$ o, t*s @ oôt STAATSI\4INISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANOWlRTSCHAFT Postfach 100510 I 01076Dresdsn Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern h ard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka und Rico Gebhardt (DrE L|NKE) Drs.-Nr.: 6/15419 Thema: Sicherstellung der Trinkwasserversorgung für Haushalte mit privaten Brunnen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Nach den jüngsten Berichterstattungen der Freien Presse und der Sächsische Zeitung unter Überschrift: ,,Wenn das Wasser knapp wird" ist insbesondere im Ostezgebirge und auch in der Region um Freiberg infolge der letzten niederschlagslosen Monate in vielen Haushalten, die über keine zentrale Trinkwasserversorgung verfügen und ihr Trinkwasser aus Hausbrunnen beziehen, eine akute Trinkwasserknappheit bzw. ein Versiegen der Hausbrunnen festzustellen.(vgl.: www.sz-online.de/nachrichten/wenn-das-wasser-knapp-wird- 4048962. html sowie www.freiepresse.de/ mittelsachsen/freiberq/wenndas -wasser-knapp-wird-artikell 0356497) Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wie viele Verbraucher/innen und/oder Haushalte im Freistaat Sachsen beziehen ihr Trinkvvasser aus Kleinanlagen zur Eigenversorgung mit Trinkwasser gemäß $ 3 Nr. 2 Buchstabe b der Trinkwasserverordnung (Hausbrunnen , Quellfassungen)? (Bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und Kreisfreien Städten darstellen.) Es wird auf die in der Anlage 1 beigefügte Übersicht des Statistischen Landesamtes ,,Einwohner ohne beziehungsweise mit Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung 2016 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen" verwiesen. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ sm ul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachr¡cht vom 20. November2018 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t397 ob &lùñtu|¡ld¡uÉ ù¡ g6rhnhùhhtr.dmft rü@t!n¿ddebt Hausanschrift: Sächsisches Staatsminister¡um fl¡r Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße I 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverb¡ndung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 13 Fùr Besucher mit Behinderungen bef¡nden sich gekennzeichnete Parkplätze am KÖnigsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte be¡m Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen H¡nweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsministerium ftir Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der lnformationspfl ¡chten nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung auf www.smul.sachsen.de * Kein Zugang für elektronisch s¡gnierte sowie für vêrschlûsseltê elektronischs Dokumente Dresden, n , ,U , lO r( î @d$ @v simul+ Seite 1 von 4 STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Diese Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung und der öffentlichen Abwasserentsorgung gemäß $ 7 des Umweltstatistikgesetzes (UStatG) findet alle drei Jahre statt. Die letzte Erhebung wurde im Jahr 2017 fur das Jahr 2016 durchgeführt. Nach $ 7 Abs. 3 Nr. 1 UStatG wird lediglich die Zahl der nicht an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossenen Einwohner mit Stand zum 30. Juni des Berichts-jahres erfasst. Nicht erfasst wird jedoch, wie diese Einwohner beziehungsweise Haushalte ihren Wasserbedarf abdecken. Demnach waren zum 30. Juni 2016 27.038 Einwohner im Freistaat Sachsen nicht an d ie öffentl iche Wasserve rsorg u ng angesch lossen. Zusätzlich wird auf die Beantwortung der Frage 3 venruiesen Frage 2: Welche konkreten Probleme bei der Versorgung der in Frage I genannten Verbraucher/innen und/oder Haushalte mit Trinkwasser mit welchen konkreten Ursachen sind der Staatsregierung oder den ihr nachgeordneten zuständigen Behörden seit Beginn des Jahres 2018 auf der Grundlage welcher konkreten Erkenntnisquellen, Erhebungen, Anzeigen oder Feststellungen bekannt? Durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft erfolgten am 14. Mai 2018 und 14. September 2018 Abfragen bei den Aufgabenträgern über die unteren Wasserbehörden. Diese Abfragen hatten eine Rücklaufquote von rund 80 Prozent. Demnach ist als noch unvollständiges Zwischenergebnis aktuell bekannt, dass die Eigenwasserversorgung von 4.349 Einwohnern beeinträchtigt ist. Es sind Defizite bei der Menge und der Güte des Wassers zu vezeichnen. Auf Frage 4 wird veruviesen. Konkrete, auf den Einzelfall bezogene Ursachen sind der Staatsregierung nicht bekannt. Bei mengen- oder gütebedingtem Ausfall von Eigenwasserversorgungsanlagen werden Betroffene mit Trinkwasser über Notwasserleitungen, Wasseruagen oder Ahnlichem von den Aufgabenträgern der öffentlichen Wasserversorgung versorgt. Diese sind nicht verpflichtet, die Anzahl der auf diese Art versorgten Haushalte oder Einwohner zu übermitteln. Frage 3: Uber welche Erkenntnisse zur Qualität des Trinkwassers der im Freistaat Sachsen von Verbraucher/innen und/oder Haushalten im Freistaat Sachsen genutzten Kleinanlagen zur Eigenversorgung mit Trinlarasser verfügen die Staatsregierung oder die ihr nachgeordneten Behörden auf der Grundlage welcher konkreten Erkenntnisquellen Erhebungen, Anzeigen oder Feststellungen? Die Fragestellung ist hinsichtlich der zu betrachtenden Anlagen nicht eindeutig. Gefragt wird nach Kleinanlagen zur Eigenversorgung gemäß $ 3 Nr. 2b Trinkwasserverordnung(TrinkwV). S 3 Nr. 2bTrinkwV definiert aber dezentrale kleine Wassenruerke. Die Fragen werden daher sowohl filr Kleinanlagen zur Eigenversorgung als auch für dezentrale kleine Wasserwerke beantwortet. Seite 2 von 4 STAATSIVIINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Berichtspflichtig gemäß S 21 Abs. 3 TrinkwV sind Wasserversorgungsanlagen, die mindestens zehn Kubikmeter Wasser pro Tag abgeben oder mindestens 50 Personen versorgen. Damit besteht sowohl für Kleinanlagen zur Eigenversorgung als auch für dezentrale kleine Wassenrerke keine Berichtspflicht. Die Daten zur Beantwortung der Kleinen Anfrage wurden daher bei den Gesundheitsämtern der Landkreise und Kreisfreien Städte abgefragt und in den Anlagen 2 und 3 tabellarisch dargestellt. Zu berücksichtigen ist, dass sich die Angaben nur auf Anlagen beziehen, die den Gesundheitsämtern bekannt sind. Frage 4: ln welchen Gebieten des Freistaates Sachsen ist seit Beginn des Jahres 2018 auf Grund welcher konkreter Ursachen eine Absenkung des Grundwasserspiegels zu verzeichnen und wie viele Verbraucher /innen und/oder Haushalte, die ihr Trinkwasser aus Kleinanlagen zur Eigenvêrsorgung mit Trinkwasser beziehen sind hiervon unmittelbar betroffen? Aufgrund des im Freistaat Sachsen seit Februar 2018 anhaltenden flächendeckenden starken Niederschlagsdefizits sind die Grundwasserstände an etwa g0 Prozent aller Messstellen bislang um rund 70 Zentimeter (Medianwert) unter den für November monatstypischen Grundwasserstand gefallen. Die Entwicklung wird sich weiter fortsetzen . Die gebietsweise Ausprägung kann den gewässerkundlichen Wochen- und Monatsberichten entnommen werden, die zum Beispiel unter der lnternetadresse https://wr,vw.umwelt.sachsen.de/umwelt/wasser/18150,htm zu finden sind. Die aktuelle Grundwassersituation kann unter https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/ wasser/8247.htm eingesehen beziehungsweise der Anlage 4 entnommen werden. Frage 5: Welche über die in der Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage (Frage 5) der Abgeordneten Dr. Jana Pinka (Drs 6/14345) hinaus gehenden Möglichkeiten und lnstrumente der finanzielten Förderung des leitungsgebundenen Anschlusses von Verbraucher /innen und/oder Haushalte, die ihr Trinkwasser infolge der Klimaveränderungen langfristig nicht mehr aus ihren bisherigen Kleinanlagen zur Eigenversorgung mit Trinkwasser beziehen kön nen/d ü rfen, an zentrale Tri n kwasse rve rsorg u n gsan lagen existieren derzeitig, werden durch die Staatsregierung derzeitig geprüft oder beabsichtigt die Staatsregierung umzusetzen. Soweit die Fragesteller darüber hinaus Auskunft zu dezeit durch die Staatsregierung geprüften oder beabsichtigten Fördermöglichkeiten begehren, wird von einer Beantwortung der Frage abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) kann die Staatsregierung die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn diese den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung berühren. Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung schließt einen nicht ausforschbaren lnitiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Regierung ein. Hierzu gehören sämtliche interne Abstimmungs: und Willensbildungsprozesse sowie Planungen innerhalb der Staatsregierung, die der Vorbereitung von Regierungsentscheidungen dienen (SächsVerfGH, Urteilvom 23. April2008, Vf. 87-1-06). Seite 3 von 4 STAATSI\4INISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Die Beschlussfassung über Förderprogramme in Form von Förderrichtlinien obliegt dem Kabinett. Diese Kabinettsentscheidung bildet die Ermächtigung für die Staatsregierung zur lnkraftsetzung von Förderprogrammen. Vor dieser Kabinettsentscheidung handelt es sich um interne Willensbildungsprozesse, die in den Kernbereich der Exekutive fallen. Eine aktive parlamentarische Begleitung der verschiedenen Verfahrensstadien zur Vorbereitung der Kabinettsentscheidung könnte zu einem der Gewaltenteilung widersprechenden Mitregieren Dritter führen. Die Frage berührt den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, hier der Prüfung und Aufstellung von Förderprogrammen . Mit der Frage wird begehrt, den lnhalt eines noch nicht abgeschlossenen Willensbildungsprozesses der Staatsregierung über erteilte lnformationen hinaus näher in Erfahrung zu bringen. Mit freundlichen Grüßen T Thomas Schm Anlagen: 4 t Seite 4 von 4 1. Einwohner ohne bzw. mit Anschluss an die öffentliche wasseryersorgung 20{6 nach Kreisfreien Städten und Landkrelsen Kreisfæie Stadt Landkreis Land Chemnitz, Stadt 245 874 163 Eínwohn€rm¡l Anschluss an die öffentliche Wassewersorgung 0,1 245711 99,9 Anlæ^,¡( 4 90,9 96,7 99,3 99,6 100,0 99,0 eeJ 99,7 98,1 99,9 99, I Erzgebirgskeis Mltlelsachsen Vogllandkreis Zwíckau Dresden, Stadt Bautren Görlitz Meißen Sächsische Schwelz-Ostezgeblrge Lelpzig, Stedt Leipzig Nordsachsen Sachsen I ) Anteil bezogen auf Bevölkerung in¡gelamt 543 501 80 0,0 u3 421 345 995 3fi 619 231 798 323511 305724 258827 241373 24ô 666 564 305 258 333 197 871 3 971 10 190 1 698 1 35f 312021 301 429 230 100 322160 302 558 258 140 243 555 242084 25E 108 197 704 1,1 3,3 4,7 0,4 3 166 687 818 4 582 225 107 l,o 0,3 Q,3 1,9 0,1 0,1 564 305 t00,0 d 078 397 27 038 o,7 4 051 359 99,3 Bevölkerung 30.06 E¡nrr/ohnet ohne Angdtluss an die öffentliche Wasseruersorgung Anzahl Voll Anzahl OSlr¡üsl¡lchr8 LadasEmt d6 Fmistaats SacÌìsln - q I 7 .3,116 Anlage l: Dezentrale kleine Wasserwerke Anlagen mit Abweichungen bei chemischen Parametern 2 9 1 fast alle pH-Wert fast alle Calcitlösekapazität vereinzelt Eisen vereinzelt Mangan vereinzelt Nitrat 7 l_0 7 0 34 L6 Ja Anlagen mit Abweichungen bei mikrobiologischen Parametern T 7 0 kurzzeitig 7 Anlagen (schwankend) o 4 T 0 18 0 ja Jährl. abgegebene Trinkwassermenge in m3 keine Angabe ca.924O keine Angabe ca. 5000 keine Angabe keine Angabe 5098 keine Angabe 8L070 keine Angabe keine Angabe Anzahl versorgte Personen keine Angabe keine Angabe keine Angabe ca. 300 keine Angabe ca. 1500 234 keine Angabe 1843 keine Angabe keine Angabe AnzahlAnlagen 8 t2 2 4T L03 42 19 3 t46 33 r29 [andkreis / Kreisfreie Sadt Stadt Chemnitz Stadt Dresden Stadt Leipzig Landkreis Bautzen LK Erzgebirgskreis Landkreis Görlitz Landkreis Leipzig Landkreis Meißen Landkreis Mittelsachsen Landkreis Nordsachsen LK Sächs. Schweiz- Osterzgebirge Anlase 1: Dezentrale kleine Wasserwerke Anlagen mit Abweichungen bei chemischen Parametern Seit dem 01.01.2014 liegen von den 10 Objekten 46 Analysen vor. Davon ergaben 29 Mängelfeststellungen, welche 9 der 10 Objekte betreffen. Die Beanstandungen können einerseits nur mikrobiologisch sein oder nur chemisch physikalísch oder aber auch beides. 15 Anlagen mit Abweichungen be¡ mikrobiologischen Parametern L0 Jährl. abgegebene Trinkwassermenge in m3 keine Angabe keine Angabe Anzahl versorgte Personen keine Angabe 57s AnzahlAnlagen 10 28 576 [andkreis / Kreisfreie Sadt LK Vogtlandkreis Landkreis Zwickau Sachsen Anlageå Kleinanlasen zur Eisenversorgung Anlagen mit Abweichungen bei chemischen Parametern 12 L6 2 fast alle pH-Wert fast alle Calcitlöseka pazität vereinzelt Eisen verein¿elt Mangan vereinzelt Nitrat 59 von 688 im Zeitraum 2015- 2017 überprüften An lagen r2a 0 0 LLL 10 ja Anlagen mit Abweichungen bei mikrobiologischen Parametern 7 L8 2 schwankend, deshalb keine Angabe möglich 92 von 688 im Zeitraum 2015- 2017 überprüften Anlagen LL0 0 O LLz 0 ja Jährl. abgegebene bzw. entnommene Trinkwassermenge in m3 keine Angabe ca. 4200 keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe 0 keine Angabe 52872 keine Angabe keine Angabe Anzahl versorgte Personen keine Angabe ca. 100 8 keine Angabe keine Angabe ca.300 0 ca. 100 14s0 keine Angabe keine Angabe AnzahlAnlagen 40 28 3 L75 894 133 0 28 43s 20 r250 Landkreis / Kreisfreie Stadt Stadt Chemnitz Stadt Dresden Stadt Leipzig Landkreis Bautzen LK Erzgebirgskreis Landkreis Görlitz Landkreis Leipzig Landkreis Meißen Landkreis Mittelsachsen Landkreis Nordsachsen LK Sächs. Schweiz- Osterzgebirge Anlage 2: Kleinanlagen zur Eigenversorgung Anlagen mit Abweichungen bei chemischen Parametern Ja 11 Anlagen mit Abweichungen bei mikrobiologischen Parametern ja 25 Jährl. abgegebene bzw. entnommene Trinkwassermenge in m3 keine Angabe keine Angabe Anzahl versorgte Personen keine Angabe L27 AnzahlAnlagen 506 51 3563 Landkreis / Kreisfreie Stadt LK Vogtlandkreis Landkreis Zwickau Sachsen + l ^ ^ ^ Å ¡t A I ^ ^ L t I ^ t ^ Anlage Lrgr.núc I Gemeinden letztê Qlrellschüttuñg / Monatsmitrel I Übeñrhre¡tuno > 1S0 i/r I Übêl'schre¡tung 1ú3 - 130 '/i,I Unte¡sc.hrdtung4 100iS letztÈr GrundwassêrÊtånd / lÍtonâtsm¡ttel übemchreitung- 1m /lr, Übêrsrhreilung0 - 1m ^, Unteßshrdlunoû- 1m ^ Untersrhreilung> 1 rn a ktueller Grundwassersta nd I MeagweÌ1 t 10 cm hôh+r als Vor,¡¡âchenwelÎ I þlesùir,en > 2 0ffi lóh$ als Vûr$;0chen,.qed > lyleÈslven <=e cftì ldher ûder niêcrigêr êls VorÌû*hÊn$êrt{ MeÈ$4ed > ? crn r¡edriget âls V+rú,K)cheùì.en V Mesü4en > 10 cnr niedilger âb \ron{ochen,,Àrér1 t FrcistãâtSACHSEN 0 10 20km I--t Maßstab1 :725.000 += Fæùd¡t@: €,LIUI-G Bæisd¡ta: €Gm$\ Stanc {l¡L|22{,18 2018-12-14T14:15:28+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes