STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UIMWELT UND LANDWìRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UNO LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke (BUNDNIS 90/ DIE GRUNEN) Drs.-Nr.: 6115457 Thema: Abfälle am Standort Lobstädt,,ökoland & Umweltservice" Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,ln der Drs.-Nr.: 6t14',36 werden die am Standort Lobstädt,,ökoland & Umweltservice" lagernden Abfälle in einer Tabelle mit geschätzten Mengenangaben dargestellt. Es wird weiterhin dargestellt dass am Standort Lobstädt der ,,Okoland & Umweltseryice" im Jahr 2011 eine Untersuchung der dort unter anderem lagernden Rückstände eines Brandes durch das lngenieurbüro Buchholz & Partner erfolgte." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wann, auf welchem nachvollziehbaren Weg und durch wen wurden die der Tabelle zu Grunde liegenden Angaben gemacht und inwiefern stammen diese Angaben aus der Zelt vor bzw. nach den Brandereignissen auf dem Gelände? Die Tabelle über die auf dem Grundstück Glück-Auf-Straße 9 in 04575 Neukieritzsch/Ortsteil Lobstädt lagernden Abfälle wurde durch Fach- und Vollzugsmitarbeiter des Landratsamtes Leipzig am 4. Juli 2013 erstellt. Die Erstellung erfolgte im Rahmen einer Anlagenübenruachung. Die Daten in der Tabelle stammen aus der Zeit nach dem Brandereignis. Die Tabelle ist durch die Angabe zut Abfallart ,,Brandrückstände" und der geschätzten Menge von 800 Kubikmeter zu ergänzen. Dresden, 21. il.2o lî s¡mu[+ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 28. November2018 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t403 0¡. ùlu¡tuhtHF &¡ gôtffi srhlñLbnffi tuùtrmtrùñddsebñ Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerlum fl¡r Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen m¡t den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher m¡t Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der lnformationspflichten nach der Europäischen Datenschutz-G rundverordn u ng auf www.smul.sachsen.de * Ke¡n Zugang lür elektronisch signiêrte sow¡e für verschlüsselte elektron¡sche Dokumente O)\f(v) @sf @ o(\ - - - !=- - - - : Seite 1 von 3 STAATSMìNISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Frage2: Was ist der lnhalt des Gutachten von Buchholz & Partner aus 2011 (bitte beifügen) lm Einklang mit der Rechtsprechung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes (Urteil vom 19. Juli 2012,Vf. 102-l-11) wird das Gutachten von Buchholz & Partner aus dem Jahr 2011 nicht beigefügt. Die sich aus Artikel 51 Absatz 1 Sächsische Verfassung ergebende Verpflichtung der Staatsregierung zu einer nach bestem Wissen vollständigen Antwort umfasst insoweit nicht die Pflicht, dem Fragesteller Unterlagen vorzulegen, aus denen sich inhaltlich eine Beantwortung der Kleinen Anfrage ergeben würde. Dies folgt bereits aus dem Wortlaut des Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 Sächsische Verfassung und wird bestätigt durch die Entstehungsgeschichte dieser Regelung. Zur Beantwortung der Frage 2 der Kleinen Anfrage wird davon unabhängig mitgeteilt, dass am 1. Dezember 2011 zur Klärung der Art und Ausdehnung des Schadensbereiches eine Vor-Ort-Begehung sowie die gutachterliche Probenahme an Brandr[¡ckständen und die Analyse des Materials auf brandtypische Schadstoffe erfolgte. Das Gutachten kam darauf basierend zu dem Ergebnis, dass die Mischprobe ,,MP Brandrückstände " nur geringe Konzentrationen brandschadenstypischer Schadstoffe aufwies und das Ausgangsrisiko als gering zu bewerten war. Eine Gefährdung für die menschliche Gesundheit durch einen direkten Kontakt mit Brandrückständen (basierend auf Prüfwerten nach Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung für lndustrie- und Gewerbegrundstücke) bestand danach nicht, sodass im Ergebnis der Sachverhaltsanalyse keine Notwendigkeit für Sofortmaßnahmen zur Abwehr akuter Gefahren bestanden hatte. Frage 3: Welcher Erkenntnisse hat die Staatsregierung zu Anwohnerbeschwerden (Lärm, Geruch etc.) im Zusammenhang mit Aktivitäten auf dem Gelände ( Fl u rstücke Neu kieritzsc h 4321 6; 4321 4; 450 I 261? lm Sachgebiet lmmissionsschutz des Landratsamtes Leipzig liegen keine Beschwerden bezüglich Lärm/Geruch von den angefragten Flurstücken vor. Frage 4: Welche polizeilichen Einsätze auf Grund welcher Veranlassung und mit welchem Ergebniss fanden seit 201I auf dem Gelände (Flurstücke Neukieritzsch 43216; 4321 4; 450/26) statt? Die durchgeführten polizeilichen Einsätze können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden: Freistaat SACHSEN Datum Einsatzanlass Ergebnis 09.11.2011 Brand einer Lagerhalle Ermittlungsverfahren wegen Brandstiftung und Luftverunreiniqung 18.11.2014 Diebstahl von Werkzeug aus einer Werkstatt Erm ittlungsverfahren wegen Diebstahl 24.07.2017 Diebstahl eines PKW Ermittlungsverfahren wegen Vortäuschen einer Straftat 23.04.2018 Durchsuchung im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen Diebstahl Ermittlungsverfahren wegen Diebstahl, Hehlerei, Verstößen gegen das Waffengesetz und das Betäubungsm ittelqesetz Seite 2 von 3 STAATSNIINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 10.08.2018 Medizinischer Notfall Ermittlungsverfahren wegen unterlassener Hilfeleistunq 26.11.2018 Durchsuchung im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen Diebstahl Ermittlungsverfahren wegen Diebstahl, Hehlerei und Umweltverstößen Frage 5: Können Gefahren für die Schutzgüter Mensch, Boden, Luft und Wasser durch die am Standort auf unbestimmte Zeit und in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung lagernden Abfälle (Wellasbest, Wellzementplatten, ölschlamm, Dämmstoffe, leicht entzündliche Abfälle etc.) ausgehen? Das ungenehmigte Abfalllager wird regelmäßig kontrolliert und überwacht. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann eingeschätzt werden, dass vom Grundstück keine Gefahren ausgehen, die einen sofortigen Handlungsbedarf ergeben. Wie bereits zur Frage 2 ausgeführt, wurde durch das Landratsamt Leipzig ein Gutachten in Auftrag gegeben, um die Gefahren aus den Brandgeschehen einschätzen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen Ì Thomas Schmidt Seite 3 von 3 2018-12-27T14:53:58+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes