STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMiNISTERiUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau—Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther (BÜNDNIS 90IDIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/15434 Thema: Geplanter Abriss der ehemaligen Strumpffabrik „Hunnert“ in Hormersdorf Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Stadt Zwönitz plant den Abriss der ehemaligen Strumpffabrik Emmerlich in Hormersdorf, auch „Hunnert/ Hundert“ genannt, weil derzeit keine Pläne für eine komplette Nutzung des lndustriebaus in Aussicht stehen. Das Gebäude wurde 1927 erbaut und gehört zu den letzten lndustriegebäuden im Erzgebirge, die noch die Architekturschrift der „Roten Moderne“, eine Abwandlung des Expressionismus, aufweist. Zudem ist das Anwesen eine Landmarke für die Gemeinde Hormersdorf und gehört zu den letzten Strumpffabriken, die noch in der Region stehen. Kellerräumlichkeiten des Objektes werden derzeit noch vom ortsansässigen Sportverein genutzt. In den vergangenen drei Jahren wurde darüber diskutiert, ob eine Nutzung als Asylbewerberunterkunft oder Seniorenwohnanlage infrage kommt. Die AWO bescheinigte diesbezüglich dem denkmalgeschützten Gebäude „durchaus Potential“. Wie den Medien zu entnehmen war, prüft die Untere Denkmalbehörde seit längerem den Antrag der Stadt Zwönitz, den Denkmalstatus der „Hunnert “ zu löschen. Zudem führte nach Aussagen der Freien Presse der Bürgermeister von Zwönitz diesbezüglich ein ‚konstruktives Gespräch‘ mit dem Innenministerium, um eine Löschung des lndustriebaus zu erreichen.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Dresden. 21. Dezember 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkpiälze: Bitte beim Empfang Wilheim-Buck- Str. 2 oder4 melden. STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Frage 1: Worin besteht aus Sicht der Staatsregierung der denkmalpflegerische Wert des ehemaligen lndustriegebäudes? Das von Curt am Ende entworfene Gebäude zeichnet sich durch eine zurückhaltende, durch wenige, jedoch akzentuiert gesetzte Details gekennzeichnete Gliederung der Fassade aus. Zu diesen Details gehören die nur leicht hervortretenden Rolischichten der Horizontalgliederung, die im Bereich reiner Mauerwerksabschnitte dekorative Bänder ausbilden, unter den Fensterbändern der eigentlichen Produktionshalle jedoch die Funktion von Brüstungen annehmen. Zu den Einzelmerkmalen gehören weiter die scheitrechte Rahmung der Eingänge mit dekorativem Mitteimotiv, spitzbogige Keller— fenster sowie das stark plastische Traufgesims. Gestalterisch in zeittypischer Weise umgesetzt ist der Bedarf an viel Licht in den Arbeitssälen des Inneren. Bis auf geringe Stützen aufgelöste Fensterbänder sind ein charakteristisches Erscheinungsmerkmal vieler zeitgleicher Fabrikbauten. In Hormersdorf entstand damit ein äußerst qualitätsvolles Fabrikgebäude, das die Entwicklung der Industriearchitektur in den 1920er Jahren sehr gut belegt und darüber hinaus auch zeigt, wie Entwicklungslinien der Architektur schnell aus den Zentren in die Fläche übergehen. Dass mit solchen Großbauten im dörflichen Umfeld auch gewachsene Strukturen zerstört wurden, gehört zur Geschichte der Industrialisierung und ist Bestandteil des Dokumentationswertes. Die Tatsache, dass das Gebäude aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten der Firma nie als Fabrik genutzt wurde und auch nicht die am verputzten Westgiebel bereits bau- |ich vorbereitete Erweiterung erfuhr, ist für die Bewertung unerheblich. Von städtebaulicher Bedeutung ist das Haus durch die bereits genannte Tatsache, die industrielle Überformung ländlicher Gebiete zu belegen. Das Hormersdorfer Beispiel belegt sie besonders markant durch seine das Straßenbild prägende Lage an einer Ianggezogenen Kurve. Curt am Ende hat diese Situation bewusst genutzt, indem er den Aufzug- und Treppenturm an die östliche Stirnseite des Gebäudes plante und damit besonders in Szene setzte. Die Denkmalwürdigkeit basiert zum einen auf dem Wert der individuellen Gestaltung, die sich gleichwohl in die zeittypische Architekturentwicklung einfügt, sowie zum anderen auf dem hohen Grad von Authentizität des weitgehend unverändert überlieferten Gebäudes. Frage 2: Wurde seitens des Landesamtes für Denkmalpflege bereits eine Entscheidung zur Löschung des Denkmals getroffen? Nein. Frage 3: Welche Gründe sprechen nach Einschätzung der Staatsregierung dafür, den Schutzstatus aufzuheben? Hierzu ist die Aufarbeitung des Sachverhalts nicht abgeschlossen. Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN FreistaatSACHSENSTAATSMiNiSTERiUMDES iNNERN Frage 4: Wie schätzt die Staatsregierung den baulichen Zustand des Denkmals ein? Die Staatsregierung schätzt den baulichen Zustand des Gebäudes als gut ein. Frage 5: Ist die Standsicherheit gefährdet, Gefahr im Verzug bzw. bestehen anderweitige Sicherheitsbedenken, die einen Abriss rechtfertigen würden? Hierzu liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. fr ndlich Grüßen P fDr. olandWöller Seite 3 von 3 2018-12-21T10:04:36+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes