STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von—Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6I15487 Thema: Verwendete Mittel im Rahmen der Studie des Instituts für Rechtsmedizin Leipzig: „Mantrailer können DNA riechen“ — Nachfrage zur Kleinen Anfrage in Drs. 6I15250 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Staatregierung beantwortet die Kleine Anfrage in Drs. 6I15250 wie folgt: ‚Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn es handelt sich um den Inhalt einer wissenschaftlichen Publikation, die von Dritten, nämlich von Wissenschaftlern der Universität Leipzig, im Rahmen der Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG erstellt wurde.‘ In Beantwortung der Kleinen Anfrage in Drs. 6I14883 führt die Staatregierung aus: ,Das Projekt wird als gemeinsames Forschungsprojekt des lnstituts für Rechtsmedizin der Universität Leipzig und der Sächsischen Polizei bearbeitet.‘ Auf die Kleine Anfrage in Drs. 6/10553 antwortet die Staatregierung: ‚Am Projekt nahmen sieben Hunde, darunter vier sächsische Polizeihunde teil. Es handelte sich bei den Hunden um einen Goldendoodle, 1,7 Jahre alt, drei Bloodhounds im Alter von 4,5, 5,3 bzw. 6,9 Jahren, einen Beagle, 5 Jahre alt, einen Bretonischen Spaniel, 4 Jahre alt, sowie einen Bloodhounleannoverscher Schweißhund Mix, 4 Jahre alt.‘ In der Antwort der Staatregierung auf die Kleine Anfrage in Drs. 6/10552 wird ausgeführt: ‚Für das Projekt wurden Verbrauchsmittel in Höhe von 687,55 € aus dem Haushaltstitel 0351 54673 des Doppelhaushaltes 2014/2015 bezahlt. Für das Institut für Rechtsmedizin an der Universität Leipzig sind keine zusätzlichen Kosten entstanden.‘ C 'ij-j FreistaatfiSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/67/114 Dresden, 28. Dezember 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6‚7‚8‚ 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 meiden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN In derselben Antwort auf die Kleine Anfrage in Drs. 6/10552 wird darüber hinaus mitgeteilt: ‚Für den bislang ausgewerteten Teil des Projektes wurden 675 Versuche an 49 urbanen Orten in zwölf Städten in Sachsen im Rahmen des routinemäßigen Trainings der Mantrailing-Teams absolviert.‘“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Durch wen wurde das „gemeinsame Forschungsprojekt des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Leipzig und der Sächsischen Polizei“ (vgl. Drs. 6/14883) beantragt und durch welche Abteilung der Universität Leipzig und durch welche Abteilung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern sowie welcher Dienststelle der sächsischen Polizei genehmigt? Frage 2: Durch wen wurde die Verwendung von Haushaltsmitteln in Höhe von 687,55 € (vgl. Drs. 6/10552) für das gemeinsame Forschungsprojekt des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Leipzig und der Sächsischen Polizei beantragt und durch welche Abteilung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern sowie welcher Dienststelle der sächsischen Polizei genehmigt? Frage 5: Weshalb führt die Staatsregierung über die Versuchsanordnung des gemeinsamen Forschungsprojekts in Drs. 6/10552 und über teilnehmende Hunde (auch private Hunde) in Drs. 6/10553 aus und verweigert u. a. in Drs. 6/15250 sowie Drs. 6/15251 die Beantwortung zu Fragen zum selben gemeinsamen Forschungsprojekt ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1, 2 und 5: Zur Beantwortung wird auf Absatz 3 der zusammenfassenden Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 1 bis 5 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/15250 verwiesen. Frage 3: Durch wen wurde die Verwendung von Einsatzmitteln der sächsischen Polizei (vier Diensthunde, vgl. Drs. 6/10553) für das gemeinsame Forschungsprojekt des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Leipzig und der Sächsischen Polizei beantragt und durch welche Abteilung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern sowie welcher Dienststelle der sächsischen Polizei genehmigt? Die VenNendung von Einsatzmitteln im Rahmen des Forschungsprojektes für die praktischen Versuche wurde durch das Staatsministerium des Innern, Abteilung 3 — Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Landespolizeipräsidium — grundsätz— lich genehmigt. Die Dienststellen haben über die Teilnahme der Personensuchhunde- Teams an den einzelnen Versuchen unter Berücksichtigung des Vorrangs polizeilicher Einsatzmaßnahmen zu entscheiden. Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES 1NNERN % FreistaatSACHSEN Frage 4: Durch wen wurde die Teilnahme und die Beobachtung der „routinemäßigen Trainings der Mantrailing-Teams“ (vgl. Drs. 6I10552) durch Wissenschaftler des gemeinsamen Forschungsprojekts des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Leipzig und der Sächsischen Polizei beantragt und durch welche Abteilung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern sowie welcher Dienststelle der sächsischen Polizei genehmigt? Mit der grgndsätzlichen Genehmigung durch das Staatsministerium des Innern, Abtei— lung 3 — Offentliche Sicherheit und Ordnung, Landespolizeipräsidium — zur Verwendung von Einsatzmitteln für das Forschungsprojekt ist die Teilnahme der durchführenden Wissenschaftler auch an routinemäßigen Trainings der Mantrailing-Teams als Teil der praktischen Versuche eingeschlossen. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung ß?” Sebastian Gemkow Seite 3 von 3 2018-12-28T12:59:52+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes