STAATSNIiNiSTERiUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten André Schollbach (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15431 Thema: Kommunale Haushalte 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage: Welche Landkreise und kreisangehörigen Gemeinden haben bis zum 31. Oktober 2018 der jeweils zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde keine beschlossene Haushaltsatzung für das Jahr 2018 vorgelegt? Die im Folgenden benannten kreisangehörigen Gemeinden haben bis zum 31. Oktober 2018 der jeweils zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde noch keine beschlossene Haushaltssatzung für das Jahr 2018 vorgelegt: Mittelsachsen: Großhartmannsdorf, Striegistal Zwickau: Schönberg Görlitz: Neißeaue, Weißwasser/O.L. Sächsische Schweiz-Osterzqebirqe: Bad Schandau, Rathmannsdorf, Reinhardtsdorf-Schöna Leigzig: Machern Nordsachsen: Zschepplin jo? Grüßen P f. Dr. Roland Wöller 511—. Freistaat" ? SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 22-1053/42/287 Dresden, 21. Dezember 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564—3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck—Str. 2 oder 4 melden. 2018-12-21T10:01:25+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes