STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 O 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15428 Thema: Drohende Schließung der Schönefelder Einrichtung Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Auf der Homepage vom MDR wird am 15. November 2018 über eine drohende Schließung der Schönefelder Einrichtung für psychisch kranke Menschen berichtet, weil seit eineinhalb Jahren die Entscheidung des Sozialministeriums zur Zusage des Fördermittelantrages zur Gebäudesanierung bis heute offenblieb. Nun drohe der Träger mit Schließung." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Für die Versorgung mit Wohnangeboten für chronisch psychisch kranke Menschen ist als Leistung der Eingliederungshilfe der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV) zuständig. Ferner obliegt die Gewährung und Koordinierung der Hilfen für psychisch kranke Menschen gemäߧ 6 Absatz 1 Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten den Landkreisen und Kreisfreien Städte. Die Hilfeleistungen umfassen dabei neben Beratungsstellen etc. auch den Bereich Wohnen. Grundsätzlich ist festzustellen , dass der Freistaat Sachsen nicht verpflichtet ist, investive Ausgaben in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen zu fördern. Die Finanzierung von Investitionen würde andernfalls dem zuständigen Träger der Eingliederungshilfe obliegen. Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand zu dem vorliegenden Fall? Die Sozialtherapeutische Wohnstätte „Wohnprojekt Schönefeld" für chronisch psychisch kranke Menschen wurde Ende 1997 als Neubau in Betrieb genommen , welcher durch den Freistaat Sachsen mit Fördermitteln in Höhe von 1,85 Mio. Euro bezuschusst wurde. Im Frühjahr 2017 wurde durch den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe Leipzig als Träger der Einrichtung ein Antrag auf Förderung einer grundhaften Sanierung nach der Richtlinie Investitionen Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 53-0141.51-18/982 Dresden, Zooezember 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSM1N1STER1UM FÜR S0Z1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Teilhabe bei der Sächsischen Aufbaubank- Förderbank eingereicht. Der Investitionsbedarf wurde vom Träger mit Ausgaben in Höhe von ca. 0,8 Mio. Euro kalkuliert. Im Rahmen der Prüfung des Antrages auf eine Zuwendung wurde die Wohnanlage besichtigt. Neben der augenscheinlich starken Abnutzung des Gebäudes wurden auch gravierende Nässeschäden im Kellergeschoss festgestellt. Der Betriebsleiter stellte dar, dass seit Inbetriebnahme der Wohnstätte Probleme mit eintretendem Wasser auftraten. Aufgrund dieser Feststellungen musste zwingend geprüft werden, ob die beantragte Sanierung wirtschaftlich durchzuführen sein würde. Deshalb wurde gemäß Verwaltungsvorschrift Nr. 6.1 zu § 44 Sächsische Haushaltsordnung eine baufachliche Prüfung veranlasst. Für Investitionsvorhaben in der beantragten Größenordnung - und hier insbesondere bedingt durch die vorhandenen Ausgangsbedingungen - ist das Bewilligungsverfahren regelmäßig mit einer gewissen Zeitdauer verbunden. Im Zuge dieses Verfahrens hat der Träger eine Schließung der Wohnstätte zum 28. Februar 2019 angekündigt. Eine entsprechende behördliche Verfügung, etwa durch die Heimaufsicht, ist dazu nicht ergangen . Frage 2: Zu welchem Ergebnis ist die bauliche Prüfung gekommen und wann ist mit dem Abschluss zu rechnen? Die Prüfung dauert weiterhin an. Ein konkretes Datum kann zum jetzigen Zeitpunkt unter Verweis auf die Antwort zu Frage 1 nicht genannt werden. Frage 3: Wer führt die bauliche Überprüfung im Auftrag des Sozialministeriums durch? Die baufachliche Prüfung erfolgt durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement. Er wurde von der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank, die als Bewilligungsstelle für die Förderung von Investitionen nach der Richtlinie Investitionen Teilhabe tätig ist, beauftragt. Frage 4: Wann ist mit einer Entscheidung zum Fördermittelantrag für die Grundsanierung zu rechnen? Eine Entscheidung kann nur in Abhängigkeit von der baufachlichen Prüfung erfolgen. Insoweit wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN Frage 5: STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Gibt es seitens des Staatsministeriums Pläne bezüglich der Bewohner für den Fall der Schließung der Einrichtung? Der KSV hat mitgeteilt, dass er im intensiven Austausch mit dem Träger stehe. Außerdem stünde ein geeignetes Interimsobjekt zur Verfügung, das gegenwärtig zur Nutzung als Sozialtherapeutische Wohnstätte hergerichtet wird. Mit freundliqhen Grüßen Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2018-12-21T09:22:37+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes