Bereiche „Parkanlage am Schwanenteich“ und am „Bürgermeister—Müller-Park" mit angrenzendem „Kleinen-WiIIy-Brandt-Platz“, der Spielothek „Fairplay“, Bahnhofsvorplatz und Zentralhaltestelle sind durch die Begehung von Betäubungsmittel- und Eigentumsdelikten geprägt. Zudem ist festzustellen, dass sich in diesen Bereichen Betäubungsmittelkonsumenten und Personen aus dem „Punker-Klientel“ aufhalten und den Personen- und Touristenver— kehr durch ordnungswidriges Verhalten mit der Schwelle zu strafbaren Handlungen beeinträchtigen . Auf Grund des hohen Kontrolldrucks zur Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität ist es bereits zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen „Punkern“ und Drogenhändlern aus dem arabischen Raum gekommen. Mit Stand 31. Dezember 2017 wurden insgesamt ca. 4,5 Kilogramm verschiedenster betäubungsmittelverdächtiger Substanzen sichergestellt. Bereits im Ill. Quartal des Jahres 2018 wurde die Jahresmenge des Jahres 2017 überschritten. Bei den Betäubungsmittelhändlern handelt es sich fast ausnahmslos um Personen aus dem arabischen Kulturraum. Im Juli 2018 kam es auf dem „WiIIy—Brandt-Platz” unterhalb des LVB-Serviceturms zu mehreren teils sehr heftig geführten körperlichen Auseinandersetzungen zwischen afghanischen und anderen arabischen Personen, die teilweise mit Messern bzw. Schnittwerkzeugen geführt wurden. Geschädigten wurden unter anderem in die Halsgegend gestochen bzw. ge— schnitten. Hintergrund könnten Streitigkeiten um die Platzverteilung innerhalb der Drogenszene sein. Aufgrund sich ablehnend gegenüberstehender Nationalitäten bzw. Ethnien sind vergleichbare Auseinandersetzungen, die übenNiegend anlasslos erfolgen, jederzeit wahrscheinlich . Anlage zu Drs.-Nr. 6/15402 3. Stadtbezirk West (Revierbereich Leipzig—Südwest) Seit April 2017 stellt die Straßenkriminalität im Stadtgebiet um die „Stuttgarter Allee“ eine hohe Belastung dar. Schwerpunkte bilden dabei die seit dem |||. Quartal 2018 ansteigenden Fälle der sog. Roheitsdelikte (bspw. Körperverletzungsdelikte und raubähnliche Straftaten) sowie die starke Erhöhung der Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz im lokalen Vergleich zu anderen Orten im Revierbereich. Die Zahl der Bürgerbeschwerden wies gegenüber dem ||. Quartal 2018 ebenfalls eine Erhöhung aus. 2018-12-14T12:22:34+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes