STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresdên Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern h ard-von-Li nden a u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther (BÜNDNIS 90/ DrE GRUNEN) Drs.-Nr.: 6/15436 Thema: Einleitung von Abwässern in den Feuerlöschteich Waditz (Landkreis Bautzen) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Die Sächsische Zeitung berichtete bereits am 11.04.2018 tiber die Einleitung von Abwässern in den Feuerlöschteich in Waditz (Landkreis Bautzen). Aktuell beobachten Anwohner wiederholt die Einleitung von Ab- bzw. Schmutzlvasser in den Feuerlöschteich." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: ln welcher Art und Weise wurde die Einleitung von Abbzw . Schmutzrässern von welchen Behörden bisher verfolgt und seit wann ist dieser Vorgang bekannt? (bitte Auflistung ab 01.01.2018) Die durch einen Anwohner des Ortsteiles Waditz, Gemeinde Kubschütz, beanstandete Einleitung von Abwässern in den örtlichen Feuerlöschteich ist durch die örtlich zuständige untere Wasserbehörde des Landkreises Bautzen und durch den Abwasserbeseitigungspflichtigen, die Gemeinde Kubschütz, verfolgt worden. Die erste Beschwerde des Anwohners über eine vermeintliche Einleitung von Abwasser in den Dorfteich Waditz/ Feuerlöschteich erreichte das Landratsamt Bautzen am 9. Mai 2016. Die Mehrzahl der Anzeigen ging seit dem Frühjahr 2018 ein. Am 13. Mai 2016 erfolgte eine Kontrolle der Dorfteiche in Waditz durch die Gemeindeverwaltung und am 15. September 2016 fand ein Vorort-Termin mit dem Anzeigenden, der Gemeinde und dem Landratsamt statt. Die Einleitung geringer Mengen Abwasser war dabei (noch) sichtbar, eine Geruchsbelästigung und der Verursacher waren nicht feststellbar. Dresden, /9. /¿, lo/P simu[+ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 35'1 564-20007 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 20. November20l8 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t399 Db tokúñtuñlft &r Slrhñ Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstreße 1 01097 Dresdên www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen m¡t den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Fúr Besucher mit Behinderungen beflnden sich gekennzeichnete Parkplätze am K0nigsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der lnformationspflichten nach der Europ¿iischen Datenschutz-Grundverordnung auf www.smul.sachsen.de * Ks¡n Zugang für êlektronisch sign¡erte sow¡e fûr verschlüsseltê elekkon¡sche Dokumêntê - - - (o(Ð @¡-sf @ o(\¡ Seite 1 von 3 STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 2: Welche konkreten Kontrollen und Vor-Ort-Termine von welchen Behörden fanden zu diesem Vorgang bisher statt und mit welchen Ergebnissen und um welche Art von Ab- bzw. Schmutzwasser handelt es sich im konkreten Fall? (bitte Auflistung ab 01.01 .20181 Seit Frühjahr 2018 erfolgten beinahe wöchentlich Anzeigen über Abwassereinträge in den Teich. Die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung begaben sich nach den Anzeigen umgehend nach Waditz, konnten jedoch keinen Eintrag bestätigen. Die vom Anzeigenden mehrfach herbeigerufene Polizei konnte ebenfalls nach ihrem Eintreffen keinen Eintrag feststellen. 27. Juni 2018: Vorort-Termin der Gemeinde mit dem Eigentümer und dem Mieter des verdächtigten Grundstückes zur Einbindung noch vorhandener Grauwasserableitungen in die abflusslose Grube. 17. Juli 2Q18: Die Dichtheitsprüfung der abflusslosen Grube auf dem verdächtigten Grundstück wurde bestanden. 6. August 2018: Kontrolltermin der Gemeinde mit dem Eigentümer und dem Mieter des Grundstückes. Es wurde festgestellt, dass die Einbindung der bisherigen Grauwasserableitungen in die abflusslose Grube bislang teilweise provisorisch erfolgt ist. 23. August 2018: Der Nachweis zur Einbindung aller Abwasserquellen auf dem Grundstück in die abflusslose Grube wurde vorgelegt. September 2018: Entschlammung der Dorfteiche Waditz durch die Gemeinde. 25. Oktober 2018: Die Eigentümer der lagemäßig infrage kommenden Grundstücke wurden um eine Erklärung gebeten, dass sie sämtliche Abwässer in die auf ihren Grundstücken befindlichen vollbiologischen Kleinkläranlagen beziehungsweise abflusslosen Gruben einleiten. Diese Erklärungen liegen vor. 1. November 2018: Die Kontrolle des in den Teich m[rndenden Regenwasserkanales auf Fehleinbindungen durch Vernebelung verlief ohne Ergebnis. 5. November 2018: Aufgrund der bisherigen Veranlassungen der Gemeindevenrvaltung , die weder einen plausiblen Eintragsweg der angeblichen Verunreinigung ergeben haben, noch zur Beobachtung einer aktuell stattfindenden Verunreinigung führten, erstattete die Gemeinde in Absprache mit dem Landratsamt Anzeige nach $ 324 StGB gegen unbekannt. Frage 3: Mit welchen konkreten Maßnahmen wurde die Einleitung der Ab- und Schmutzwässer bisher unterbunden bzw. wird diese zukünftig verhindert? Bislang konnten für den Verdacht der illegalen Einleitung keine Belege gefunden werden. Dies verhindert die ldentifikation konkreter Maßnahmen gegen den vermeintlichen Eintrag des Abwassers. Die infrage kommenden Grundstücke verfügen über eine Abwasserentsorgung, die dem Stand der Technik entspricht. Es kann sich daher nur um einen Eintrag aus einem bisher unbekannten Eintragsweg oder um ein gezieltes Abpumpen und Einleiten mittels Pumpe und Schlauch handeln. Für ersteres bestehen nach den bisherigen Ermittlungen keine Anhaltspunkte. Zur Ahndung und Unterbindung des letzteren bedarf es eines konkreten Nachweises des Urhebers und seiner Handlung. Dies konnte bisher nicht ermittelt werden. Seite 2 von 3 STAATSil4ìNISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Frage 4: Wie und durch welche Behörden erfolgt zukünftig die Kontrolle ob und welche Art von Ab- bzw. Schmutzwasser eingeleitet werden? Auch künftig kontrollieren die Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeiten. Zuständig bleibt für die Entsorgung des lnhaltes abflussloser Gruben oder des Schlammes aus Kleinkläranlagen gemäß S 48 des Sächsischen Wassergesetzes die Gemeinde Kubschütz als abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft. lm Rahmen der Gewässeraufsicht bleibt die untere Wasserbehörde des Landkreises Bautzen zuständig. Die untere Wasserbehörde hat mit der Gemeinde vereinbart, dass der Lage in Waditz weiterhin Aufmerksamkeit geschenkt wird, sodass eventuell doch auftretende Fälle einer illegalen Abwasserentsorgung dokumentiert und geahndet werden können. Die nach der Anzeige gegen unbekannt am 5. November 2018 angelaufenen Ermittlungen der Polizei werden sowohl die Gemeindeverwaltung als auch das Landratsamt unterstützen. M ndlichen Grüßen Thomas Schmidt Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2018-12-19T14:05:58+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes