Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 0 03 29 1 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/15484 Thema: Wasserregime bei Beschneiungsanlagen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: STAATSMINJSTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ,,In den sächsischen Skigebieten werden Schneekanonen eingesetzt, um die Pisten zu präparieren. Das hat einen hohen Bedarf an Energie und Wasser zur Folge." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung : Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage wurden seitens der Landesdirektion Sachsen (LOS) die für die wasserrechtlichen Entscheidungen zuständigen unteren Wasserbehörden (uWB) der Skigebiets-relevanten Landratsämter befragt. Spezifische technische Leistungsdaten der Beschneiungsanlagen liegen den Landratsämtern in der Regel nicht vor. Weiterhin sind zivilrechtliche Verträge der Beschneiungsanlagen-Betreiber mit Wasserversorgungsunternehmen und damit auch die gegebenenfalls aus dem öffentlichen Netz bereitgestellten Wassermengen für den Betrieb von Beschneiungsanlagen ebenfalls in der Regel nicht bekannt. Zusätzlich zu den von den Landratsämtern erhaltenen Zuarbeiten wurden die im Rahmen der Veranlagung zur Wasserentnahmeabgabe in der LOS vorliegenden Daten - in anonymisierter und zusammengefasster Form - herangezogen . Dabei handelt es sich um Daten über Beschneiungsanlagen, die gemäß § 91 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) im Hinblick auf die Zahlung einer Wasserentnahmeabgabe erklärungspflichtig sind. Seite 1 von 3 ~SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-80001 Telefax: 0351 564-80080 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) PKL-1053/78/4-2018/52611 Dresden, L.tf.. ,,{L '2o