SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern ha rd -von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 6115425 Thema: Grundlage der Forderungen durch die Staatsregierung für den Braunkohleausstieg Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Presseberichten und lnterviews zufolge fordert die Sächsische Staatsregierung zusammen mit anderen ostdeutschen Bundesländern Finanzmittel von bis zu 60 Milliarden Euro für die Bewältigung des Strukturwandels in den ostdeutschen Braunkohleregionen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Welchen Wortlaut hat das in den Presseberichten envähnte Rahmenpapier der Ministerpräsidenten von Sachsen, Sachsen -Anhalt und Brandenburg (bitte anhängen)? Die Ministerpräsidenten der Länder Brandenburg, Sachsen und Sachsen- Anhalt haben am 19. Oktober 2018 im Rahmen der Bundespressekonferenz in Berlin ein gemeinsames Positionspapier offiziell vorgestellt. Das erbetene Rahmenpapier richtet Erwartungen an die Arbeit der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission,,Wachstum, Struktunruandel und Beschäftigung ". Das Dokument ist auf der lnternetseite der Sächsischen Staatskanzlei frei zugänglich abrufbar. Unabhängig davon, dass die Sächsische Staatsregierung im Rahmen der Beantwortung von Kleinen Anfragen keine Pflicht zur Vorlage von Dokumenten hat, ist das Positionspapier der Anlage zu dieser Antwort ausnahmsweise beigefügt (siehe Anlage 1). Freistaat SACHSEN Ghef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl Telefon +49 351 564-1020 Telefax +49 351 564-1025 poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) sK.LS4.2-1 05 1 13213290- 2018t632162 Hausanschrift: Sächsische Staatskanzle¡ Archivstraße 1 01097 Dresden Dresden, /þ.." O.r20rc Die Kampagne des Freistaates Sachsen. ***;t-. SACHSEN *i * ** DoRTLTEGTEUR0PA .. soc SACHSI EHT Seite 1 von 3 www.sachsen.de SACHSISCHE STAATSKANZLEì Freistaat SACHSEN * Frage 2= Welche Konzepte, Studien, Hintergrundberichte und Fachgutachten sind Grundlage für die finanziellen Forderungen der drei Ministerpräsidenten Sachsens, Brandenburgs und Sachsen-Anhalts (bitte Texte im Wortlaut beifügen)? Von einer Beantwortung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen kann die Staatsregierung die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn diese den ,,Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" berühren. Die Frage berührt den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, weil der interne Abstimmungsprozess der Sächsischen Staatsregierung mit den anderen Braunkohle-Ländern Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Nordrhein -Westfalen noch nicht abgeschlossen ist und die Verhandlungen mit der Bundesregierung im Rahmen der Arbeit der Kommission ,,Wachstum, Struktunruandel und Beschäftig ung" andauern. Auch eine Abwägung zwischen dem verfassungsrechtlich geschützten lnteresse der Abgeordneten des Sächsischen Landtages an der Beantwortung ihrer Frage und dem ebenfalls verfassungsrechtlich garantierten Kernbereichsschutz ergibt nicht, dass die Frage zu beantworten ist. Denn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die erforderliche Entscheidungs - und Handlungsfindung noch nicht abgeschlossen, so dass eine Kontrolle der originären Regierungsaufgaben seitens des Parlamentes ausgeschlossen ist. Ein gemeinsames politisches und kooperatives Handeln der Länder erfordert eine Schutzzone informeller Abstimmung. Ansonsten besteht auch die Gefahr, dass das Handeln der anderen Länder von Abgeordneten des Sächsischen Landtages kontrolliert wird. Diese beiden Aspekte - der exekutive Kernbereich und die Belange der anderen Länder - führen dazu, dass im vorliegenden Fall das Informationsrecht der Abgeordneten zurücksteht. lm Ubrigen wird auf die Antwort der Sächsischen Staatsregierung zur Frage 1 der Kleinen .. Anfrage des Abgeordneten Dr. Gerd Lippold der Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN zum Thema ,,Förderung Braunkohle-Regionen" unter Drs.-Nr. 6115164 verwiesen . Frage 3: Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass Maßnahmen für den Strukturuvandel in den Braunkohleregionen nach dem Kohleausstieg nicht zu einem mehr an Treibhausgas-Emissionen in anderen Bereichen (Verlagerung statt Verminderung) führen (bitte Verfahren, Methoden, Modelle, Gutachten etc. nennen)? Die Sächsische Staatsregierung ist bestrebt, dass die Strukturentwicklung in den Braunkohleregionen Lausitz und Mitteldeutschland ökonomisch erfolgreich, ökologisch nachhaltig und sozial verträglich gestaltet wird. Vor diesem Hintergrund setzt sich die Sächsische Staatsregierung mit Blick auf die Arbeit der Kommission ,,Wachstum, Struktun ¡vandel und Beschäftigung" mit Nachdruck dafür ein, dass Maßnahmen, wie der bedarfsgerechte Ausbau der erneuerbaren Energien, die Förderung alternativer Antriebstechnologien , die Unterstützung der Energieforschung zur Steigerung der Energieeffizienz sowie der Ausbau von Energiespeichern und -netzen, einen signifikanten Beitrag auf dem Weg zu einer diversifizierten und kohlenstoffarmen Wirtschaftsstruktur im Lausitzer und Mitteldeutschen Revier leisten und schnellstmöglich realisiert werden. Seite 2 von 3 SÄCHSISCHE STAATSKANZLEì l5 FreistaatSACHSEN lm Ubrigen wird auf die Antwort der Sächsischen Staatsregierung zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka (DlE LINKE) zum Thema ,,Struktunruandel Lausitz und lndustriegebiet Boxberg / Schwarze Pumpe" unter Drs.-Nr. 6115075 veruviesen. Frage 4: Welcher Anteil (in Prozent) von den geforderten Finanzmitteln soll von der Wirtschaft aufgebracht werden? Die Sächsische Staatsregierung kann den Finanzierungsanteil der Wirtschaft zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beziffern. Es wird in diesem Zusammenhang auf die laufenden Verhandlungen mit der Bundesregierung im Kontext der Arbeit der Kommission ,,Wachstum, Struktunrandel und Beschäftigung" venrviesen. Frage 5: ln der Antwort auf die Kleine Anfrage Drs. 6/15075 stellt die Staatsregierung fest: ,,Die Ermittlung der volkswirtschaftlichen Effekte von Hochgeschwindigkeitsstrecken der Eisenbahn und Bundesfernstraßen ist nicht Aufgabe der Staatsregierung, sondern des Bundesministerium für Verkehr und digitale lnfrastruktur (BMVI) im Rahmen der Bedarfsplanung." Welche lnformationen und Berechnungsergebnisse zu den volkswirtschaftlichen Effekten (inkl. Umwelteffekten) hat die Staatsregierung zu den von ihr und Landräten geforderten ICE- Strecken durch die Lausitz und neuen Autobahnprojekten? Abgesehen von den kapazitätsenreiternden Maßnahmen an der A 4 östlich des Autobahndreiecks Dresden-Nord, die im Wesentlichen bereits über Anträge nach $ 6 Fernstraßenausbaugesetz angestrebt werden (siehe Stellungnahme des SMWA vom 8. November 2018 zu dem Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD, Drs.-Nr. 6114436, Zitfer 1.2. in Anlage 2), sind der Staatsregierung keine neuen Autobahnprojekte in Sachsen bekannt. lm Ubrigen wird auf die Antwort der Sächsischen Staatsregierung zur Frage 5 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka (DlE LINKE) zum Thema ,,Struktunrvandel Lausitz und lndustriegebiet Boxberg / Schwarze Pumpe" unter Drs.-Nr.6/15075 veruviesen. Mit freundlichen Grüßen ,tU*<- /,,UX Oliver Schenk Anlagen I und 2 Seite 3 von 3 18.10.2018 Rahmenbedingungen der ostdeutschen Braunkohleländer für die Strukturentwicklung im Lausitzer und Mitteldeutschen Revier 1. Ausqanqspunkt und Prämissen Die Bürger und die Wirtschaft in Ostdeutschland haben bereits in der Vergangenheit einen weit überproportionalen Beitrag zum Klimaschutz in Deutschland geleistet. Obwohl der Bevölkerungsanteil Ostdeutschlands nur 25o/obeträgt haben sie seit 1990 einen Anteil von etwa 60 o/o an der bisherigen deutschen COz-Reduktion erbracht und würden auch einen weiteren signifikanten Beitrag leisten, wenn sie nach Auslaufen der genehmigten Betriebspläne trotz ausreichender Rohstoffvorräte auf eine nachfolgende Betriebsplangeneration verzichten. Deshalb ist die Rechtssicherheit der genehmigten Revierplanungen mit einer Laufzeit der Braunkohlekraftwerke und -tagebaue im Mitteldeutschen und im Lausitzer Revier übenruiegend bis Mitte der 2040-er Jahre für die ostdeutschen Länder und Bergbauunternehmen essenziell. Auch aus gesamtdeutscher Sicht muss aufgrund eindeutiger fachlicher Kriterien garantiert sein, dass die Versorgungssicherheit zu einem wettbewerbsfähigen Strompreis auch ohne Braunkohle gewährleistet ist. Eine vorzeitige, politisch gewollte Stilllegung von Kraftwerken und Tagebauen in Ostdeutschland käme - unbeschadet von Entschädigungsansprüchen der Bergbauunternehmen - für die ostdeutschen Braunkohleländer nur dann in Betracht, wenn vorher neue, gleichwertige Arbeitsplätze entstanden sind. Erst unter diesen Prämissen kann ein konkretes Ausstiegsdatum festgelegt werden. Zur nötigen Planungssicherheit gehört auch die Schaffung abschließender Rechtssicherheit bei Best Available Techniques Reference (BREF-LCP) durch eine verlässliche abstraktgenerelle Ausnahmeregelung des Bundes, damit ein in der Kommission Wachstum, Struktunruandel und Beschäftigung zu vereinbarender Kompromiss nicht im Nachhinein durch Verschärfungen der umwelt- und anlagenrechtlichen Genehmigungen ausgehebelt werden kann. ln dem rechtssicheren Gesamtpaket muss auch sichergestellt werden, dass die Länder nicht für die Kosten der bergrechtlichen Wiedernutzbarmachung einzustehen haben und sie damit keine Haftung für Wiedernutzbarmachung und Folgeschäden eines bundespolitisch auferlegten Brau nkohleausstiegs ü bernehmen. 2. Beteiligung des Bundes an der Strukturentwicklung Die Erfahrungen aus der deutschen Wiedervereinigung oder dem Steinkohleausstieg zeigen, dass die Gestaltung eines solch tiefgreifenden Prozesses mindestens 30 Jahre benötigt. Daher muss jetzt die Strukturentwicklung systematisch organisiert und fokussiert werden. Um die nötigen Rahmenbedingungen hierfür zu schaffen, wird folgendes benötigt: Ausreichend dotiertes Sondervermögen/Strukturentwicklungsfonds des Bundes . Die Finanzierung der Strukturentwicklung aufgrund der bundespolitisch gewollten Beendigung der Braunkohleverstromung darf nicht mit der bundesweiten Förderung strukturschwacher Regionen vermischt werden. Daher wird ein separates, rechtlich abgesichertes, langfristig verfügbares und flexibles Finanzierungsinstrument aus Mitteln des Bundes (2.8. Fonds/Sondervermögen) benötigt, um die im Zeitverlauf zu entwickelnden bary. zu konkretisierenden Projekte umsetzen zu können. . Das Volumen des Fonds muss so bemessen sein, dass die Strukturentwicklung in den Braunkohlerevieren erfolgreich und ohne Strukturbrüche umgesetã werden kann. Wie viel finanzielle Mittel dafür letztlich aufgebracht werden müssen, kann heute noch nicht gesagt werden. Eine Orientierung zur Bemessung der notwendigen Unterstützung sollte sich mindestens an dem direkten und indirekten Anlage 1 18.10.2018 volkswirtschaftlichen Beitrag der Braunkohlenwirtschaft bemessen. Die wirtschaftliche und gesellschaftliche Situation in den Revieren darf sich nicht verschlechtern. Die bei einem Braunkohleausstieg wegfallende Wertschöpfung beläuft sich auf rund 2,4 Mrd. Euro p.a. für die ostdeutschen Braunkohlereviere. Der Erwirtschaftung dieser Wertschöpfung liegt in etwa eine doppelt so hohe Nachfrage zugrundel. Für lnvestitionen in Arbeitsplätze, substituierte Kraftwerksleistung sowie Maßnahmen für die Strukturentwicklung bewegen sich Kosten von 2 Milliarden € pro Jahr für einen Zeitraum von 30 Jahren eher am unteren Rand. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in den ostdeutschen Revieren ein forcierter Ausbau der Verkehrsinfrastruktur ohnehin nötig und speziell in der Lausitz mehr als überfällig ist. Die entsprechenden Maßnahmen müssen ohne Anrechnung auf diesen Plafonds finanziert werden. Auch sollte der Fonds so flexibel gestaltet sein, dass er dynamische und zwischenzeitliche Anpassungen berücksichtigt, neue und auszubauende strukturpolitische Projekte, forschungs- und wirtschaftsnahe lnfrastrukturen finanziert, so dass eine langfristige, zukunftsorientierte Entwicklung erfolgt, neue, zukunftssichere Arbeitsplätze entstehen und daraus eine höhere Wertschöpfung resultiert. Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Strukturentwicklung Auch wenn das Lausitzer und Mitteldeutsche Revier im Zuge einer sukzessiven Umstellung auf andere Formen der Energieerzeugung und -speicherung (erneuerbare Energien, power to x, Carbon Capture Storage und -Use, Sektorenkopplung) zunächst ihre Prägung als Energie-Regionen wahren, müssen für sie forciert neue und langfristige Zukunftsperspektiven außerhalb des Energiesektors eröffnet werden. Neben dem notwendigen finanziellen Engagement muss der Bund folgende Maßnahmen umsetzen, um die Strukturentwicklung zum Erfolg zu führen: . Voraussetzung für hochwertige industrielle lnvestitionen sind zunächst eine flächendeckende Erschließung der Regionen mit digitaler lnfrastruktur (Breitband, 5G) und der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur (Schiene und Straße), die höchsten Standards genügen. Für die Maßnahmen der Verkehrsinfrastruktur empfiehlt sich eine Sonderregelung zur Verbesserung der verkehrlichen lnfrastruktur deutscher Braunkohleregionen, die die herkömmlichen Bedarfskriterien außer Kraft setzt und das überwiegende öffentliche lnteresse deutlich herausstellt. ln der Lausitz ist der ohnehin bestehende Nachholbedarf bei den Verkehrsanbindungen zu berücksichtigen. Besondere Bedeutung für eine erfolgreiche Strukturentwicklung kommt dem Aufbau und der Weiterentwicklung eines wirtschaftsnahen und fachkräftebezogenen 0PNV zu. . Der Bund muss sich beim Aufbau einer modernen, länderübergreifenden Forschungslandschaft in den betroffenen Regionen engagieren, die insbesondere den Bereich lnnovation im Blick hat. Nur so können sich moderne Technologien auch in Form von lnvestitionen und wertschöpfungsintensiven Arbeitsplätzen durchsetzen und im besten Fallzu einem neuen Anker für die betreffenden Regionen werden. . Als nötige Unterstützung der Strukturentwicklung und einen wichtigen ersten Schritt müssen in den Braunkohleregionen zudem insbesondere Bundesunternehmen wie auch Bundesbehörden neu errichtet bzw. dorthin verlegt werden. Hierdurch kann es - in Kombination mit den genannten Forschungseinrichtungen - gelingen, auch die Ansiedlung von neuen bzw. die Erweiterung von bestehenden Unternehmen in den Braunkoh lereg ionen anzureizen. . Die Rechtsgrundlagen für lnvestitionen sind so anzupassen, dass sie eine erfolgreiche Strukturentwicklung unterstützen. Dazu gehören (ggf zeitlich und regional befristete) Öffnungsklauseln, Planungsbeschleunigungsvorschriften und Experimentierklauseln, um neue Ansiedlungen und innovative Enrueiterungsinvestitionen der industriellen Akteure vor Ort zu ermöglichen und bspw. r Anhand der lnput-Output-Rechnung lässt sich für die lnländische Produktion ohne lmporte ableiten: Wertschöpfung zu Gesamte Venvendung bzw. Produktionswert = 48 %. a Anlage 1 18.10.2018 die geringe Besiedlungsdichte der Braunkohlereviere und die daraus resultierenden nutzbaren Flächen in einen Standortvorteil umzumünzen. Auch der EU- Beihilferahmen ist so anzupassen, dass er eine erfolgreiche Strukturentwicklung unter Einbeziehung der bereits bestehenden wirtschaftlichen Strukturen ermöglicht. lmportant projects of common european interest mit Polen und Tschechien sind dabei ebenfalls in den Blick zu nehmen. Organisation der Stru kturentwicklung Um die praktische Umsetzung und Koordinierung aller erforderlichen Maßnahmen aus einer Hand zLt gewährleisten und Reibungsverluste zu minimieren, bedarf es einer Strukturentwicklungsgesellschaft mit einer institutionellen Anbindung beim Bund und einem zumindest paritätischen Mitwirkungsrecht der betroffenen Länder. Die konkrete Form hierfür wird in weiteren Abstimmungsgesprächen vereinbart; grundsätzlich vorstellbar sind bspw. eine Bund-Länder-Gesellschaft, eine Bundesgesellschaft mit lokalen Entwicklu ngsgesellschaften oder ei n Projektträger. Damit der Strukturentwicklungsprozess für die Braunkohleregionen die nötige Verbindlichkeit erhält, bedarf es einer entsprechenden Rechtsgrundlage. Eine Orientierungsmöglichkeit bietet etwa das Berlin/Bonn-Gesetz einschließlich der ,,Vereinbarung über die Ausgleichsmaßnahmen für die Region Bonn". Das Gesetz muss insbesondere die rechtliche Absicherung des Sondervermögens, die konkrete Ansiedlung von Bundesunternehmen und Bundesbehörden, eine Sonderregelung zur Verbesserung der verkehrlichen lnfrastruktur deutscher Kohleregionen sowie die Umsetzungsbeschleunigung enthalten. 4. hmen Die Menschen in den Braunkohleregionen erwarten ein sehr schnelles Signal, dass ihre Regionen auch nach einer bundespolitisch gewollten Beendigung der Braunkohleverstromung eine Zukunft haben und dass sie bei diesem Strukturentwicklungsprozess unterstützt werden. Vor diesem Hintergrund haben die ostdeutschen Regierungschefs auf ihrer45. Regionalkonferenz am 18. April 2018 den Bund gebeten, schnellstmöglich erste Projekte in den ostdeutschen Revieren umzusetzen. Hierfür sollte der Bund sehr kuzfristig ein Budget im mittleren dreistelligen Millionenbereich zur Verfügung stellen, aus der die Länder ihre - in Abstimmung mit den jeweiligen regionalen Akteuren entwickelten - Projekte zeitnah umsetzen können. Die Sofortmaßnahmen sind als Auftakt bzw. erster lmpuls für den sehr langfristig angelegten Strukturentwicklungsprozess zu verstehen und sollten unabhängig (also ohne Anrechnung auf das o. g. Sondervermögen) finanziert werden. 3. Anlage 1 STAATSMìNISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Sächsisches Staetsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Beschluss des Sächsischen Landtages vom 6. September 2018 zu dem Antrag der Fraktionen der GDU und der SPD Drs.-Nr.:6114436 Thema: Strukturwandel braucht lnfrastruktur - neue Nord-Süd-Achse für die Lausitz entwickeln Der Landtag möge beschließen, die Staatsregierung zu ersuchen, l. zu berichten, 1. über die in der Vergangenheit realisierten Straßenbauproiekte zur Verbesserung der Verkehrsanbindung der Oberlausitz; 2 über derzeitige Initiativen zur Verbesserung der verkehrlichen Erreichbarkeit der Oberlausitz; 3. über länderübergreifende Aktivitäten zur Unterstützung der Strukturentwicklung in der gesamten Lausitz; 4. über Programme/lnitiativen des Bundes zur Verbesserung der Erreich barkeit von d u rch Stru ktu re ntwi ckl u ng betroffenen Regionen. ll. sich dafür einzusetzen, l. zu prüfen, inwiefern im Rahmen der bevorstehenden Strukturentwicklungen neben dem Ausbau der Ost-West-Achse eine Verkürzung der Fahrzeiten bei den Straßenverbindungen atischen dem sächsischen und dem brandenburgischen Teil der Lausitz in Nord- Süd-Richtung erreicht werden kann; 2. in enger Abstimmung mit den zuständigen Bundesministerien eine Machbarkeitsstudie zu einer möglichen Nordverlängerung der B l78n annischen Weißenberg und BAB f 5 (AS Roggosen, südöstlich Cottbus) zu beauftragen, die neben den Fragen der Umweltverträglichkeit und des verkehrlichen Nutzens insbesondere die Frage der Strukturentwickl u ng berücksichtigt. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte be¡ Antwort angeben) 62-1053135184 Dresden, 8. November 2018 "rr Hausanschrift: Sächsisches Steatsm¡nisterium für Wirtschafr, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelleni Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstreße 4 01099 Dresden M.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu etreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7,8 Haltestelle Carolaplãtz Ke¡n Zugang für elektronisch s¡gn¡erte sow¡e fúr verschlùsseite elektrcnische Dokumente.Seite 1 von 7 Anlage 2 STAATSMINISTERìUM FiJR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN5 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung nehme ich zu dem Antrag wie folgt Stellung: zu 1.1. : Neben den in der laufenden Legislaturperiode getätigten lnvestitionen in das Bundesund Staatsstraßennetz in Höhe von mehr als 200 Mio. € (siehe Anlage) wurden seit 1990 erhebliche Neu- und Ausbauvorhaben im Straßennetz der Landkreise Bautzen und Görlitz realisiert. Dazu gehören beispielhaft die großen Verkehrsachsen, die besonders zur Verbesserung der Erreichbarkeit der Region beitragen: der durchgängige Neubau der A 4 zwischen Dresden und der Bundesgrenze DlPl sechs von acht Abschnitten der B 178 zwischen der A4 und der Bundesgrenze D/PL der abschnittsweise Ausbau der B 96 Bautzen - Hoyerswerda, der B 156 Bautzen - Weißwasser, der B 1 15 Görlitz - Weißwasser der Neubau der S 94 aruischen A 4 AS Burkau und B 97 Bernsdorf die Ortsumgehungen B 6/8 115 Görlitz, B 96 und B 156 Bautzen, B 98 Bischofswerda , S 95 Wittichenau, S 106 Bautzen, S 127 Kunnersdorf und Weißkeißel die Zubringer zu den Grenzübergängen S 127 Krauschwitz, S 148 Neugersdorf. zu 1.2. Zur guten verkehrlichen Erreichbarkeit der Oberlausitz bzw. der Landkreise Bautzen und Görlitz dienen in erster Linie leistungsfähige Fernstraßen- und Schienenanbindungen . Ausgangspunkt sind der aktuelle Bundesverkehrswegeplan 2030 mit den Bedarfsplänen zum Straßen- und Schienenwegeausbau. Für Neubauvorhaben im Staatsstraßennetz ist der Landesverkehrsplan Sachsen 2025 maßgebend. L Straßenbauvorhaben lm Bundesverkehrsweqeplan 2030 sind für die Region derzeit folgende Vorhaben mit Planu ngsrecht eingeordnet: 896 B 178 B 178 B 156 B 156 B 115 897 OU Hoyerswerda Nostitz - A 4 Zitlau - N ied e rod erwitz OU Malschwitz/Niedergurig OU Bluno OU Krauschwitz OU Ottendorf-Okrilla mit AS (im Bau) ( P la nfeststel I u n g sve rfa h re n ) ( Pla nfeststel I u n gsverfahren ) (Vorbereitung Planfeststellungsverfahren) (Voruntersuchung) (Voruntersuchung) (Vergabeverfahren zu r Voruntersuchung ) Ergänzend zu den Neubaumaßnahmen laufen die Planungen für die letzten Ausbauabschnitte im Zuge der Hauptachsen B 96, B 97, B 156 und B 115. Bereits 2014 hat der Freistaat Sachsen den achtstreifigen Ausbau der A 4 zwischen AD Nossen und AD Dresden-Nord für den Bundesverkehrswegeplan 2030 angemeldet . Die Maßnahme wurde als,,Kein Bedarf'eingestuft. Seite 2 von 7 Anlage 2 STAATSMINISTERIUM FÜR WìRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN * Seitdem ist das Verkehrsaufkommen in diesem Bereich sowie auch weiterführend östlich Dresden in Richtung Bundesgrenze D/PL / Osteuropa überdurchschnittlich gestiegen und damit auch die Unfall- und Stauhäufigkeit insbesondere durch das hohe Schwerverkehrsaufkommen. Deshalb wurde im September 2018 ein Antraq nach S 6 FStrAbG ftir den Ausbau der A 4 in drei Abschnitten gestellt: AD Nossen (A 14) - AD Dresden-West (A 17), achtstreifig AD Dresden-West (A 17) - AD Dresden-Nord (A 13), achtstreifig AD Dresden-Nord (A 13) - AS Pulsnitz, sechsstreifig. Vorbereitet wird ein weiterer Antrag für die Fortführung des sechsstreifigen Ausbaus bis zur AS Bautzen-Ost (B 156). Parallel zum kapazitätserweiternden Ausbau der A 4 und zur Verbesserung der verkehrlichen Gesamtsituation wird seit einigen Jahren die A 4 in Ostsachsen abschnittsweise erneuert. Dazu wurden bisher ca. 50 Mio. € investiert. Ergänzend zu den baulichen Maßnahmen werden verkehrsrechtliche Maßnahmen wie Überholverbote für Lkw und Geschwindiqkeitsbeorenzunoen geprüft und angeordnet. lm Bereich zwischen AD Nossen und der Bundesgrenze DIPL besteht in Fahrtrichtung Görlitz auf ca. 17 km und in Fahrtrichtung Thüringen auf ca. 23 km ein Lkw- Überholverbot. lnsbesondere in unfallauffälligen Abschnitten sind Geschwindigkeitsbegrenzungen angeordnet , in Fahrtrichtung Görlitz auf einer Länge von 20,3 km und in Fahrtrichtung Thüringen auf einer Länge von 16 km. Eine weitere Möglichkeit zur kuz- bis mittelfristigen Erhöhung der Leistungsfähigkeit ist der Einsatz von Verkehrsbeeinflussunqsanlaqen. Die Erweiterung der vorhandenen Anlage an der A 4 nördlich Dresden wurde 2013 vom Bund abgelehnt. Die aktuelle Situation bedingt eine erneute Überprüfung. Auch dazu wurden entsprechende Voruntersuchungen ausgelöst. Neben den genannten Maßnahmen werden auch Vorstellungen aus der Region bzw. aus der kommunalen Ebene zum Struktunruandel bzw. auch zur Entlastung des Engpasses A 4 betrachtet: B 178 Verlänoerunq i.iber die A 4 hinaus bis zur A 15 (BB) Die Verlängerung der B 178 über die A 4 hinaus nach Brandenburg ist eine ldee aus der Region. Die Maßnahme ist derzeit nicht im Bundesverkehrswegeplan enthalten. Damit besteht kein Planungsrecht. Zur fachlichen Prüfung des Bedarfs und der Umsetzungschancen wird deshalb eine Machbarkeitsstudie erstellt. Erste Ergebnisse sollen im l. Halbjahr 2019 vorliegen . Seite 3 von 7 Anlage 2 STAATSM¡NISTERIUM FÜR WIRTSCHAF.T ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN5 Verbinduno Mitteldeutschland - Lausitz (Milau) ln der sogenannten ,,Torgauer Erklärung" vom 9. November 2O17 haben neun Landräte aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg eine neue Straßenverbindung Mitteldeutschland - Lausitz (,,MiLau") zur Beförderung der Ansiedlung neuer lndustriezweige/Unternehmen in den dezeitigen Braunkohleregionen vorgeschlagen . Die neue Verbindungsstraße soll ,,von der A 38 im Westen bis zur B 115 im Osten" parallel zu den Bundesautobahnen A 4 und A 14 verlaufen. Die Achse soll die Autobahnen entlasten und vorrangig durch Ausbau vorhandener Bundes- und Staatsstraßen gebildet werden. Dazu wird bis Ende 2019 eine Potenzialanalyse erarbeitet. Auch im nachgeordneten Netz sind neben den bedarfsgerechten Ausbau- und Erhaltungsmaßnahmen neue Vorhaben, die ebenfalls zur Verbesserung der verkehrlichen Erreichbarkeit der Lausitz beitragen, im Landesverkehrsplan 2030 vorgesehen: S 92 Verlequno Bernsdorf Die Anbindung des Raumes Weißwasser/Hoyerswerda über eine direkte Bundesstraßenverbindung an dieA 13 bei Ruhland (B 96n, B 160) ist nichtmehrim Bundesverkehrswegeplan enthalten. Es ist nunmehr vorgesehen und bereits mit einer Machbarkeitsstudie untersetzt, die in den vergangenen Jahren komplett neugebaute S 94 zwischen der A 4 AS Burkau und der B 97 mit einer Umgehung von Bernsdorf direkt zur S 92 lL57 I A13, AS Ruhland in Brandenburg zu führen . Zur durchgehenden Ertüchtigung der Achse besteht Einvernehmen mit der Brandenburgischen Verwaltung. ln einem ersten Schritt konnte 2018 der Neubau der bisher höhenmäßig eingeschränkten Bahnüberführung über die L 57 in Ruhland (BB) abgeschlossen werden. S 100 Verleouno nordwestlich Kamenz lm Zusammenhang mit der Erweiterung des Gewerbegebietes,,Am Ochsenberg" in Kamenz (Ansiedlung ACCUmotive GmbH) ergab sich ein bisher nicht vorhersehbares Verkehrsaufkommen. Mit der Verlegung der S 100 ist eine Neuordnung des Staatsstraßennetzes im Raum Kamenz verbunden. Damit wird neben der Verbesserung der Erreichbarkeit des Gewerbegebietes ,,Am Ochsenberg" eine leistungsfähige Achse Königsbrück - S 94 unter Umgehung der Stadt Kamenz geschaffen. Das Gewerbegebiet wird gleichzeitig über die S 94 leistungsfähig an die A 13 bzw. an die A 4 angebunden. S 127 Verlequno bei Nieder-Neundorf Die Maßnahme wurde u. a. im Zusammenhang mit geplanten lndustrieansiedlungen am Verkehrslandeplatz Rothenburg vom Landkreis Görlitz und der Stadt Rothenburg als verkehrlich notwendig vorgetragen. Auf Grund des nachgewiesenen Bedarfs erfolgt eine Aufnahme in den Landesverkehrsplan 2030. Die laufenden Ausbauplanungen werden dafür im Einvernehmen mit der Region eingestellt. Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr beginnt direkt mit der Planung zur Verlegung der S 127. Seite 4 von 7 Anlage 2 STAATSMINISTERIUM FÜR WIR'ISCHAFT ARBEIl- tJND VERKEHR Freistaat SACHSEN5 ll. Maßnahmen im Eisenbahnnetz Die Niederschlesische Magistrale Knappenrode - Horka - Bundesorenze D/PL wird im Dezember 2018 durchgängig in Betrieb gehen: Das BMVI und die DB AG haben am 12. April2012 die Finanzierungsvereinbarung für das Gesamtvorhaben geschlossen (Volumen ca. 500 Mio. €). Die Sprungkosten für den Ausbau Knappenrode - Horka auf 160 km/h (statt nur auf 120 km/h) in Höhe von ca. 1,7 Mio. € trägt der Freistaat Sachsen. Schwerpunkte der Baumaßnahme sind der zweigleisige Streckenausbau und die Streckenelektrifizierung auf rund 52 Kilometern sowie die Ausrüstung mit moderner Signaltechnik. Dabei wurden auch die Verkehrsstationen in Lohsa, Uhyst, Klitten, Mücka, Petershain und Niesky ertüchtigt. Sachsen setzt sich nach Fertigstellung für die Wiederbelebung des Fernverkehrs auf der Strecke ein (Relation Berlin - Breslau). Ggf. ist so auch ein neuer Fernverkehrshalt in Hoyerswerda möglich. Durch die Fertigstellung der Niederschlesischen Magistrale erwartet der Freistaat Sachsen mittelfristig eine Entlastung der A 4 vom Schwerverkehr. Auch die Bahn geht davon aus, dass sich Rückverlagerungen auf die Schiene einstellen werden. Die Entwicklung des Verkehrsaufkommens auf der A 4 gibt jedoch zwingend Anlass, weitere Möglichkeiten der Verkehrsverlagerung auf die Schiene in Betracht zu ziehen. Dazu gehört auch das Modell der Rollenden Landstraße (RoLa). Ob dieses Modell mit Erfolg für den LKW-Verkehr auf der A 4 oder darüber hinaus eingesetzt werden könnte, wird derzeit ebenfalls geprüft. Bei meinem Besuch in Niederschlesien habe ich dieses Thema angesprochen und bin auf großes lnteresse bei meinen polnischen Gesprächspartnern gestoßen. Zusätzlich gab es auch bereits Gespräche mit der Deutschen Bahn sowie erste Sondierungen in Spediteurskreisen. Das SMWA hat in Absprache mit der Deutschen Bahn zunächst eine Arbeitsgruppe auf Fachebene ins Leben gerufen, um gemeinsam mit Branchenvertretern und anderen Bundesländern in die Detailarbeit zu gehen. Weitere wichtige Vorhaben zur Erhöhung der verkehrlichen Attraktivität der Lausitz sind die Elektrifizieruno der Bahnstrecken Dresden - Görlitz - Bundesorenze D/PL und Cottbus - Görlitz. Beide Maßnahmen sind auf Grund der noch nicht abgeschlossenen Bewertung hinsichtlich Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) dezeit als ,,Potenzieller Bedarf' im BMffP 2030 eingeordnet. Die Ergebnisse der NKU sollen nunmehr am 6. November 2018 durch das BMVI bekanntgegeben werden. Zum Anschub des Vorhabens Elektrifizierung Dresden - Görlitz - Grenze D/PL wurden durch den Sächsischen Landtag Landesmittel zur Verfügung gestellt. Seite 5 von 7 Anlage 2 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN5 Die Planungsvereinbarung über die Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI in Höhe von ca. 10 Mio. € wurde im Juni 2015 unterzeichnet. Durch das SMWA wurde die abgeschlossene Leistungsphase 1 im lV. Quartal 2016 dem BMVI übergeben. Die Leistungsphase 2 soll 2019 fertiggestellt sein und ebenfalls an das BMVI übergeben werden. Zum Anschub des Vorhabens Elektrifizierung Cottbus - Görlitz hatten sich das Land Brandenburg und der Freistaat Sachsen bereit erklärt, ebenfalls die Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2) zu finanzieren. Dies wurde jedoch auf Veranlassung des BMVI ausgesetf. Jetã soll zunächst gemeinsam mit dem Land Brandenburg noch 2018 eine Fahrplanstudie bei der DB AG beauftragt werden. zu 1.3. ln Sachsen werden zwei länderübergreifende GRW-Projekte (Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur'') implementiert, die ,,lnnovationsregion Mitteldeutschland" (gemeinsam mit Sachsen-Anhalt und Thüringen) und die ,,Zuku nftswerkstatt Lausitz" (Sachsen und Brandenburg ). Durch die,,Zukunftswerkstatt Lausitz" sollen die strukturellen Rahmenbedingungen und Grundlagen für lnvestitionen in der Lausitz länderübergreifend gestaltet und nachhaltig e Verbesseru ngen der reg ionalen Wirtschaftsstru ktu ren angesto ßen werden. Bereits seit den 1990er Jahren arbeitet die Staatsregierung daran, die Strukturentwicklung voranzutreiben. Der Freistaat Sachsen erwartet, dass auch der Bund zu seiner Verantwortung steht: Der Bund soll den Teil der zukünftigen Strukturentwicklung, der auf eine Schließung der Braunkohlewirtschaft zurückzuführen ist, aus Bundesmitteln bestreiten - und zwar zusätzlich zulunabhängig von bestehenden Programmen (wie z. B. GRW). Die Mittel sind an die Länder auszureichen oder alternativ ist die Gründung einer Gesellschaft/Stiftung vozusehen, die die Mittelals Sondervermögen venrualtet. Regelwerke zu Steuern, Fördervorgaben etc. sind zeitlich befristet zu lockern, damit in den Revieren eine über das momentan Mögliche hinausgehende Förderung von Unternehmen (Bestand und Neuansiedlung, KMU und GU) möglich ist. Ergänzend zu den Projekten des Bundesverkehrswegeplans 2030 fordern die Länder Brandenburg und Sachsen einen lC/lCE-tauglichen Ausbau der Strecke Berlin - Cottbus - Görlitz für Geschwindigkeiten von durchgängig 200 km/h. Für Planungen im Verkehrsbereich sind die Vorsausetzungen für eine beschleunigte Umsehung zu schaffen. Der vorliegende Gesetzentwurf des Bundes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren ist ein erster Schritt. Weitere Regelungen sind erforderlich. Seite 6 von 7 Anlage 2 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VËRKEHR Freistaat SACHSEN5 zu 1.4. lm Bundesverkehrswegeplan 2030 sind mehrere Projekte enthalten, die für die Lausitz von Bedeutung sind (siehe auch Ausführungen unter 1.2.). Die Bundesregierung hat am 6. Juni 2018 die Kommission ,,Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" eingesetzt . Bis zum Jahresende 2018 soll ein Aktionsprogramm vorliegen, welches auch den Bau- und Verkehrsbereich umfassen soll (https://www.kommissionwsb .delllVSB/Navioatíon/D E/Home/home. htm I ). zu ll.l. und 11.2. (siehe auch Ausführungen unter 1.2.) Die Verlängerung der B 178 über die A 4 hinaus zur A 15 in Brandenburg ist derzeit nicht im Bundesverkehrswegeplan eingeordnet. Damit besteht kein Planungsrecht. Zur fachlichen Prüfung des Bedarfs und der Umsetzungschancen wurde deshalb bereits eine Machbarkeitsstudie beauftragt. Ziel ist die Ermittlung des verkehrlichen Bedarfs , unter Beachtung der Umweltverträglichkeit und der Wirtschaftlichkeit einer solchen zusätzlichen Trasse. Die Betrachtung der Reisezeit ist Bestandteil. Erst mit vorliegendem Ergebnis ist über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden. Mit freundlichen Grüßen Martin Dulig Anlage Seite 7 von 7 Anlage 2 Straßenbauprojekte in den Landkreisen Bautzen und Görlitz (se¡t 2014 real¡siert, ¡m Bau bzw, Eauprogramm 20181 Anlage zur Drs. 6114436 01.11.2018 Str. Nr Vorhabensbezeichnung Landkreis Länge in km Baukosten BLT in T€ Verkehrsfreigabe erfolgt [y'n] B6 Ausbau nördl. Göri¡tz KP B1 15/44-KP Klinoewalder Sh. leinschl. Radweo) GR 1.4 2.000.6 i B6 FBE Nechen - Plotzen. 3. BA GR 0.8 540.3 i B6 Ausbau südlich Fischbach lBöschunossicheruno) BZ 0.9 1.905 i B36 Emeueruno Deckschicht Zittau-Pethau GR 0.4 965.3 i BS6 Ersatzneubau BW 30 in Hoverswerda BZ 0.4 1.945 BS6 Ersatzneubau BW 14 in Ebersbach GR 0.2 560.5 BS6 Ausbau in Ebersbach.2. BA leinschl. RW) GR 1.0 3.243 n BS6 2.BA Ausbau nördlich Cölln - nördlich Luoa BZ 3.9 7 .987. B9ô Deckenbau Bautzen - Teichnilz BZ 1.6 305.0 896 OtJ Hoverswerda BZ 7.3 18.721. n B9ô FBE Oderuitz S'144 - Eibau. 1. und 2.BA GR 2.4 900.0 n B9ô Ersatzneubau Stiìtzmauer Stw. 12.3 in Eibau GR 461.0 896 Deckenbau Hoverswerda-Nardt BZ 2.0 463. 896 Ausbâu Râdweo zwischen Caminau und Warlha BZ 2.6 831.0 n 896 Fahrbahnemeuerunq in Oderwitz, 1. BA GR 0.7 480.r n 896 Fahrbahnemeuerunq Großsärchen BZ 1.4 1.000.0 n 897 EKrG 6194 BU Bemsdorf BZ 624.6 897 Fahrbahnemeueruno in Ottendorf-Okrilla (einschl. Radweq) BZ 2.6 2.756. 897 Fahrbahnemeuerunq in Ottendorf, Hirschkurve BZ 0.4 800.0 n 897 FBE in Hoyenwerda - Dresdner Straße (einschl. Radweq) BZ 1.0 1.641.1 898 Emeueruno Sohland - Wasserorund. 3. BA (einschl. Radweq) BZ 2.8 3.380.2 n 898 Erneueruno Böschuno Rammenau-Burkau BZ 0.5 817 6 I 898 lnstandsetzunq BW 3 bei Pilzdörfel BZ 10 11241 I 899 Deckenbau in Göditz. Nieskver Skaße / Laubaner Shaße GR 1,6 450,0 I 899 ENB BW 6a über Bahnstrecke Zittau-Görìitz bei Haqenwerder GR 0,2 1.000,5 I 899 ENB BW 7 über die Pließnitz in Haqenwerder GR 0,2 1.007 ,7 I B 115 Ausbau Knotenpunkt mit S 112 südlich Nieskv GR 0,4 1.046,0 I B 115 Deckenbau in Bad Muskau GR 0,9 307,9 I B 115 Umbau Knotenounkt mit K 8417 in Kodersdorf GR 0.2 400,0 n B 115 ENB BW 4 über Bahnshecke Horka-Nieskv GR 0.2 1.608,1 n B 115 FBE in Rietschen GR 1,0 7ô0,0 I B 115 Ausbau nördlich Rietschen.2. BA (einschl. Radweo) GR 3,1 2.938,3 I B 156 Fahrbahnemeueruno Bluno - Sabrodt leinschl. Radweo) BZ Ão 2.s69,3 0D Bluno i B 156 lnstandsetzuno BW 12.2 bei Sabrodt BZ 0,5 779.6 I B 156 Fahrbahnerneueruno in Bautzen. ZeDoelinstraße BZ 0,4 831 n B 156 Ausbau in Bautzen. ZeDDelinstr. lEisenbahnkreuzunoì BZ 5.EE7, n B 156 Erneueruno Deckschichten Niedemurio BZ 0.7 44t,t i B 178 Deckenbau Zitlau - Nordsoanoe GR 4.0 676 i B 178 Deckenbau bei Großhennersdorf GR 0.6 350 i B 178 Ausoleichsmaßnahme Ortolan rahshnir i rì GR 1.257. n B 178 Deckenbau OU Löbau GR 4.1 2.404 n 78.174 Sh. Nr Vorhabensbezeichnung Land-kreis Länge ¡n km Baukosten BLT in T€ Verkehrsfieigabe erfolgt [y'n] ss6 ErsaÞneubau BW 1 I Bretni0-Hauswald/Ohorn BZ 0,3 s5ô Fahrbahnemeueruno in Höckendorf BZ 0,5 n s92 Ersatzneubau BW3 in Wiednitz BZ 0,3 n s94 0u Bemsdorf BZ 3,4 13.634,0 t s95 Ausbau Radweq nördlich PulsniÞ - Kamenz,2. BZ 2.1 1.420.3t s95 Erneuerunq Deckschichten Schiedel - Zschomau BZ 2.2 476.9t s95 Erneueruno Deckschicht Gersdorf-Weißbach BZ 2.2 s95 Ausbau Radweq Schiedel - Zschomau BZ 20 s95 Fahrbahnemeueruno in Radeberq, Dresdner Str BZ 10 s 100 Ausbau in Kamenz und Anbau Radweq BZ 0.7 686 0I s 100 Ausbau Knotenpunkt S 107 östl. PrischwiÞ und Ausbau Radweq BZ 0.2 s38 0I s 100 FBE und ENB BW 5 Panschwitz-Kuckau BZ 1.0 1.ô60,21 s 100 ENB BW 15 westl. KoiÞsch BZ 1.550,01 s 101 lnstandsetzuno Bw 3-9 in Klix BZ 1 s 104 Fahrbahnemeueruno OD Friedersdorf BZ 0,8 s't04 Fahrbahnerneueruno in Reichenau mit Ersatzneubau Stützbauwerk 83 BZ 2,0 s'107 Ausbau OD Quatitz BZ 0,6 671 s'107 Ausbau KP K 7283 in Radibor BZ 0,2 1 s 108 Erneueruno Deckschichten Lohsa-Weißkollm BZ 0,7 587 s 110 ENB BW 5 Nechern und S 11'l ENB BW I Wurschen BZ s 111 Ausbau Radweo Dreistem - Rothnaußlitz BZ 5,3 Anlage 2 Straßenbauprojekte in den Landkreisen Bautzen und Görlitz (se¡t 2014 realis¡ert, ¡m Bau bzw. Bauprogramm 2018) Vorhabensbezeichnung Anlage zur Drs. 6114436 01.11.2018 Str. Nr. Landkreis in km Lllnge Baukosten BLT ¡n l€ Verkehrsfreigabe erfolgt $/nl s 111 Deckenbau OD Weißenbero bis S 112 BZ 1.7 350.0 s 111 Deckenbau Bautzen bis Neuourschwilz BZ 1.7 500 n s 115 HWS-Beseitiouno in Cunewalde. Soorlzentrum-Czornebohsh. BZ 1.375 s'1'15 Entwässerunoserneuerun0 in Kleindehsa GR c 500 n s 115 Ausbau in Löbau GR l 1.601.t n s'Í5 lnstandselzuno StüÞbauwerk 10 in Cunewalde BZ .5 2.043 s 115 Ausbau Radweo Halbendorf-Löbau. 2.BA BZ 4 3 1.205.0 s 115 Ausbau Radweo Halbendorf-Löbau. 3.BA BZ 4 1 811.4 s 115 Ausbau Radweq Halbendorf-Löbau, 4.BA BZ 7 1.222.8 s 11ô Sanierunq BW 5 und Radweqbrücke über das Butten¡vasser BZ 491.6 s 117 Fahrbahnemeuerunq in Wilthen BZ 0.5 1.243.6 s 120 Ausbau 0D Naundorf BZ 20 1.737 .8 s 129 Umbau BW 10 und DL in Bischdorf ttK 03 300.0 S 121n Verlequno westl. Rothenb. / BU-Beseitiq. km 21.7 Horka GR 2.0 19091 s 121 Ausbau Radweq westlich Horka GR 3.5 2315 4 s 122 Böschunossanierunq KleinradmeriE GR 0.5 1 4262 s 122 Deckenbau Melaune bis S 111 GR 2,3 300,0 s 125 lnstandseÞunq BW 5 und Stützbauwerk in Ebersbach GR 0,2 309,6 s 12ô (S 127n) Verleouno westlich Weikeißel ('K 2,2 4.000,0 n s 121 Enatzneubau BW 5 in Saqar ('K 0,5 505,1 s 127 lnstandsetzunq BW 4 über die Bahnstrecke bei Zentendorf GR 394,3 s 128 Deckenbau Altbemsdorf, einschließlich Durchlaß GR 2,4 6s0,0 n s 128 Fahrbahnemeuerunq westl. Großhennersdorfzw. B 178 und B 178 GR 3,6 900,0 s 129 Emeuerun0 Deckschichten Ostr¡tz-Kiesdorf-Bemstadt GR 3,6 5ô0,0 s 129 Ersatzneubau Brùcke BW 7 in Kemnitz GR 0,'l 361,9 s 129 Ersatzneubau Brùcke BW 6a + STM 5 in Kemnitz GR 0,4 531,S s 130 Entwässeruno in Buroneudorf BZ 0,6 37ô,5 s 130 Ausbau Radweq nördl¡ch Halbendorf BZ l 552 s 132 Ausbau in Zittau. Súdskaße GR c 3 1.154 s 133 Ersatzneubau BW 4 und Umbau BW 5 über die Mandau in Zittau GR c 3 3.034 s 133 Erneueruno Deckschicht Lückendorf GR 743 s 133 FBE Olbeßdorf bis Zittau {in Teilen) GR c 3ô5 s 133 GR 1.032 n s 135 Emeuerunq Entwàsserunq Walteßdorf GR 849 s 136 Ersatzneuþau DL 1 in tsertsdorf-HÕrnitz GR I '¿ 313 s 139 Emeueruno Deckschichten in Soitzkunnersdorf GR 3 326 s 141 Fahrbahnemeueruno GUG Seifhennersdorf GR c 3 444 s 141 lnstandseÞuno BW 5 und Ausbau Zollstr. in Seifhennersdorf GR c 3 72Q s 142 Fahrbahnerneueruno in Leutersdorf GR l '1.455 n s 143 Emeueruno Deckschichten Hemiosdorf GR c 1 362 s 143 Ersatzneubau BW 1 in Rosenhain GR c 1 411,7 s 148 Ëmeueruno Skaßendamm bei Großschweidnitz GR c .5 609 s 1s1 Ausbau Staatsstraße und KP S 151/K8678 in Lawalde GR t 4 851. n s 151 Ausbau Radweo westlich Löbau GR 3.8 1.746.5 s 152 Erneuenrno Deckschichten in Beiendorf GR 15 382.5 s 155 Ersatzneubau BW 6 und SW BW I in Schmölln BZ 533.2 s 155 Fahrbahnerneuerunq nördlich Schmölln BZ 08 400.0 s 1s8 Ausbau in Großröhrsdorf, 3.BA BZ 1,8 2 546.0 s 158 Ausbau OD Rammenau 1. BA, westl. KP 898 BZ 1,1 1.498,0 s 177 Deckenbau bei Radeberq BZ 2,5 1.025,0 n s 177 Neubau Radebero-A4 BZ 6,7 47.026,0 n s 180 Deckenbau in Radebero. Bad- und Obentraße BZ 0,5 730,0 s 285 Ausbau östlich Wittichenau BZ 1,3 2.363,5 129.785,6 Anlage 2 2018-12-18T14:51:16+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes