STAATSMINISTERIUM ' DES iNNERN SÄCHSiSCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau—Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BUNDNIS 90lD|E GRUNEN) Drs.-Nr.: 6/15461 Thema: Immobilien der Extremen Rechten im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Fragesteller verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff ,,Extreme Rechte“. Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Num— mer l. in der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Der Staatsregierung liegen zu der Kleinen Anfrage auch Erkenntnisse vor, deren Mitteilung übenNiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 Verfassung des Freistaates Sachsen [SächsVeriD entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Vervvaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen [SächsVSG]) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 Sächs- VSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf { }{LT—l Freistaat;SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3483 Dresden, 27. Dezember 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564—3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3, 6. 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bine beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNiSTERiUiVI DES iNNERN 1,” :1 Freistaat entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen, die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essenziell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse des Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem lnformationsanspruch des Abgeordneten zukommt. Die Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittiung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen. Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbieibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Frage 1: Welche Immobilien im Freistaat Sachsen werden als neonazistisch genutzte lmmobilien im Sinne der bundeseinheitlichen Definition der Verfassungsschutzämter geführt? (Bitte tabellarische Übersicht nach Landkreisenlkreisfreien Städten unter Angabe des genauen Ortes.) Frage 2: Welche weiteren lmmobilien/Objekte dien(t)en der Extremen Rechten in Sachsen in 2018__darüber hinaus (bislang) als VeranstaltungsortelTreffobjekte (Bitte tabellarische Ubersicht nach Landkreisenlkreisfreien Städten unter Angabe des genauen Ortes.) Frage 3: Für welche Art von Aktivität (KonzertlLiederabend, Kampfsport, Vortrag, Treffen ,...) wurden die unter 1. und 2. angeführten Objektellmmobilien in 2018 genutzt ? (Bitte als weitere Spalte in die jeweilige Tabelle einfügen.) Seite 2 von 5 Frage 4: STAATSMINISTERIUM DES INNERN FreistaatSACHSEN Welche Strukturen der Extremen Rechten (Parteien, Vereine, Kameradschaften usw.) nutz(t)en die unter 1. und 2 angeführten Objektellmmobilien hauptsächlich ? (Bitte als weitere Spalte in die jeweilige Tabelle einfügen.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Entsprechend der im Dezember 2017 im Verfassungsschutzverbund abgestimmten verbindlichen bundesweiten Definition gelten diejenigen Immobilien als „rechtsextremistisch genutzte Immobilien“, bei denen eine uneingeschränkte grundsätzliche Zugriffsmöglichkeit durch Eigentums- oder Besitzverhältnis oder durch ein Kenn- und Vertrauensverhältnis zum Objektverantwortlichen besteht. Voraussetzung ist zudem eine politisch zielund zweckgerichtete wiederkehrende Nutzung. Im Freistaat Sachsen gehörten im Jahr 2018 dazu folgende Objekte: Landkreisl Anzahl der Objek- Nutzung durch Art der Aktivitäten Kreisfreie Stadt te (Gemeinde) im Jahr 2018 Bautzen 3 (1 Bautzen und 1 Bautzen: Party Hoyerswerda; dar— ,,Aryan Brotherhood über hinaus wird Eastside" (ABE) auf die Vorbemer— kung venNiesen.) Hoyerswerda: Konzert „Black Devils” Görlitz 4 (Zittau, Ostritz, Zittau: Vereinshaus — Nut- Weißwasser, „Nationaler Jugend— zung für Veranstal— Mücka) block e. V.“ tungen des Vereins, Wohnobjekt Ostritz: parteigebundene und parteiungebun- Großveranstaltungen, dene Rechtsextre- Kampfsport, Konzerte misten, NPD Weißwasser: keine weitere Nutzung „Kollektiv Oberlau- festgestellt sitz“ Mücka: Konzerte, Lieder- „Brigade 8“ abende, Partys, Treffen Leipzig 1 (Grimma OT Roda) parteiungebundeneRechtsextremisten Es wird auf die Vor-bemerkung verwie-sen. Seite 3 von 5 STAATSMINISTERIUM DES iNNERN Freista atSACHSEN Meißen 1 (Riesa) NPD/Junge Nationa- Veranstaltungen, z. T. listen (JN), mit Auftritt von Lie- Sitz der ,,Deutschen dermachern und Stimme Verlagsge— rechtsextremistischen sellschaft mbH" Bands Erzgebirgskreis 1 (Aue) Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Nordsachsen 1 (Torgau OT Stau— parteiungebundene Konzerte pitz) Rechtsextremisten Sächsische 2 Schweiz— (beide in Pirna) NPD/JN Treffen und Partei— Osterzgebirge veranstaltungen Zwickau 2 (Oberlungwitz, NPD Büros Meerane) Vogtlandkreis 1 (Plauen) Partei „Der Dritte Bürgerbüro mit Vor- Weg“ tragsveranstaltungen und Selbstverteidigungskursen Chemnitz, Stadt 2 JN Landesgeschäftsstelle der JN Sachsen, Nutzung für Vortragsveranstaltungen und Treffen parteiungebundene Szeneladen‚Ver— Rechtsextremisten triebsunternehmen Dresden. Stadt 2 JN Es wird auf die Vorbemerkung venNiesen . Identitäre Bewegung Wohn— und Anlaufob— jekt Leipzig, Stadt 2 u. a. parteiungebun— aufgelöstes Konzert dene Rechtsextre-misten am 13.01.2018Darüber hinaus wirdauf die Vorbemerkungverwiesen. Außerdem nutzen Rechtsextremisten anlassbezogen öffentliche Gaststätten für Treffen und Vortragsveranstaltungen. Bezüglich der Anmietung bzw. Nutzung von Objekten für Veranstaltungen wird zudem auf die Antworten der Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen Drs.-Nrn. 6/12172, 6/ 13206, 6/13300, 6/13301, 6/13448, 6/13450, 6/13454, Seite 4 von 5 STAATSMlNlSTERlUM DES 1NNERN FreistaatSACHSEN 6/13455, 6/13456, 6/13481, 6/13619, 6/13693, 6/13717, 6/13847, 6/14086, 6/14088, 6/14193, 6/14232, 6/14367, 6/14534, 6/14755, 6/15260, 6/15459, 6/15462, 6/15464, 6/15465 und 6/15534 verwiesen. Frage 5: Hinsichtlich welcher Einrichtungen im Sinne der Fragen 1 und 2 bestehen Auflagen , Untersagungen undloder Verbote welcher Art? Die Liste der rechtsextremistisch genutzten Immobilien wird beim Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen geführt. Dort ist Folgendes bekannt: Für das Objekt in Ostritz besteht eine Nutzungsuntersagung für den vorderen Hotelbereich . Bei dem Objekt in Torgau OT Staupitz beschränken baubehördliche Auflagen die Durchführung von Musikveranstaltungen auf maximal zehn pro Jahr an jeweils höchstens zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden. Ausgehend von der Raumgröße dürfen an diesen Veranstaltungen max. 239 Personen teilnehmen. Es muss ein Betriebstagebuch geführt werden. Bei einem Objekt in Pirna untersagen Bauauflagen und Nutzungsvereinbarungen die Durchführung größerer öffentlichkeitswirksamer Veranstaltungen oder Konzerte. Bei dem zweiten Objekt ist das Bauantragsverfahren derzeit in Bearbeitung. ' fre ndlichen GrüßenJ [A Pro . Dr. Roland Wöller Seite 5 von 5 2018-12-27T15:08:53+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes