STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 6/15408 Thema: Veränderte Sicht des LfV Sachsen auf die AfD nach Chemnitzer Demonstrationen? - Beitrag der Süddeutschen Zeitung vom 13.11.2018 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In dem Beitrag der Süddeutschen Zeitung vom 13.11.2018 ‚Wie Chemnitz die Sicht des Verfassungsschutzes auf die AfD änderte‘, heißt es u. a.: ,Nach langem Zögern liefert das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz nach Informationen der SZ seinen Bericht zu einer möglichen Beobachtung der MB. Die Ausschreitungen in Chemnitz sorgten offenbar für eine andere Sicht der Dinge sowohl im sächsischen Innenministerium als auch beim dortigen Verfassungsschutz.‘ [...] ‚Beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in Köln ist gerade eine lang erwartete Lieferung eingegangen. Absender: der Verfassungsschutz von Sachsen. Es ist eine brisante Sammlung an Informationen über die sächsische AfD. Aufgelistet werden Kontakte von sächsischen AfD-Leuten [...].‘ [...] ‚Nun kann beim BfV die Auswertung beginnen. Sachsens Verfassungsschützer beleuchten zwar weiter nicht die Kontakte von AfD- Leuten zu Pegida. Denn Pegida wird in Sachsen nicht als extremistisch beobachtet.‘ [...] ,Sachsens Erklärung für das späte Einlenken fällt so aus: Chemnitz habe die Sicht auf die Dinge verändert, vorher hätten sowohl die Juristen im Dresdner Innenministerium als auch beim sächsischen Verfassungsschutz ‚erhebliche Bedenken‘ geäußert. [...]‘. (Quelle: https:Ilwww.sueddeutsche.de/politikIafd-verfassungsschutzsachsen -1.4209436)“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: ‚513—. Freistaat" SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3480 Dresden. 17. Dezember 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm—Buck—Slr. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 554—0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen— bahnlinien 3, 6. 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINiSTERiUM DES iNNERN Vorbemerkung: Der Fragesteller nimmt in der Kleinen Anfrage Bezug auf eigene Wertungen des Autors einerjournalistischen Publikation, die eine Bewertung der AfD als beobachtungswürdig unterstellt. Die Geschehnisse von Chemnitz führen dagegen lediglich zu neuen Tatsa— chenfeststellungen hinsichtlich des Agierens der AfD. Die Formulierungen „Sicht des LfV Sachsen auf die AfD“ bzw. „Sicht auf die Dinge“ werden in diesem Sinne so verstanden , dass damit die Feststellung auch neuer Tatsachen gemeint ist, nicht hingegen deren wertende Betrachtung. Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zum Wahrheitsgehalt des 0. g. Beitrages der Süddeutschen Zeitung vom 13.11.2018 „Wie Chemnitz die Sicht des Verfassungsschutzes auf die AfD änderte“? Frage 2: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung insbesondere zu dem Wahrheitsgehalt der 0. g. Behauptung, dass „die Ausschreitungen in Chemnitz offenbar für eine andere Sicht der Dinge sowohl im sächsischen Innenministerium als auch beim dortigen Verfassungsschutz sorgten“? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die AfD bzw. ihr sächsischer Landesverband werden durch das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen nach wie vor nicht als extremistische Prüf— oder Verdachtsfälle geführt. Die Ereignisse von Chemnitz — insbesondere die Teilnahme von Rechtsextremisten an der AfD-Demonstration am 01. September 2017 — unterstreichen die grundsätzliche Bedeutung des bundesweiten ergebnisoffenen Prüfprozesses zu einer möglichen Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutzverbund, in den sich das LfV Sachsen mit Materialien und Expertise einbringt. Der im Artikel aufgeführte angebliche Inhalt der bisherigen Materialübermittlung kann so nicht bestätigt werden. Im Ubrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Frage 3: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zu der Frage, ob, und wenn ja, auf welchem Wege, Informationen des LfV Sachsen in die Presse gelangt sind, insbesondere bezogen auf die von der Süddeutschen Zeitung beschriebene „brisante Sammlung an Informationen über die sächsische MD“ in der ,,Kontakte von sächsischen AfD-Leuten aufgelistet“ seien? Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN ‚- , W „] . ’ "| ~. ';—1 y STAATSMINISTERIUM DES iNNERN Frage 4: Sofern die o. g. Behauptungen in der Süddeutschen Zeitung nicht auf einer illegalen amtsinternen Weitergabe von Informationen basieren: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über den Ursprung der o. 9. Informationen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Der Sächsischen Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse zum Zustandekommen des zitierten Pressebeitrags und zum Ursprung der darin genannten Informationen vor. Der Sächsischen Staatsregierung liegen insbesondere keine Erkenntnisse darüber vor, dass der Beitrag auf Informationen zurückgeht, die aus dem LfV Sachsen an die Pres— se gelangt sind. Wegen des Inhalts des Pressebeitrags wird zudem ergänzend auf die zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2 verwiesen. Frage 5: Sofern die o. g. Behauptungen nicht der Wahrheit entsprechen (auch teilweise): Was gedenkt die Staatsregierung zu veranlassen, um die entsprechende Falschbenachrichtigung der Öffentlichkeit durch die Süddeutsche Zeitung zu unterbinden bzw. diese richtigzustellen? Im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Presse und den Umstand, dass interne Vorgänge des LfV Sachsen betroffen sind, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit Nummer 3 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschiusssache eingestuft sind — somit eine öffentliche Gegendarstellung unter Darle— gung der tatsächlichen Sachlage ausscheidet — sieht die Staatsregierung derzeit keine Handlungsmöglichkeiten irn erfragten Sinne. Iyiit/fr/e dlich nGrüßen \ £4 «rof. r. Roland Wöiler Seite 3 von 3 FreistaatSACHSEN 2018-12-17T14:36:57+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes