SACHSISCHES STAATSMIN ISTERIUM DER JUSTIZ Hosp¡talstraße 7 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564 1500 Telefax +49 351 564 1509 Staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzelchen (bltte bei Antwort angeben) 10408t13t1420 - KLR t Dresden. þ.oeiemøer 2018 TOB Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke (BUNDNIS 90/ DIE GRUNEN) Drs.-Nr.: 6115472 Thema: Kosten durch Gerichtsverfahren in Sachsen zu Cannabisdetikten Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 3: Welcher Ante¡l dieser unter 1. genannten Kosten bezog sich auf Verfahren gegen Minderjährige? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: MIT rmrr¡tNl¡rtEll*YÉrã$ll uvwwJoB-MlT-r.DE Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 Hinweise zum Datenschutz erhalten Sie auf unserer lnternel seite. Auf Wunsch senden wir lhnen diese Hinwe¡se auch zu. *Zugang für elektronisch signierte sow¡e f ür verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elsktron¡sche Gerichts- und Vêrwaltungspostfach; nåhere lnlormat¡onen unter www.egvp.de o Frage 1: Welche Kosten verursachte die Bearbeitung der Gerichtsverfahren zu 3ffi3,:ï:lt,aatsm¡nisrerium Cannabisdelikten in den Jahren 2015 bis 2017? (Bitte Angabe der jährti- fl::J,i"'Ji.*, chen Kosten in einer Tabelle.) 010e7 Dresden 3i3¿?'å"J3ri."e utsc h e Post Frage 2: www.jusriz.sachsen.de/smj Welcher Anteil dieser unter 1. genannten Kosten bezog sich auf canna- verkehrsverbtnduns: bisbezogene Verkehrsdel i kte? Zu erreichen mit Straßenbahnl¡nien 3,6,7,8, 11 Seite 1 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENU Von einer Beantwortung der Fragen wird wegen des hierfür erforderlichen unverhältnismäßigen Aufwandes abgesehen. Die abgefragten lnformationen liegen der Staatsregierung nicht unmittelbar vor. Statistiken zu den durch die Bearbeitung von Gerichtsverfahren zu ,,Cannabisdelikten" verursachten Kosten werden nicht geführt. Die abgefragten lnformationen können überdies auch nicht durch eine elektronische Recherche erlangt werden, da bei den sächsischen Staatsanwaltschaften und Gerichten weder eine elektronische Erfassung nach der Art des Betäubungsmittels noch eine Erfassung der Kosten von Gerichtsverfahren stattfindet . Eine Beantwortung der Fragen wäre daher nur dann möglich, wenn man sämtliche Akten , die Gerichtsverfahren wegen ,,Cannabisdelikten" betreffen, händisch auswerten würde. Allein wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz wurden vor sächsischen Gerichten im abgefragten Zeitraum 9.761 Verfahren geführt, die einer händischen Auswertung unterzogen werden müssten. Eine solche Auswertung wäre nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich, der ohne den Verlust der Funktionsfähigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht zu leisten wäre. Es wären umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Gerichte und Staatsanwaltschaften erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und Archiven, der Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Für die entsprechende Auswertung der Akten ist daher von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich mindestens 30 Minuten je Akte auszugehen. Dies zugrunde gelegt, wird der bei den Gerichten bzw. Staatsanwaltschaften für die händische Auswertung der Akten zu insgesamt 9.761 Vorgängen anfallende zeitliche Aufwand auf mindestens 610 Arbeitstage für einen in Vollzeit tätigen Mitarbeiter geschätzt. Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw Auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts erscheint der zur vollständigen Beantwortung der Fragen erforderliche Aufwand nicht mehr verhältnismäßig und zumutbar. Eine Beantwortung der Fragen würde in erheblichem Umfang eine größere Anzahl von Bediensteten in sächsischen Staatsanwaltschaften bzw. Gerichten, die für laufende Arbeiten nicht mehr zur Verfügung stünden, binden. Die Staatsregierung kam bei der Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung und der ihr nachgeordneten Behörden andererseits daher zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Fragen unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege nicht zu leisten ist. Schließlich bleibt zu berücksichtigen, dass sich selbst aus den einschlägigen Verfahrensakten allenfalls die jeweilige Höhe der Gerichtskosten und Auslagen im Sinne des Gerichtskostengesetzes entnehmen ließe. Frage 4: Welche Geldsumme wurde in den Jahren 2015 bis 2017 von Beschuldigten im Zusammenhang mit Cannabisdelikten infolge der Verfahrenseinstellung oder Verurteilung an die Staatskasse bezahlt? Frage 5: Welche Geldsumme wurde in den Jahren 2015 bis 2017 von Beschuldigten im Zusammenhang mit Cannabisdelikten infolge der Verfahrenseinstellung oder Verurteilung an andere Stellen, lnstitutionen oder Verbände bezahlt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 bis 5 Von einer Beantwortung der Fragen wird wegen des hierfür erforderlichen unverhältnismäßigen Aufwandes abgesehen. Die abgefragten lnformationen liegen der Staatsregierung nicht unmittelbar vor. Eine statistische Erfassung zu den abgefragten lnformationen findet nicht statt. Diese können auch nicht durch eine elektronische Recherche in den Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften erlangt werden. Eine Beantwortung der Fragen wäre nur Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUN4 DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw dann möglich, wenn man alle Akten, die Verurteilungen und Verfahrenseinstellungen gegen Auflagen im Zusammenhang mit Ermittlungs- und Strafverfahren wegen ,,Cannabisdelikten " betreffen, händisch auswerten würde. Da eine elektronische Erfassung nach der Art des Betäubungsmittels in den Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften nicht stattfindet, würde die Beantwortung der Fragen zunächst die Auswertung aller wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz geführten Ermittlungs - und Strafverfahren für den abgefragten Zeitraum erfordern. lm Zuständigkeitsbereich der sächsischen Staatsanwaltschaften und Gerichte führten im abgefragten Zeitraum 8.521 Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Verurteilung. Daneben wurden 140 Ermittlungsverfahren wegen VerstÖßen gegen das Betäubungsmittelgesetz von sächsischen Staatsanwaltschaften gegen Auflagen eingestellt. Eine Beantwortung der Fragen würde daher - allein für den Bereich der Betäubungsmittelkriminalität - die Auswertung von mindestens 8.661 Verfahrensakten erfordern. Für die entsprechende Auswertung der insgesamt 8.661 Verfahrensakten ist - unter Zugrundelegung des oben dargestellten Arbeitsaufwandes - von einem zeitlichen Aufwand von mindestens 541 Arbeitstagen für einen in Vollzeit tätigen Mitarbeiter auszugehen . Unter Berücksichtigung des oben dargestellten Maßstabes kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Fragen unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege nicht zu leisten ist. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung Seite 4 von 4 2018-12-21T10:48:02+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes