2015/15243 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 10 05 10 | 01076 Dresden Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 Poststelle® smul.sachsen.de* Ihr Zeichen PD 2-2012 Pa/Ho Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/1542 Thema: ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte und -helfer in Sachsen zwischen 2010 und 2014 Ihre Nachricht vom 28. April 2015 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-0141.50/19/4860 Dresden, Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft wurde in der Zeit von Ende 2009 bis Ende 2011 die Studie »Analyse des ehrenamtlichen und privaten Naturschutzes in Sachsen« vom Leib-nitz-lnstitut für ökologische Raumentwicklung (IÖR) in Dresden erstellt. http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/download/Abschlussbereich Ehrenamt 01 09 2011 mit Anlagen.pdf Dort ist zu lesen: „Eine als zu gering empfundene Würdigung der ehrenamtlichen Arbeit sowohl in der Öffentlichkeit und den Medien als auch durch die UNB u. a. Behörden des Freistaates wird im Themenbereich Zufriedenheit als größte Herausforderung angesehen. Hier wünschten sich Beauftragte und Helfer gleichermaßen Verbesserungen... Die Befragung hat gezeigt, dass der Naturschutzdienst ein Überalterungsproblem und Nachwuchssorgen hat. Die Nachwuchsentwick-iung muss daher dringend gestärkt werden. Bei einem Altersdurchschnitt von 60 Jahren kann selbst bei 40-jährigen Neuberufenen von Nachwuchs gesprochen werden.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Jetzt schalten Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden \Aww,smui.sachsende Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer, Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Seite 1 von 3 * Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente D2015/15243 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Fragei: Wie viele Mitglieder des ehrenamtlichen Naturschutzdienstes (Naturschutzbeauftragte und -helfer) waren in Sachsen zwischen 2010 und 2014 aktiv (§ 46 Abs. 2 SächsNatSchG (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und Jahren)? Es wird vermutet, dass sich die Frage auf den § 43 Abs. 2 Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) beziehen soll. Zur Beantwortung wird auf Anlage 1 verwiesen. Frage 2: Welche der in der Studie aufgeführten Handlungsempfehlungen für den ehrenamtlichen Naturschutzdienst Kapitel 7.1. wurden bisher umgesetzt und seit Erscheinen der Studie 2012 realisiert? (bitte anhand der Handlungsempfehlungen im Kapitel 7.1. konkret benennen) Zur Beantwortung wird auf Anlage 2 verwiesen. Frage 3: Welche Weiterbildungsangebote gab es 2014 für ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte und -helfer? Im Jahr 2014 wurden von der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt (LaNU) ca. 30 Weiterbildungsveranstaltungen speziell für ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte und -helfer angeboten. Dabei handelte es sich insbesondere um jeweils regional angebotene Rechts- und Konfliktschulungen, Fachweiterbildungen zu Themen des Artenschutzes und der Artenerkennung, um Schulungen zu NATURA 2000, Fachexkursionen und Treffen für den Erfahrungsaustausch untereinander. Hinzu kamen Praxistage für ehrenamtliche NATURA 2000-Gebiets-Betreuer. Frage 4: Wie unterstützt der Freistaat Sachsen konkret die Arbeit von ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten und -helfern? Der Freistaat Sachsen unterstützt die Arbeit durch schrittweise Umsetzung der angekündigten Handlungsempfehlungen aus der Studie „Analyse des ehrenamtlichen und privaten Naturschutzes in Sachsen'1 (Veröffentlichung 2012). Diesbezüglich wird auf Anlage 2 verwiesen. Frage 5: Wie spricht der Freistaat Sachsen konkret jüngere Menschen an, um sie für ehrenamtliche Naturschutztätigkeiten zu gewinnen und wie werden insbesondere dabei die „neuen Medien“ genutzt? Eine Ansprache erfolgt in der Regel von den Stellen, bei denen die jeweiligen Personen mithelfen können und wollen. Nach § 43 SächsNatSchG werden geeignete Personen für den Naturschutzdienst durch die unteren Naturschutzbehörden bestellt und auch dort angesprochen. Eine Ansprache zur freiwilligen Mithilfe in Vereinen und Verbänden erfolgt über diese. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Der Freistaat Sachsen unterstützt dies durch eine Reihe von unterschiedlichen Maßnahmen. Dies sind zum Beispiel Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, unterschiedliche Förderangebote und Beteiligung bei der Finanzierung von Pilotprojekten unter Einbeziehung der „neuen Medien“ (zum Beispiel Naturtäter-Projekt, Engagement 2020 und die Entwicklung der Äugen-App). Bei Anfragen an die Staatsregierung werden die entsprechenden Ansprechpartner in den unteren Naturschutzbehörden oder den Vereinen vermittelt. N.......... ‘ ~ üßen Thomas Schmidt Anlagen: 2 Seite 3 von 3 Anlage 1 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther DS 6/1542 Frage 1: Wie viele Mitglieder des ehrenamtlichen Naturschutzdienstes (Naturschutzbeauftragte und -helfer) waren in Sachsen zwischen 2010 und 2014 aktiv (§ 43 Abs. 2 SächsNatSchG), aufgeschlüsselt nach Landkreisen und Jahren? Landkreis/kreisfreie Stadt 2010 2011 2012 2013 2014 Bautzen 154 154 158 156 156 Erzgebirgskreis 139 139 138 130 117 Görlitz 136 1291 131 132 134 Leipzig-Land 97 96 95 95 73 Meißen 63 63 65 67 72 Mittelsachsen 116 123 111 110 107 Nordsachsen 92 91 89 86 81 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 92 79 78 75 79 Vogtlandkreis 107 96 96 79 80 Zwickau 49 49 49 49 49 Stadt Chemnitz 53 55 59 64 68 Stadt Dresden 50 50 50 42 44 Stadt Leipzig 13 14 15 17 16 Summe gesamt: 1161 1138 1134 1102 1076 Anlage 2 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther DS 6/1542 Nr. Text Abarbeitung 7.1.1. Überarbeitung der NaturschutzdiensteVO nicht umgesetzt, tlw. in Umsetzung befindlich 7.1.2. Erwähnung des Naturschutzdienstes in Umweltberichten des FS umgesetzt 7.1.4. Würdigung im Rahmen öffentlicher publikumswirksamer Veranstaltungen teilweise umgesetzt 7.1.5. Regelmäßige Durchführung landesweiter Veranstaltungen umgesetzt 7.1.6. Stärkung des Naturschutzes als Thema bei Tagungen und Seminarreihen des FS oder dessen Institutionen teilweise umgesetzt 7.1.7. Intensivierung der F>ressearbeit für den ehrenamtlichen Naturschutzdienst umgesetzt 7.1.8. Erarbeitung von Informationsmaterial über das Ehrenamt im Naturschutz umgesetzt 7.1.10. Einführung eines einheitlichen Erkennungszeichens in Umsetzung befindlich 7.1.14. Intensivierung der Gewinnung von Nachwuchs für den ehrenamtlichen Naturschutzdienst teilweise umgesetzt 7.1.15. Gewinnung von TN des FÖJ für den Naturschutzdienst teilweise umgesetzt ! 7.1.16. ! I Stärkung der Zusammenarbeit mit den Schulen ! teilweise umgesetzt, in Umsetzung befindlich ! 7.1.17. j Planung von Weiterbildungsveranstaltungen, Identifizierung von Themen und Kosten übernähme ! umgesetzt ! 7.1.18 Stärkung von Kompetenzen in den Bereichen Naturschutzrecht und/oder Konfliktmanagement j umgesetzt j 7.1.19. Gezielte Schulung für Neueinsteiger und regelmäßige Seminare für Jugendliche I nicht umgesetzt j 7.1.20. Initiierung von Pilotprojekten | umgesetzt r) Zu den die Landkreise und Kommunen betreffenden Punkten liegen der Staatsregierung keine Angaben vor.