o) @ r.() o 1() @ oôl - - - STAATSI\4 I N I STERI U T\4 FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT SÀCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANOWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von- Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Tischendorf (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 6115452 Thema: Drückjagden im Forstbezirk Adorf Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: lst es zutreffend, dass im Revier Sachsengrund am 10.10.2018 eine Drückjagd mit 60 Schützen und am 7.11.20'18 eine Drückjagd mit 35 Schützen zur Rotwildreduktion durchgeführt wurde, die ein Jagdergebnis von insgesamt 7 Stück Rotwild ergaben? Zutreffend ist, dass im Revier Sachsengrund am 10. Oktober 2018 eine Ansitzdrückjagd mit 99 Jägern als Schützen und am 7. November 2018 eine Ansitzdrückjagd mit 38 Jägern als Schützen zur Bejagung des Schalenwildes durchgeführt wurde. lm Rahmen dieser beiden Ansitzdrückjagden wurden insgesamt 16 Stück Schalenwild, davon sechs Stück Rotwild, erlegt. Frage 2: lst es zutreffend, dass für die Durchführung der beiden Jagden an ein Unternehmen insgesamt eine Summe von ca. 48.000 EURO gezahlt wurden, falls nein, wie war der konkrete Betrag? Zutreffend ist, dass der Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS) im Jahr 2018 die planmäßige und dauerhafte jagdliche Neueinrichtung eines 650 Hektar großen Staatswaldgebietes im Revier Sachsengrund ausgeschrieben und an ein privates Dienstleistungsunternehmen vergeben hat. Das Leistungsvezeichnis umfasste dabei alle Leistungen von der Planung der jagdlichen lnfrastruktur, über die Lieferung und Vor-Ort-Montage der jagdlichen Einrichtungen bis hin zur Unterstützung der Jagdorganisation bei der Ansitzdrückjagd in dem Gebiet am 10. Oktober 2018. Für die erbrachten Leistungen wurde durch den SBS ein Betrag in Höhe von 40 619 Euro an das beauftragte Unternehmen gezahlt. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 27. November 201 8 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-10s0t2t402 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landw¡rtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverb¡ndung: Zu erreichen mit den Slraßenbahnlinien 3, 6,7,8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennze¡chnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten S¡e die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der lnformationspflichten nach der Europäischen Datenschutz-Grundverord nun g auf www.smul.sachsen.de * Kain Zugang ftir elsktronisch s¡gniertè sowie für verschlüsselte êlektron¡sche Dokumente Dresden, /(,n'b't| $mu[+ 01. ùlunUnüdr &r Sthnbhrñkrduft h.ùiwrtùñduiddeùñ Seite I von 2 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 3: lst es zutreffend, dass am 15.12.2018 eine weitere Drückjagd geplant ist und falls ja, welche Kosten sind dafür geplant? Es trift zu, dass am 15. Dezember 2018 im Forstbezirk Adorf eine revierübergreifende Ansitzdrückjagd in den Revieren Sachsengrund und Tannenbergsthal stattgefunden hat. Die betreffende Jagd wurde ausschließlich durch eigenes Personal vorbereitet, organisiert und geleitet. Kassenwirksame Aufwände für Sachkosten oder Unternehmerleistungen sind nicht angefallen. Frage 4: Wie bewertet die Staatsregierung das Kosten-Nutzen-Verhältnis der vorgenennten Drückjagden hinsichtlich der Kosten für den Freistaat Sachsen? Der oben genannte Betrag ist nicht allein für die am 10. Oktober 2018 sowie am7. November 2018 durchgeführten Ansitzdrückjagden investiert worden. Vielmehr wurden mit dieser lnvestition Voraussetzungen geschaffen, um auch in den kommenden Jahren im genannten Gebiet die Venryaltungsjagd ausgerichtet an den für die Staatswaldbewirtschaftung gesetzlich fixierten Zielen vorbildlich durchführen zu können. Frage 5: lst es zutreffend, dass zu einer Drückjagd im August 2018 im Revier Markneukirchen Blitzknaller bei bestehender höchsten Waldbrandstufe eingesetzt wurden und falls ja, wie bewertet die Staatsregierung diesen Vorgang? Es ist zutreffend, dass zu einer Bewegungsjagd im August 2018 im Revier Markneukirchen Blitzknaller bei bestehender erhöhter Waldbrandgefahrenstufe eingesetzt wurden. Das Vorgehen ist pflichtwidrig und widerspricht den Grundsätzen der Vorbildlichkeit von Jagdausübung und Hege in den Venryaltungsjagdbezirken des Freistaates Sachsen. Das Vorgehen wurde durch den SBS der Pflichtverletzung entsprechend geahndet. Mit freundlichen GrüßenÌt* Thomas Schmidt Seite 2 von 2 2018-12-19T10:14:00+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes