STAATSMìNìSTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÂCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern h a rd-von-Li nden a u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Gtinther (BÜNDNIS 90/ DIE GRUNEN} Drs.-Nr.: 6/15435 Thema: Planungsstand zur Schweinehaltung im ehemaligen Volksgut Stolpen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Laut Zeitungsberichten der Sächsischen Zeitung vom 14. November 2018 ging das ehemalige Volksgut Stolpen an den niederländischen Betreiber von Schweinemastanlagen Marten Tigchelaar über. Die Bevölkerung vor Ort sieht das vom Eigentümer geplante Vorhaben einer Ferkelzucht- oder Schweinemastanlage in Stolpen kritisch." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Sind der Staatsregierung Erkenntnisse zut Wiederinbetriebnahme der Schweinemastanlage im ehemaligen Volksgut Stolpen bekannt (aktueller Stand der Genehmigungsverfahren ) und wenn ja, ab wann ist die Schweinehaltung geplant und in welcher Form (Schweinemast, Schweinezucht)? Die Anlage wird auf Basis einer Altanlagenanzeige gemäß $ 67a Abs. 1 des Bundes-lmmissionsschutzgesetzes (BlmSchG) betrieben und genießt insoweit Bestandsschutz. Sie ist gemäß $ 4 BlmSchG in Verbindung mitder vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-lmmissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen 4. BlmSchV) und Nr. 7.1.7.1 des Anhanges l zur 4. BlmSchV genehmigungsbedürftig . Die Anlagenkapazität wurde mit Bescheid vom 28. Juni 2002 des damals zuständigen Reg ierungspräsidiums Dresden auf 4.84Q Mastschweineplätze begrenzt. Es handelt sich nicht um eine Wiederinbetriebnahme. Dresden, 2o.ll,le'(î s¡mu1+ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ smul.sachsen.de" lhr Zeichen lhre Nachricht vom 26. November20l8 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t401 !k zltuñùlill¡Ur &! $ódrhi bbñriLt.dùßtuùñnltuidbntueb Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fur Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße I 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, l3 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen H¡nweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Slaatsministerium für Umwelt und Landw¡rtschaft zur Erfüllung der lnformationspflichten nach der Europäischen Datensch utz-G rundverordnu ng auf www.smul.sachsen.de * Ke¡n Zugang für elektronisch signiorte sow¡ê für vorschlüsselte êlektronische Dokumente - - @(o(\ @ç @ o c\t Seite 1 von 2 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Einerseits plant der neue Betreiber eine Modernisierung und Enryeiterung der Tierhaltungsanlage und Umnutzung zur Aufzucht von Ferkeln mit einem Lebendgewicht von zehn bis 30 Kilogramm. Diese Anlagen sind gemäß Nr. 7.1.9 des Anhanges 1 zur 4. BlmSchV immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig. ln Abhängigkeit von der konkreten Anlagenkapazität können Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und verpflichtender Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich sein. Ein entsprechender Antrag liegt bisher nicht vor. Andererseits hat der Betreiber gemäß bestätigter Anzeige gemäß $ 15 Bundeslmmissionsschutzgesetz aus dem Frühjahr 2018 das Recht, anstatt der Mastschweine 4.488 Ferkel zu halten. Frage 2: Wie viele Schweine wurden bis zur Schließung in der ehemaligen Schweinemastanlage gehalten, ist eine Erweiterung des Standortes/ der Anlage geplant und wie viele Mast- bzw. Sauenplätze sind zukünftig geplant? Der durchschnittliche Bestand der letzten Jahre betrug etwa 3.000 Mastschweine, gegenwärtig befinden sich wegen geplanter/laufender Umbaumaßnahmen keine Tiere in der Anlage. Die Stadt Stolpen hat im September 2017 einen Aufstellungsbeschluss zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan gefasst. Gemäß Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, Stand 8. Februar 2018, sollen nach der Enrueiterung maximal 18.232 Ferkel in der Anlage gehalten werden. Mast- und Sauenplätzen sind nicht geplant. Frage 3: Mit welchen Maßnahmen sollen Geruchsbelästigungen der Anwohner, die durch die geplante Schweinehaltung entstehen können, vermieden bzw. ausgeschlossen werden? Zunächst unterliegt das Vorhaben im Bebauungsplanverfahren einer umfassenden umweltschutzrechtlichen Prüfung. Es hat noch nicht den Planungsstand beziehungsweise die Planungsreife erreicht, die eine Beurteilung der Geruchsimmissionen zulässt. Daher wurde in Bezug auf die Luftqualität unter anderem eine Geruchsausbreitungsrechnung gefordert. Vorab ist durch den Eigentümer der Umbau des offenen Güllebeckens in einen geschlossenen Behälter geplant. Weitere Maßnahmen sind gegebenenfalls im im m issionssch utzrechtlichen Genehm ig ungsverfahren festzusetzen. Mit freundlichen Grüßenïu Thomas Schmidt Seite 2 von 2 2018-12-27T14:52:37+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes