STAATSMINISTERIUM DES 'lNNERN SÄCHSISCHES STAATSMiNiSTERlUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten André Wendt (AfD) Drs.-Nr.: 6I15411 Thema: Nachfrage zu Drs 6/15084 - 6/15086 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Staatsregierung gab bekannt (Drs. 6/15084-15086), dass 24.363 Asylbewerber in den letzten drei Jahren abgelehnt worden sind, gegen die zudem kein Abschiebeverbot vorliegt. Nach Angeben der Staatsregierung halten sich 11.800 ausreisepflichtige Asylbewerber in Sachsen auf. Gleichzeitig verweist die Landesdirektion darauf, dass im gleichen Zeitraum 3.602 Asylbewerber abgeschoben worden und 3.707 freiwillig ausgereist sind. Zieht man von den abgelehnten Asylbewerbern die ausreisepflichtigen, abgeschobenen und freiwillig ausgereisten ab, bleibt ein Rest von 5.254 übrig.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Daten, auf die der Fragesteller zurückgreift, stehen nicht in dem vom Fragesteller unterstellten Bezug zueinander. Die Annahme, aus der Berechnung ergäbe sich, dass 5.254 Personen ausreisepflichtig sind und sich in Sachsen aufhalten, trifft nicht zu. Frage 1 : Welche Sachverhalte liegen bei den 5.254 abgelehnten Asylbewerbern vor? (Bitte einzeln aufschlüsseln.) Frage 2: Wo halten sich diese Asylbewerber derzeitig auf? 13,—: FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/42/286 Dresden, 17. Dezember 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm—Buck—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3, 6, 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES 'INNERN „\ „.:—| Frage 3: Wie viele islamistische Gefährder sind darunter? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Von einer Beantwortung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grund— satz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mit— betrof'fenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staats— regierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. Sächs- VerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14—1—97). Zur Beantwortung der Fragen müssten die Akten der 24.363 abgelehnten Asylbewerber händisch ausgewertet werden. Für diese Personen müsste jeweils die Akte angefordert und darin nach diesen zusätzlich abgefragten Daten gesucht werden. Dies ist im Rahmen der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit un— verhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Behörden nicht leistbar. Für die Auswertung ist pro Akte ein Gesamtaufwand von durch— schnittlich einer Stunde zu veranschlagen. Hieraus ergibt sich ein Arbeitsaufwand von 24.363 Arbeitsstunden. Ausgehend von einer 40-h-Woche ist ein Mitarbeiter ca. 609 Wochen mit der Beantwortung der Frage beschäftigt. Im vorliegenden Fall wäre daher durch eine vollständige Beantwortung dieser Frage die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet. Nach Abwägung des parlamentarischen Informationsin— teresses einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Ausländerbehörden andererseits wurde, auch unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit , von der umfassenden Beantwortung abgesehen. Frage 4: Welche Sachverhalte liegen bei den 11.627 Asylbewerbern, die unter „sonstige Verfahrenserledigungen“ geführt werden, vor? (Bitte aufschlüsseln nach Art und Anzahl der sonstigen Verfahrenserledigungen) Von einer Beantwortung wird abgesehen. Der Staatsregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Die Staatsregie— rung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN ;;‚3—1 Freistaat?“ F‘ SACHSENSTAATSMINISTERIUMDES INNERN Letzteres ist hier der Fall, denn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist zuständig für die Erstellung der Asylstatistik. Welche Sachverhalte im Einzelnen un— ter die Rubrik „sonstige Verfahrenserledigungen” fallen, kann nur das BAMF beantworten . r ndliche Grüßen Pro . Dr. Roland öller Seite 3 von 3 2018-12-17T14:45:51+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes