STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15477 Thema: Mütterrente in Sachsen, Aktualisierung der Kleinen Anfrage Nr. 6/714 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Frauen in Sachsen erhielten in den Jahren 2015 bis 2017 die Mütterrente? Frage 2: Bei wie vielen dieser Frauen kam es zu Abzügen in der Mütterrente auf Grund anzurechnender Nebeneinkünfte? (Wenn möglich, bitte durchschnittliche Höhe der Abzüge angeben!) Frage 3: Wie viele Frauen erhielten in den Jahren 2014 bis 2017 geminderte Entgeltpunkte zur Mütterrente auf Grund beruflicher Tätigkeit während der Kindererziehungszeit? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 - 3: Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Unter Bezugnahme auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/714 werden erneut statistische Daten zur gesetzlichen Rentenversicherung erfragt. Die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/714 bzw. die schon daran anknüpfende Kleine Anfrage Drs.- Nr. 6/1860 wurden - soweit Daten ermittelt werden konnten - von der Staatsregierung beantwortet, ohne dass diese dazu verpflichtet war. Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung zwar verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen {bitte bei Antwort angeben) 32-0141.51-18/991 Dresden, Jb· Dezember 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 O 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Artikel 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten jedoch nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich . Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Letzteres ist vorliegend der Fall. Die gesetzliche Rentenversicherung wird von der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und den Regionalträgern der Deutschen Rentenversicherung im Rahmen der Selbstverwaltung durchgeführt. Es handelt sich also um keine Aufgabe der Staatsregierung. Diese verfügt deshalb über keine eigenen Statistiken im Sinne der Fragestellungen. Mit freundlichen Grüßen \Jc/4;(_/ Barbara Klej:tsch Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2018-12-11T09:32:13+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes