STAATSM11M1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Schollbach, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1544 Thema: Penthouse von Ministerpräsident Stanislaw Tillich - Kosten für Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Verschiedene Medien berichten, Ministerpräsident Stanislaw Tillich habe im Dresdner Stadtteil Weißer Hirsch ein .exquisites Penthouse1 im ,Dr. Lahmann Park1 erworben, welches er selbst zu Wohnzwecken nutzen wolle.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Maßnahmen wurden konkret zur Gewährleistung der Sicherheit in o. g. Penthouse sowie dessen Umgebung realisiert oder veranlasst? Frage 2: In welcher Höhe sind dem Freistaat Sachsen bislang Kosten für die unter Nummer 1 genannten Maßnahmen entstanden (bitte Einzelpositionen und Gesamtsumme ausweisen)? Frage 3: In welcher Höhe werden dem Freistaat Sachsen voraussichtlich Kosten für die unter Nummer 1 genannten Maßnahmen entstehen (bitte Einzelpositionen und Gesamtsumme ausweisen)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Zur Gewährleistung der Sicherheit wurden auf Basis einer Gefährdungsanalyse die erforderlichen baulichen und technischen Maßnahmen veranlasst. Über konkrete Sicherheitsmaßnahmen bzw. Einzelpositionen wird aus Sicherheitsgründen keine Auskunft erteilt. Nähere Angaben zur Höhe der Kosüi l Freistaat HP SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/8779 Dresden, $4 ■ Juni 2015 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DBS INNERN Freistaat SACHSEN ten können Rückschlüsse auf die Art und Ausführung der Sicherheitsmaßnahmen und damit auf den Sicherheitsstandard ermöglichen. Einer detaillierten Beantwortung stehen deshalb übenwiegende Gründe des Geheimschutzes entgegen (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf). Sämtliche Maßnahmen an den Wohnorten des Ministerpräsidenten sind als VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH eingestuft. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit den Nummern 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zum Schutz des Ministerpräsidenten und damit zur Gewährleitung der ungehinderten Funktionsfähigkeit der Staatsregierung. Im Falle der Offenbarung der Informationen wäre der Ministerpräsident zudem in seinen Grundrechten gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihrem Ministerpräsidenten als obersten Vertreter der Exekutive. Die Staatsregierung hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen, die zu einer Gefährdung des Ministerpräsidenten und zu einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung führt. Diese dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen. Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Sollten Informationen selbst unbeabsichtigt an die Öffentlichkeit gelangen, wäre der von der Staatsregierung zu schützende Ministerpräsident einer Gefahr ausgesetzt, die gerade verhindert werden soll. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung / A , Seite 2 von 2