Seite 1 von 2 Durchwahl Telefon: 0351 564-80001 Telefax: 0351 564-80080 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/78/3 Dresden, 20. Dezember 2018 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 - Haltestelle Carolaplatz * Information zum Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente unter www.smwa.sachsen.de/kontakt.htm poststelle@smwa-sachsen. de-mail.de Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15427 Thema: Fördermittel für die Leipziger Druckerei- und Verlagsgesellschaft (LDVG) GmbH Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind nachfolgende Ausführungen vorangestellt: „Die LVZ-Druckerei (Leipziger Druckerei- und Verlagsgesellschaft (LDVG) GmbH) in Leipzig-Stahmeln soll zum 31. Dezember 2019 geschlossen werden. Davon wären insgesamt etwa 60 Beschäftigte in der Druckerei und rund 200 in der ausgegliederten Zeitungsweiterverarbeitung betroffen, die ihren Arbeitsplatz verlieren.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Hat die Leipziger Druckerei- und Verlagsgesellschaft (LDVG) GmbH seit 1990 Fördermittel des Landes Sachsen beantragt und erhalten? Wenn ja, welche und in welcher Höhe? (Bitte untergliedern nach Art und Fördermittel und in Jahresschreiben ausweisen) Frage 2: Für welche Investitionsvorhaben bzw. Projekte wurden Fördermittel beantragt? Frage 3: An welche Förderkriterien war die Fördermittelvergabe gebunden ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Von einer Beantwortung der Fragen wird abgesehen. Einer Beantwortung stehen Rechte Dritter im Sinne des Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen entgegen. Der Staatsminister Seite 2 von 2 Die Staatsregierung lehnt die detaillierte schriftliche Beantwortung der Frage über gewährte Zuschüsse bis 31. Dezember 2006 nach Art. 51 Abs. 2 der Sächsischen Verfassung ab. Die Beantwortung ließe Rückschlüsse auf die Förderung konkreter Unternehmen zu. Detaillierte Angaben zu Förderungen an einzelne Unternehmen fallen unter das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis. Die Offenbarung des Erhalts von Fördermitteln und damit von Informationen über die finanzielle Situation des Unternehmens beziehen sich auf dessen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und könnten wettbewerbliche Nachteile erbringen. Für Unternehmen besteht damit ein sachlich begründetes Geheimhaltungsinteresse , das durch Rechtsnormen (§ 203 Abs. 2 StGB und § 30 Verwaltungsverfahrensgesetz ) vor unbefugter Offenbarung geschützt wird. Durch Inkrafttreten der Europäischen Transparenzrichtlinie sind die Mitgliedsstaaten erst seit 1. Januar 2007 berechtigt, über die Verwendung der Mittel Auskunft zu erteilen . Das o. g. Unternehmen hat seither weder Fördermittel beantragt noch erhalten. Mit freundlichen Grüßen Martin Dulig Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15427 Thema: Fördermittel für die Leipziger Druckerei- und Verlagsgesellschaft (LDVG) GmbH Sehr geehrter Herr Präsident, Frage 1: Hat die Leipziger Druckerei- und Verlagsgesellschaft (LDVG) GmbH seit 1990 Fördermittel des Landes Sachsen beantragt und erhalten? Wenn ja, welche und in welcher Höhe? (Bitte untergliedern nach Art und Fördermittel und in Jahresschreiben ausw... Frage 2: Für welche Investitionsvorhaben bzw. Projekte wurden Fördermittel beantragt? Frage 3: An welche Förderkriterien war die Fördermittelvergabe gebunden? Martin Dulig 2018-12-20T12:56:19+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes