SACHSISCHES STAATSMIN ISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Zschocke (BÜNDNIS 9O/D|E GRUNEN) Drs.-Nr:6115474 Thema: Kosten durch Untersuchungshaft und Justizvollzug ln Zusammenhang mit Cannabisdelikten Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Kosten entstanden in den Jahren 2015 bis 2017 für die Unterbringung der beschuldigten Personen im Rahmen von Verfahren zu Cannabisdelikten während der Untersuchungshaft? (Bitte Angabe der jährlichen Kosten in einer Tabelle) Frage 2: Welche Kosten entstanden in den Jahren 2015 bis 2017 1ür die Unterbringung von aufgrund von Cannabisdelikten verurteilten Personen (Ersatzfreiheitsstrafen und Bewährungswiderruf inbegriffen) im Zusammenhang mit Cannabisdelikten in Justizvollzugsanstalten? (Bitte Angabe der jährlichen Kosten in einer Tabelle) STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bel Antwort angeben) 10408t13t1421- KLR Dresden, A rDezembet 2018 ; TOB MIT u ,rrwJoB-MtT-¡.DE Hausanschrift: Sächsisches Staatsm¡nisterium der Just¡z Hospitalstraße 7 01097 Dresden Br¡efpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen m¡t Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parken und behinderteng €rechter Zugang úber Einfahrt Hospitalstraße 7 Hinweise zum Datenschutz erhalten Sie auf unserer lnterne! selte. Auf Wunsch senden wir lhnen diese Hinweise auch zu. *Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte e¡ektronische Dokumente nur über das E¡ektronische Ger¡chts- und Verwaltungspostfach; náhers lnformationen unter ww.egvp.de a Seite 1 von 3 STAATSMINISTËRIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENIt Frage 3: Welcher Anteil der unter 1. und 2. genannten Kosten bezog sich auf cannabisbezogene Verkehrsdelikte? (Bitte getrennt darstellen) Frage 4: Welcher Anteil der unter 1. und 2. genannten Kosten bezog sich auf Verfahren gegen Minderjährige? (Bitte getrennt darstellen) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4 Von einer Beantwortung wird abgesehen. Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen liegen der Staatsregierung nicht unmittelbar vor. Diese lassen sich überdies auch nicht durch eine elektronische Datenbankabfrage gewinnen, da die Betäubungsmittelarten bei den Strattatbeständen des Betäubungsmittelgesetzes in den Datenbanken des Justizvollzuges nicht erfasst werden. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Zur vollständigen Beantwortung der Fragen müsste für die Jahre 2015 und 2016 die Einzelauswertung von insgesamt ca. 17.750 Gefangenenpersonalakten und für das Jahr 2017 von weiteren ca. 3.130 Gefangenenpersonalakten durch die Justizvollzugsanstalten erfolgen. Um zu ermitteln, welche Delikte im Zusammenhang mit Cannabis stehen, müssten die Anklageschriften bzw. Urteile entsprechend ausgewertet werden. Für das Jahr 2017 konnte noch Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw eine elektronische ,,Vorfilterung" nach Personen mit Betäubungsmitteln Delikten erfolgen, wodurch sich die Zahl der zu prüfenden Gefangenenpersonalakten reduzierte. Für die Jahre 2015 und 2016 war dies aufgrund der Löschungsfristen des $ 101 Sächsisches Strafvollzugsgesetz (SächsStVollzG) nicht mehr möglich. Zur Berechnung der Unterbringungskosten im Justizvollzug basierend auf dem jährlich ermittelten Tageshaftkostensatz bedarf es neben der Ermittlung der Person noch der Feststellung der jeweils vollzogenen Hafttage. Für diese entsprechende händische Auswertung der Akten ist von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich mindestens 15 Minuten je Akte auszugehen . Der hierfür anfallende zeitliche Aufwand würde sich somit insgesamt auf 653 Arbeitstage für einen in Vollzeit tätigen Mitarbeiter summieren. Auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts erscheint der zur Beantwortung der Fragen erforderliche Aufwand nicht mehr verhältnismäßig und zumutbar . Eine Beantwortung der Fragen würde in erheblichem Umfang eine größere Anzahl von Bediensteten in sächsischen Justizvollzugsanstalten, die für laufende Arbeiten nicht mehr zur Verfügung stünden, binden. Die Staatsregierung kam bei der Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung und der ihr nachgeordneten Behörden andererseits daher zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Fragen unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege nicht zu leisten ist. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 3 von 3 2018-12-21T09:24:01+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes