STAATSMlNlSTERIUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 O 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15478 Thema: Schuldenerlass für die Mitglieder der AOK PLUS , Aktualisierung der Kleinen Anfrage Nr. 6/529 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie vielen Mitgliedern der AOK PLUS wurden in den Jahren 2015 bis 2017 durch Beitragsrückstände entstandene Schulden erlassen ? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren!) Für die Jahre 2015 bis 2017 hat die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen auf der Grundlage des § 76 Absätze 2 und 3 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) für 2.474 Mitglieder Beiträge zur Krankenversicherung und Säumniszuschläge erlassen. Diese teilen sich auf die angefragten Jahre wie folgt auf: 2015: 840 Fälle 2016: 868 Fälle 2017: 766 Fälle Frage 2: Wie viele dieser Mitglieder hatten ihren Wohnsitz in Sachsen? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln!) Nach Auskunft der AOK PLUS ist der Wohnsitz des Mitgliedes kein Auswertungskriterium in den Statistiken. Es kann daher keine Auskunft gegeben werden , wie viele Mitglieder mit Beitragserlass ihren Wohnsitz in Sachsen hatten. Frage 3: Wie hoch ist der Betrag, der durch Schuldenerlass bei der AOK PLUS in den Jahren entstand? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln!) Die AOK PLUS hat für die Jahre 2015 bis 2017 Beiträge zur Krankenversicherung und Säumniszuschläge nach § 76 Absätze 2 und 3 SGB IV in Höhe von 4.986.223 EUR erlassen. Dieser Betrag teilt sich auf die angefragten Jahre wie folgt auf: Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0414.51-18/992 Dresden, ~Dezember 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de 2015: 1.934.906 EUR 2016: 1.451.253 EUR 2017: 1.600.064 EUR STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 4: Was waren die hauptsächlichen Gründe für die Beitragsrückstände? Ein Großteil der Beitragsrückstände entsteht seit dem Jahr 2013 für freiwillige Mitgliedschaften nach § 188 Absatz 4 SGB V (sogenannte obligatorische Anschlussversicherung ). Diese obligatorischen Anschlussversicherungen werden per Gesetz auch ohne aktive Mitwirkung der Versicherten wirksam. Die Folge der oft fehlenden Mitwirkung sind dann Beitragsfestsetzungen auf der Grundlage der Beitragsbemessungsgrenze, die von den Mitgliedern nicht gezahlt werden. Eine weitere Gruppe an Mitgliedern mit Beitragsrückständen sind die freiwillig versicherten hauptberuflich Selbständigen. Im Rahmen dieser freiwilligen Mitgliedschaften entstehen Beitragsschulden dahingehend, dass die tatsächlichen Einnahmen des Mitgliedes unterhalb der für den Beitrag heranzuziehenden (höheren) Mindestbemessungsgrenze für diesen Personenkreis liegen und die Mitglieder diese dann ermittelten hohen Beiträge nicht erwirtschaften und zahlen können. Frage 5: Wie viele der betroffenen Mitglieder hatte keinen festen Wohnsitz? Nach Auskunft der AOK PLUS werden über den Wohnsitz der Mitglieder mit Erlass von Beitragsschulden keine Statistiken geführt. Deshalb kann zur Anzahl Mitglieder mit Erlass von Beitragsschulden und ohne festen Wohnsitz keine Aussage getroffen werden. Mit freundlichen qrüßen 0,ftt(__ Barbara Klepsch Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2018-12-19T07:34:33+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes