Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 o 03 29 1 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATS MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Kleine Anfrage des Abgeordneten Frank Heidan (CDU) Drs.-Nr.: 6/15433 Thema: Planungen im Straßenbau Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Nach Auskunft der Staatsregierung bleiben die Bundesstraßen im Bestand des Freistaates Sachsen. Die pauschalen Zuweisungen liegen damit in einer festen und definierbaren Größenordnung, auch über die Wirkdauer eines Doppelhaushaltes, jeweils vor." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie splitten sich die Zuweisungen des Bundes für alle Bundesstraßen in Erhaltungs- und Planungsmittel auf? Bitte jeweils in den Jahresscheiben 2016 - 2018 und nach Niederlassungen erläutern, unterteilt in Erhaltungs- und Planungsmittel. Die Mittel für die Erhaltung der Bundesstraßen werden jährlich am Anfang eines Jahres im Rahmen eines Verfügungsrahmens durch den Bund bereitgestellt. Für die Jahre 2016 - 2018 wurden die Mittel für die Erhaltung der Bundesstraßen wie folgt verausgabt bzw. zugewiesen (in Tsd . Euro): Erhaltung Ist Ist Zuweisungen Kapitel 1201 2016 2017 2018 Titel 741 42 Zentrale -109,7 1,5 5,0 NL Zschopau 9.872,4 7.053,0 15.093,0 NL Plauen 6.584,5 4.168,7 8.159,5 NL Bautzen 8.751,5 9.357,0 10.159,6 NL Meißen 5.585,7 6.242,5 5.888,8 NL Leipzig 4.933,3 7.407,3 8.792,6 Landkreise 6.900,4 4.943,8 5.362,7 Gesamt 42.518,1 39.173,8 53.461,2 Seite 1 von 3 ~SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon : 0351 564-80001 Telefax: 0351 564-80080 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) PKL-1053/81/16-2018/49759 Dresden , 2 0. DEZ. 2018 , .- z,rt,f.kat \elt 2006 audit bernfund fam1l11.! Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli nien 3, 7, 8 - Haltestelle Carolaplatz * Information zum Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente unter www.smwa .sachsen.de/kontakt.htm ~ poststelle@smwa-sachsen de-mail.de STAATSMINISTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHSEN Der Bund erstattet den Ländern die Ausgaben für die Entwurfsbearbeitung und für die Bauaufsicht bei den Baumaßnahmen an Bundesstraßen durch Zahlung einer Pauschale in Höhe von 3 %. Die tatsächliche Höhe der Erstattung wird auf Grundlage der Ist-Baukosten der Bundesstraßen am Ende des jeweiligen Jahres ermittelt. Im Jahr 2016 sind Ausgaben in Höhe von 3.016,2 Tsd . Euro und im Jahr 2017 in Höhe von 3.009,8 Tsd. Euro für die Entwurfsbearbeitung und Bauaufsicht in Sachsen angefallen. Die pauschale Zuweisung des Bundes für das Jahr 2018 beträgt 2.627,0 Tsd. Euro. Eine Aufteilung der pauschalen Zuweisung des Bundes nach Niederlassungen erfolgt nicht. Frage 2: Sind in der Vergangenheit ausreichend Verpflichtungsermächtigungen für die einzelnen Jahre über den jeweiligen Haushaltsansatz eingestellt worden? Für den Bundeshaushalt werden die Länder seitens des Bundes am Anfang des Jahres gebeten, ihren Bedarf an Verpflichtungsermächtigungen mitzuteilen. Sachsen standen für die Bundesstraßen in den vergangenen Jahren Verpflichtungsermächtigungen in ausreichender Höhe zur Verfügung. Die Verpflichtungsermächtigungen für die Mittel der Fachplanung, Entwurfsbearbeitung und Bauleitung für die Bundesstraßen wurden gemäß Haushaltsaufstellungsschreiben für die Doppelhaushalte und die Mittelfristige Finanzplanung Punkt 2.3.2 im Einzelplan 07 Kapitel 0706 in der TG 72 veranschlagt. Die Verpflichtungsermächtigungen der Jahre 2016 - 2018 wurden vollständig in Anspruch genommen. Anträge auf über- bzw. außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen wurden für die TG 72 in diesem Zeitraum nicht gestellt. Frage 3: Wie sichert die Staatsregierung das Haushaltsrecht über die Ansätze der Doppelhaushalte hinaus für die laufende Planung ab? Der Bundesrat hat am 23. November 2018 beschlossen , dem Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich zuzustimmen (Drucksache 562/18). Gemäß Artikel 7 Ziffer 1 a) beträgt die Zweckausgabenpauschale für die Entwurfsbearbeitung und Bauaufsicht für die Bundesstraßen rückwirkend zum 1. Januar 2018 5 % der Baukosten. Daraus ergibt sich Planungssicherheit für den Freistaat Sachsen für die kommenden Jahre, auch über den Doppelhaushalt 2019/2020 und die Mittelfristige Finanzplanung bis zum Jahr 2022 hinaus. Durch das Festschreiben von Verpflichtungsermächtigungen in den Doppelhaushalten sowie in der Mittelfristigen Finanzplanung ist die Finanzierung der Fachplanung , Entwurfsbearbeitung und Bauleitung der Bundesstraßen über das Jahr 2023 hinaus sichergestellt. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERlUM FÜR WlRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHSEN Durch den Haushaltsvermerk der gegenseitigen Deckungsfähigkeit in den Doppelhaushalten und der Mittelfristigen Finanzplanung der TG 71 , TG 72, TG 73 für die Fachplanung , Entwurfsbearbeitung und Bauleitung der Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Staatsstraßen mit der TG 75 Straßenbau besteht ein weiteres Instrument, um Finanzrisiken vorzubeugen . Mit freundlichen Grüßen li retunl Profi.Roland ,iie, Seite 3 von 3 2018-12-20T12:03:56+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes