STAATSMINISTERIUM DES 1NNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard—von—Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15451 Thema: Möglichkeiten „Kalter Pyrotechnik“ in sächsischen Fußballstadien Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Auf der Homepage des NDR ist unter der Überschrift ‚Kalte Pyros: Die große Chance im Fan-Konflikt?‘ zu lesen: ‚Fast jedes Wochenende werden in den Bundesliga-Stadien illegal bengalische Fackeln und Rauchbomben gezündet — trotz eines Verbots im Fußball, hoher Strafen und scharfer Kontrollen. Das ist nicht nur brandgefährlich, es kostet die Clubs auch eine Menge Geld, die sie an den Deutschen Fußball- Bund (DFB) zahlen müssen. Nun gibt es offenbar eine Alternative. Der dänische Pyrotechniker Tommy Cordsen hat ‚kalte Pyrotechnik‘ entwickelt . [...] ,Alle waren sehr positiv überrascht und auch zuversichtlich, dass das vielleicht etwas für die Zukunft sein kann‘, sagte Sven Langner vom Fanladen St. Pauli der ARD-Radio-Recherche Sport: ,Die nächsten Schritte müssten jetzt sein, dass man sich mit den Verbänden zusammensetzt, die Sicherheitsbehörden frühzeitig mit einbezieht und auch die Vereine und die Fans, um dann gemeinsam zu gucken, welche Wege wir finden können, um das Abbrennen von ‚kalter Pyrotechnik ‘ im Stadion zu ermöglichen.“ (Quelle: https:Ilwww.ndr.delsportlfussballIKalte-Pyros-Die-grosse-Chance-im- Fan-Konflikt‚pyrotechnik158.html‚ zuletzt aufgerufen am 22.11.2018)“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Bei wie vielen Fußballspielen in Sachsen wurde in den Jahren 2011 bis 2018 Pyrotechnik durch die sächsische Polizei sichergestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Spielort und Jahr!) FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/67/104 Dresden, 27. Dezember 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm—Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahniinien 3, 6, 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck— Str. 2 oder4 melden. STAATSMiNiSTERiUM DES INNERN In der als Anlage 1 beigefügten Aufstellung sind die in dem die Planung und Durchführung von polizeilichen Einsätzen datentechnisch unterstützenden Verarbeitungssystem erfassten Begegnungen bzw. darüber hinaus solche, zu denen im Rahmen des Informationsaustausches Sporteinsätze erstellte Verlaufsberichte vorliegen, bei denen Sicherstellungen bzw. Beschlagnahmen pyrotechnischer Gegenstände erfolgten, aufgeführt . Es wird darauf verwiesen, dass es sich hierbei um Feststellungen im unmittelbaren Verlauf der Einsatzmaßnahmen handelt, eine nachträgliche Erfassung erfolgte in der Regel nicht. Frage 2: In wie vielen Fällen wurde in sächsischen Fußballstadien in den Jahren 2011 bis 2018 illegal Pyrotechnik abgebrannt? (Bitte aufschlüsseln nach Spielort und Jahr!) . Die Anzahl der Begegnungen im Sinne der Fragestellung sind in Anlage 2 erfasst. Zur Auswertung wurden analog zur Beantwortung der Frage 1 das die Planung und Durch— führung von polizeilichen Einsätzen datentechnisch unterstützende Verarbeitungssystem bzw. vorliegende Verlaufsberichte genutzt. insoweit sind lediglich Begegnungen erfasst, die durch polizeiliche Einsatzmaßnahmen begleitet wurden. Erkenntnisse zu weiteren Ereignissen im Sinne der Fragestellung, die ggf. polizeilich nicht bekannt wurden , liegen der Staatsregierung nicht vor. Frage 3: Auf welcher Rechtsgrundlage ist das Abbrennen von Pyrotechnik in sächsischen Fußballstadien untersagt? Pyrotechnik unterliegt auch in Fußballstadien den Regelungen des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz) und den Verordnungen zu diesem Ge— setz, die jedoch keine gesonderten Regelungen zum Umgang mit pyrotechnischen Erzeugnissen in Fußbailstadien enthalten. Insoweit gelten entsprechende Verbote und Ausnahmen zum Umgang mit Pyrotechnik auch in diesen. Gemäß § 35 Sächsische Versammlungsstättenverordnung ist das Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen in Sportstadien verboten. Die Sächsische Versamm- Iungsstättenverordnung ist auf Sportstadien anzuwenden, die mehr als 5.000 Besucher fassen. Frage 4: Werden gegenwärtig Gespräche bzw. lnformationsaustausche zwischen der Staatsregierung bzw. nachgeordneten Behörden und Fußballvereinen bzw. Fanvertretungen zur Möglichkeiten der Legalisierung „Kalter Pyrotechnik“ in sächsischen Fußballstadien geführt? Frage 5: Liegen der Staatsregierung Informationen vor, wonach die Zulassung „Kalter Pyrotechnik“ eine kriminalpräventive Möglichkeit zur Verhinderung des Abbrennens illegaler, konventioneller Pyrotechnik darstellt? Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN ! '»"f—w Freistaat_——1 SACHSEN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Der Umgang mit und die Zulassung von Pyrotechnik erfolgen auf der Grundlage des Sprengstoffgesetzes. Sofern es sich bei den beschriebenen Gegenständen um Pyro-technik im Sinne dieser Vorschrift handelt, gelten die darin bzw. die in der Sächsischen Versammlungsstättenverordnung enthaltenen Verbote. Hiervon kann weder aufgrund von Vereinbarungen mit Vereinen oder Verbänden noch aus kriminalpräventiven Erwä— gungen heraus abgewichen werden. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung ristia W Anlagen: 2 Seite 3 von 3 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/15451 Jahr Spielort Anzahl der Fußballspiele, bei denen Pyrotechnik sichergestellt wurde 2011 Aue 2011 Borna 2011 Crottendorf 2011 Dresden 2011 Görlitz 2011 Kamenz 2011 Leipzig 2011 Markranstädt 2011 Radebeul 2011 Riesa 2011 Zwickau 2012 Bischofswerda 2012 Dresden 2012 Eilenburg 2012 Leipzig 2012 Zwickau 2013 Dresden 2013 Leipzig 2013 Plauen 2013 Zwickau 2014 Aue 2014 Auerbach 2014 Chemnitz 2014 Dresden 2014 Leipzig 2014 Neugersdorf 2014 Riesa 2014 Zwickau 2015 Aue 2015 Auerbach 2015 Bautzen 2015 Chemnitz 2015 Dresden 2015 Eilenburg 2015 Leipzig 2015 Zwickau 2016 Aue 2016 Chemnitz 2016 Dresden 2016 Großenhain 2016 Plauen 2017 Aue 2017 Auerbach 2017 Dresden 2017 Großenhain 2017 Leipzig 2017 Neugersdorf 2017 Zwickau 2018 Aue 2018 Chemnitz 2018 Dresden LAmANh._\ANN—L—KA4mmNAQNAAAAA A w m A A A A A G Q N A A A A N A A A A A A m A A m Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/15451 Jahr Spielort Anzahl der Fußballspiele, bei denen Pyrotechnik sichergestellt wurde 2018 Leipzig 3 2018 Zwickau 1 Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/15451 Jahr Spielort Anzahl der Fußballspiele, bei denen Pyrotechnik im Stadion abgebrannt oder gezündet wurde 2011 Aue 2011 Borna 2011 Chemnitz 2011 Crottendorf 2011 Dresden 2011 Kamenz 2011 Leipzig 2011 Markkleeberg 2011 Riesa 2011 Zwickau 2012 Aue 2012 Chemnitz 2012 Dresden 2012 Görlitz 2012 Leipzig 2012 Neugersdon‘ 2012 Riesa 2012 Zwickau 2013 Aue 2013 Chemnitz 2013 Dresden 2013 Grimma 2013 Leipzig 2013 Plauen 2013 Zwickau 2014 Aue 2014 Auerbach 2014 Chemnitz 2014 Dresden 2014 Görlitz 2014 Kamenz 2014 Leipzig 2014 Plauen 2014 Riesa 2014 Zwickau 2015 Aue 2015 Chemnitz 2015 Dresden 2015 Hoyerswerda 2015 Leipzig 2015 Markkleeberg 2015 Markranstädt 2015 Zwickau 2016 Aue 2016 Chemnitz 2016 Dresden 2016 Großenhain 2016 Leipzig 2016 Markranstädt 2016 Meißen 2016 Plauen _\_\_\(J140340)“)44444NL_\_\N_x_\_\L U 1 _ x ® U 1 A N A Q A m A A A h N N w N A A N m A L Q A N A A Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/15451 Jahr Spielort Anzahl der Fußballspiele, bei denen Pyrotechnik im Stadion abgebrannt oder gezündet wurde 2016 Riesa 2016 Zwickau 2017 Aue 2017 Bautzen 2017 Bischofswerda 2017 Chemnitz 2017 Dresden 2017 Leipzig 2017 Zwickau 2018 Leipzig 2018 Zwickau 2018 Auerbach 2018 Bautzen 2018 Dresden A L A — x - b L O O J m - b N — ‘ A N O O A 2018 Lößnitz 2018-12-27T15:08:04+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes