STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15467 Thema: Abschiebung eines Menschen aus Zwickau nach Afghanistan am 13. November 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wo wurde der Betroffene aus Zwickau zum Zweck der Abschiebung abgehon? Der Betroffene wurde nicht aus Zwickau, sondern aus Leipzig zum Zweck der Abschiebung abgeholt. Frage 2: Welche Informationen hat die Zentrale Ausländerbehörde vor der Abschiebung von der Ausländerbehörde Zwickau abgefragt, insbesondere hinsichtlich möglichenlveise vorhandener Abschiebehindernisse, Anträge auf „freiwillige Ausreise“ etc.? Die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) hat bei der zuständigen unteren Aus— länderbehörde des Landkreises Zwickau Angaben zu Duldungsgründen und Abschiebungshindernissen sowie den aktuellen Aufenthaltsort abgefragt. Weiterhin wurden mögliche vorliegende abschiebungsrelevante Sachverhalte abgefragt. Eine Abfrage zum Vorliegen von Anträgen auf freiwillige Ausreise erfolgte nicht. Dies ist nicht notwendig, da die unteren Ausländerbehörden die ZAB selbstständig informieren, sobald solche Anträge vorliegen, und somit diese Informationen bereits bei der ZAB vorliegen. Frage 3: Wurde die Ausländerbehörde Zwickau über die Abschiebung des Betroffenen im Vorfeld informiert und wenn nein, warum? Die Ausländerbehörde Zwickau wurde über die Abschiebung des Betroffe— nen im Vorfeld informiert. 77—1 Freistaat.“ % SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/42/289 Dresden, 27. Dezember 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564—3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck— Str. 2 oder 4 meiden. STAATSMINISTERlUM DES 1NNERN [.’,—“fi Frage 4: Welche Informationen hat die Zentrale Ausländerbehörde vor der Abschiebung von den Ausländerbehörden Chemnitz und Mittelsachsen über die beiden von dort am 13. November nach Afghanistan Abgeschobenen abgefragt, insbesondere hinsichtlich möglicherweise vorhandener Abschiebehindernisse, Anträge auf „freiwillige Ausreise“ etc.? Auf die Antwort zu Frage 2 Wird verwiesen. Diese Angaben werden im Vorfeld jeder Abschiebung bei den jeweils zuständigen unteren Ausländerbehörden abgefragt. Frage 5: Führt die Zentrale Ausländerbehörde generell Abschiebungen durch, ohne dass vorab Informationen zu Abschiebehindernissen, Anträgen auf „freiwillige Ausreise “, etc. von den lokalen Ausländerbehörden abgefragt werden, wenn ja, in wie vielen Fällen ist dies seit Beginn dieser Praxis geschehen und welche Rolle spielen im Zuge der Vorbereitung der Abschiebung Anschreiben der Zentralen Ausländerbehörde an die Betroffenen, in denen die Abschiebung nach § 60 Abs. 5 AufenthG angekündigt wird und mitgeteilt wird „Sie können nicht mehr auf eine weitere Duldung Ihres Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland vertrauen .“? Nein. Die Staatsregierung weist im Übrigen darauf hin, dass § 60a Abs. 5 Aufenthaltsgesetz nur für den Sonderfall der Aussetzung der Abschiebung über ein Jahr hinaus eine Ankündigung vorsieht. Die ZAB hat bei ihren Tätigkeiten stets das geltende Recht zu beachten und setzt dies mit den in der Fragestellung angesprochenen Anschreiben an die Betroffenen um. Mjfr ndliclyen GrüßenJM P 0. Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2018-12-27T15:17:36+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes