STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau—Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/15468 Thema: Neonazistische Versände in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Fragesteller verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extrem rechte “. Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer l. in der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.—Nr. 5/4956 ven/viesen. Frage 1: Welche extrem rechten Versände sowie Musiklabels sind der Staatsregierung in Sachsen bekannt. (Bitte einzeln für die Landkreisel Kreisfreien Städte angeben.) Im Jahr 2018 waren insgesamt zehn Vertriebsunternehmen in Sachsen aktiv. Im Folgenden werden die durch das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen als rechtsextremistisch eingestuften Vertriebe aus Sachsen mit Online-Angeboten aufgeführt: Name Ort DRYVE BY SUIZHYDE Dresden FRONTMUSIK Lossatal (Landkreis Leipzig) FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-014150/3487 Dresden. 27. Dezember 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNiSTERiUM | DES iNNERN FRONT RECORDS Lossatal (Landkreis Leipzig) HERMANNSLAND—VERSAND Leipzig LOKIS TRUHE Leipzig NATIONALES VERSANDHAUS Gohrisch (Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge) NATION & WISSEN Riesa (Landkreis Meißen) PC—RECORDS Chemnitz Die folgenden rechtsextremistischen Vertriebe besitzen derzeit ein aktives Musikiabel: Name Ort FRONT RECORDS Lossatal (Landkreis Leipzig) HERMANNSLAND-VERSAND Leipzig PC—RECORDS Chemnitz Informationen zu eigenständigen Musiklabels liegen nicht vor. Darüber hinaus liegen Informationen vor, die aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht genannt werden können. Personennamen unterliegen dem Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 33 Verfassung des Freistaates Sachsen [SächsVerf]). Gleiches gilt für Angaben, wenn durch ihre Nennung Rückschlüsse auf Personen gezogen werden könnten. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Recht Dritter im Sinne des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf. Die Staatsregierung hat den Informationsanspruch des Fragestellers mit den Rechten Dritter am Schutz ihrer persönlichen Daten abgewogen. Die Abwägung hat in den Fällen, in denen der Staatsregierung über die in der Beantwortung enthaltenen Angaben hinaus personen— bezogene Daten bekannt sind, zu dem Ergebnis geführt, dass dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Vorrang zukommt, so dass die Angabe dieser Daten mit Extremismusbezug unterbleiben musste. Gerade die Unterrichtung darüber, dass bestimmte Daten im Sinne des § 2 Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen (SächsVSG) über eine Person bekannt sind, betrifft einen auch in Bezug auf den öffentlichen wie nichtöffentlichen parlamentarischen Umgang besonders geschützten Datenkreis, nämlich Daten, die Rückschlüsse auf politische Meinungen zulassen. Der Schutzgedanke hat umso nachhaltiger zu wirken, als es hier nicht allein um eine schlichte politische Betätigung geht, sondern die betroffene Person einem extremistischen Kontext und einem bestimmten — in der Auseinandersetzung mit anderen befind— lichen — Lager zugeordnet werden soll. Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN STAATSMINiSTERiUM DES iNNERN Frage 2: Welche dieser Versände und Musiklabels unterhalten für ihre__Vertriebs- und Produktionsstrukturen wo in Sachsen Lagerflächen, Läden oder Ahnliches? Die im Folgenden aufgeführten rechtsextremistischen Vertriebe verfügen über ein eigenes Ladengeschäft. Erkenntnisse zu externen Lagerflächen liegen nicht vor. Name Ort NATIONALES VERSANDHAUS Bad Schandau (Landkreis Sächsische Schweiz— Osterzgebirge) PC-RECORDS Chemnitz Darüber hinaus liegen Informationen vor, die aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht genannt werden können. Personennamen unterliegen dem Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art 33 SächsVerf). Gleiches gilt für Angaben, wenn durch ihre Nennung Rückschlüsse auf Personen gezogen werden könnten. Das Grund— recht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Recht Dritter im Sinne des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf. Die Staatsregierung hat den Informationsanspruch des Fragestellers mit den Rechten Dritter am Schutz ihrer persönlichen Daten abgewogen. Die Abwägung hat in den Fällen, in denen der Staatsregierung über die in der Beantwortung enthaltenen Angaben hinaus personenbezogene Daten bekannt sind, zu dem Ergebnis geführt, dass dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Vorrang zukommt, so dass die Angabe dieser Daten mit Extremismusbezug unterbleiben musste. Gerade die Unterrichtung darüber, dass bestimmte Daten im Sinne des § 2 SächsVSG über eine Person bekannt sind, betrifft einen auch in Bezug auf den öffentlichen wie nichtöf— fentlichen parlamentarischen Umgang besonders geschützten Datenkreis, nämlich Daten , die Rückschlüsse auf politische Meinungen zulassen. Der Schutzgedanke hat umso nachhaltiger zu wirken, als es hier nicht allein um eine schlichte politische Betäti— gung geht, sondern die betroffene Person einem extremistischen Kontext und einem bestimmten — in der Auseinandersetzung mit anderen befindlichen — Lager zugeordnet werden soll. Mt undlich nGrüßen f. Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 FreistaatSACHSEN 2018-12-27T15:16:50+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes