STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6I15403 Thema: Sammelabschiebung nach Afghanistan vom Flughafen Leipzig/ Halle am 13. November Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 13. November 2018 fand ab dem Flughafen Leipzingalle eine bundesweit organisierte Sammelabschiebung nach Afghanistan statt.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele in Sachsen lebende afghanische Geflüchtete wurden im Rahmen der Sammelabschiebung abgeschoben, wie lange hielten sich die Betroffenen in Sachsen auf, wie war ihr aufenthaltsrechtlicher Status und wo war der Ort der letzten Unterbringung (bitte einzeln auflisten )? lm Rahmen der Sammelabschiebung nach Afghanistan am 13. November 2018 wurden drei Personen aus Sachsen abgeschoben. Sie hielten sich in den Zuständigkeitsbereichen der unteren Ausländerbehörden der Stadt Chemnitz und der Landkreise Zwickau und Mittelsachsen auf. Die Betroffenen besaßen den Status von abgelehnten, vollziehbar ausreisepflichtigen Asylbewerbern. Eine der abgeschobenen Personen hielt sich seit vier Jahren in Sachsen auf, eine weitere meldete sich erstmalig vor dreieinhalb Jahren im Freistaat Sachsen. Die dritte abgeschobene Person hielt sich seit drei Jahren in Sachsen auf. A’jf—s Freistaat Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/42/285 Dresden, 14. Dezember 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564—0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi‘sachsende Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm—Buck— Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUMDES iNNERN + 15. _ ‚‘—1 Frage 2: Inwiefern gehörten die Betroffenen zu den Gruppen der „Straftäter*innen‚ Gefährder *innen und Personen, die hartnäckig ihre Mitwirkung bei der ldentitätsklärung verweigern“? Welche Ermittlungsverfahren und Vorstrafen lagen vor, welche belastbaren Hinweise gab es darauf, dass es sich um so genannte „Gefährder “ handelt oder inwiefern haben die Betroffenen „hartnäckig“ die Klärung ihrer Identität verhindert? (bitte pro Person in Verbindung mit dem Ort der letzten Unterbringung zuordnen) Für eine abgeschobene Person lagen offene Ermittlungsverfahren wegen sexueller Belästigung und Vergewaltigung vor. Die anderen beiden Personen können keiner der genannten Gruppen zugeordnet werden. Frage 3: Standen die Menschen in einem Beschäftigungsverhältnis, wenn ja, in welchem, sind den jeweils zuständigen Ausländerbehörden Anhaltspunkte bekannt, wonach die betroffenen Menschen Lebensgefährt*innen, Verlobte oder Ehepartner *innen haben könnten und wussten die jeweils zuständigen Ausländerbehörden von etwaigen Erkrankungen der betroffenen Menschen? Eine abgeschobene Person ging einer Beschäftigung als Produktionsmitarbeiter nach. Der zuständigen Ausländerbehörde waren keine Anhaltspunkte bekannt, wonach der Betroffene eine/n Partnerl—in im Sinne der Fragestellung gehabt haben könnte. Aus einem Befundbericht gingen Informationen über Erkrankungen hervor. Aktuelle ärztliche Atteste gemäß § 60a Abs. 20 und d Aufenthaltsgesetz, die einer Abschiebung entgegenstehen könnten, wurden jedoch nicht vorgelegt. Die zweite abgeschobene Person ging keiner Beschäftigung nach. Es lagen Anhaltspunkte dafür vor, dass der Betroffene eine Freundin hat. Unterlagen über Erkrankungen Iagen nicht vor. Die dritte abgeschobene Person stand ebenfalls in keinem Beschäftigungsverhäitnis und es gab keine Anhaltspunkte zu einer/m Partnerl-in im Sinne der Fragestellung. Der zuständigen Ausländerbehörde war eine angeborene Deformität eines Körperteile be— kannt, welche allerdings nicht zur Einschränkung der Reisefähigkeit führte. ndlich n Grüßen.74 f. Dr. Roland Wöiler Seite 2 von 2 17—1 Freistaat_ SACHSEN 2018-12-14T12:24:24+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes