STÀATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke(BUNDNIS 90/ DIE GRUNEN) Drs.-Nr.: 6115471 Thema: Kosten durch Ermittlungs- und Strafverfahren Zusammenhang mit Cannabisdelikten Frage 2: Welche Kosten verursachte die Bearbeitung der Strafverfahren zu Cannabisdelikten durch die Staatsanwaltschaften in Sachsen in den Jahren 2015 bis 2017? (Bitte Angabe der jährlichen Kosten in einer Tabelle) Frage 3: Welcher Anteil der unter 1. und 2. genannten Kosten bezog sich auf cannabisbezogene Verkehrsdelikte? (Bitte getrennt darstellen) Seite 1 von 4 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564 1500 Telefax +49 351 564 1509 Staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bel Antwort angeben) 1040E/13/1423 - KLR Dresden, I j .D"r"^oer 2018 It TOBin Sachsen in MIT Sehr geehrter Herr Präsident, t¡vuwt JoB-MtT-r.DE namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Hausanschrift: Frage 1: :::Ï11îj* staatsmrnistefium Welche Kosten verursachten die polizeilichen Ermittlungsverfahren zu i,ï$ti'J:jåt Cannabisdelikten in den Jahren 2015 bis 2017 bis zur Weitergabe an die BrierpostùberDeurscheposr Staatsanwaltschaft? (Bitte Angabe der jährlichen Kosten in einer Tabelle) 010e5 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj o Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 Hinweise zum Datenschutz erhalten Sie auf unserer lnternetseite . Auf Wunsch senden wir lhnen diese Hinweise auch zu. *Zugang lür elektronisch s¡gnierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Eleklronischg Gerichts- und Verwaltungspostfach; nâherg ¡nformationen unter w.egvp.de STÀATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENlw Frage 4: Welcher Anteil der unter 1. und 2. genannten Kosten bezog sich auf cannabisbezogene Verkehrsdelikte auf Verfahren gegen Minderjährige? (Bitte getrennt darstellen ) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Von einer Beantwortung der Fragen wird wegen des hierfür erforderlichen unverhältnismäßigen Aufwandes abgesehen. Die abgefragten lnformationen liegen der Staatsregierung nicht unmittelbar vor. Statistiken dazu, welche Kosten durch die Bearbeitung der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren zu ,,Cannabisdelikten" verursacht wurden, werden nicht geführt. Die abgefragten Daten können überdies auch nicht durch eine elektronische Recherche erlangt werden. Kosten zu polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren werden in den polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen lnformationssystemen bzw. Datenbanken nicht recherchierbar erfasst. ln den Datenbanken der Staatsanwaltschaften findet zudem keine elektronische Erfassung nach der Art des Betäubungsmittels statt. Eine Beantwortung der Fragen wäre daher nur dann möglich, wenn man alle Akten, die polizeiliche Ermittlungsverfahren wegen ,,Cannabisdelikten" betreffen, und alle wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz im Zuständigkeitsbereich der sächsischen Staatsanwaltschaften im abgefragten Zeitraum geführten Ermittlungsverfahren einer manuellen Einzelauswertung unterziehen würde. Allein im Jahr 2017 wurden 8.010 polizeiliche Ermittlungsverfahren wegen Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz im Zusammenhang mit Cannabis erfasst, die einer manuellen Einzelauswertung unterzogen werden müssten. lm Zuständigkeitsbereich der sächsischen Staatsanwaltschaften wurden in den Jahren 2015 bis 2017 insgesamt Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENIt 47.640 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz geführt , die einer manuellen Einzelauswertung unterzogen werden müssten. Eine solche Auswertung wäre nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich, der ohne den Verlust der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei und der sächsischen Staatsanwaltschaften in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht zu leisten wäre. Es wären umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen von Polizei und Staatsanwaltschaften erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten, der Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Für die entsprechende Auswertung der Akten ist daher von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich mindestens 30 Minuten je Akte auszugehen. Dies zugrunde gelegt, wird der bei der Polizei fur die händische Auswertung der Akten zu insgesamt 8.010 Vorgängen anfallende zeitliche Aufwand auf mindestens 500 Arbeitstage für einen in Vollzeit tätigen Mitarbeiter geschätzt. Bei den Staatsanwaltschaften wird der fur die händische Auswertung der Akten zu insgesamt 47.640 Vorgängen anfallende zeitliche Aufwand auf mindestens 2.978 Arbeitstage für einen in Vollzeit tätigen Mitarbeiter geschätzt . Auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts erscheint der zur vollständigen Beantwortung der Fragen erforderliche Aufwand nicht mehr verhältnismäßig und zumutbar. Eine Beantwortung der Frage würde in erheblichem Umfang eine größere Anzahl von Bediensteten der sächsischen Polizei und Staatsanwaltschaften, die für laufende Arbeiten nicht mehr zur Verfügung stünden, binden . Die Staatsregierung kam bei der Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung und der ihr nachgeordneten Behörden andererseits daher zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit von Polizei und Staatsanwaltschaften nicht zu leisten ist. Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENlw Frage 5: Welche Kosten wurden in den Jahren 2015 bis 2017 durch chemische Analysen von Cannabisproben sowie Lagerung und Vernichtung des beschlagnahmten Cannabis im Rahmen von Ermittlungs- und Strafverfahren zu Cannabisdelikten in Sachsen verursacht? (Bitte als Tabelle darstellen) Von einer Beantwortung der Frage wird wegen des hierfür erforderlichen unverhältnismäßigen Aufwandes abgesehen. Die abgefragten lnformationen liegen der Staatsregierung ebenfalls nicht unmittelbar vor. Statistiken zu den durch chemische Analysen von Cannabisproben sowie die Lagerung und Vernichtung des beschlagnahmten Cannabis verursachten Kosten werden nicht geführt. Die abgefragten Daten können überdies auch nicht durch eine elektronische Recherche erlangt werden. Eine Beantwortung der Frage wäre wiederum nur dann möglich, wenn man alle Akten, die Ermittlungs- und Strafverfahren wegen ,,Cannabisdelikten " betreffen, händisch auswerten würde. Dies ist unter Berücksichtigung des oben dargestellten Arbeitsaufwandes unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege nicht zu leisten. Eine Beantwortung der Frage ist - mit verhältnismäßigen Aufwand - nur insoweit möglich , als dass im Kriminaltechnischen lnstitut (KTl) des Landeskriminalamtes in den Jahren 2015 bis 2017 ca. 1,500 Untersuchungsanträge (mit durchschnittlich fünf Einzelproben ) bearbeitet worden, wobei knapp die Hälfte dieser Vorgänge (in den letzten drei Jahren durchschnittlich 220) Betäubungsmittel mit dem Wirkstoff THC beinhalteten . Erfasst wurde allerdings nur der Teil der Untersuchungen, bei denen auch der Wirkstoffgehalt nachgewiesen wurde. Eine Kostenaufstellung im Sinne der Fragestellung erfolgt jedoch auch im KTI nicht. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 4 von 4 2018-12-21T09:23:20+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes