Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 o 03 29 101073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Kleine Anfrage des Abgeordneten Garsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 6/15490 Thema: Diesellokomotiven auf Bahnstrecken im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung darüber, wie sich die Zahl der Zugbewegungen von Diesellokomotiven auf Bahnstrecken im Freistaat Sachsen in den letzten 21 Jahren entwickelte? (Bitte Anzahl der Fahrten aufschlüsseln (exemplarisch ) für die Jahre 1997, 2007 sowie 2017) Frage 2: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung hinsichtlich der Betreiber der unter Ziffer 1. erfragten Diesellokomotiven und deren Herkunft? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Organisation, Planung und Ausgestaltung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) obliegen gemäß sächsischem ÖPNV-Gesetz den kommunalen Aufgabenträgern und deren Zusammenschlüssen . Organisation, Planung und Ausgestaltung des Schienenpersonenfernverkehr obliegt der Deutschen Bahn. Der Freistaat Sachsen hat keinen direkten Einfluss auf die Qualität und Quantität der jeweiligen Angebote. Im Übrigen ist für die Zulassung und Überwachung von Triebfahrzeugen das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) in Bonn zuständig . Künftig wird auch ein Teil dieser Aufgaben von der Europäischen Eisenbahn-Agentur (ERA) übernommen. Seite 1 von 2 SSACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon : 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) PKL-1053/81/18 Dresden , 'Zl.;t ~ • "l 0-'1" , .- Zertifikat seit 2006 .udit bcrufundfamilic Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen Hoyerswerdaer Straße 1 o 1099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR SSJ\CHsEN Frage 3: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zu den Entwicklungen von Lärm- und Abgasemissionen der unter Ziffer 1. erfragten Diesellokomotiven ? (Bitte aufschlüsseln nach konkreter Lärmemission, Schadstoffausstoß und insbesondere Art von ggf. vorhandenen Schadstofffilteranlagen soweit möglich) Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Anlassbezogen , zum Beispiel bei der Aufstellung von Luftreinhalteplänen nach § 47 Bundes - Immissionsschutzgesetz, wird der Anteil der Motoremissionen des Schienenverkehrs berechnet. Quantitative Angaben hierzu befinden sich in den aktuellen Entwürfen der Luftreinhaltepläne der Städte Dresden und Leipzig . Diesellokomotiven und Dieseltriebwagen bedurften bis zum 31 . Dezember 2016 einer Typgenehmigung nach der Richtlinie 97/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1997 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen zur Bekämpfung der Emission von gasförmigen Schadstoffen und luftverunreinigenden Partikeln aus Verbrennungsmotoren für mobile Maschinen und Geräte, Dies wurde in Deutschland mit der 28. Verordnung zum Bundes - Immissionsschutzgesetz (28. BlmSchV) umgesetzt. Die Typengenehmigungen gelten in der Europäischen Union und sind unbefristet. Seit 1. Januar 2017 gelten für neue Diesellokomotiven und Dieseltriebwagen die Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/1628 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2016 über die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1024/2012 und (EU) Nr. 167 /2013 und zur Änderung und Aufhebung der Richtlinie 97/68/EG. Europaweit einheitliche Geräuschgrenzwerte für Schienenfahrzeuge, einschließlich Lokomotiven , sind in der „Technischen Spezifikation für die Interoperabilität" zum Teilsystem „Fahrzeuge - Lärm" (TSI Noise) festgelegt. Sie wurde im Jahr 2005 erstmals verabschiedet. Die Geräuschgrenzwerte der EU gelten bislang nur für neue und wesentlich geänderte Fahrzeuge. Vor dem 23. Juni 2006 in Betrieb genommene Diesellokomotiven unterliegen diesen Geräuschvorschriften nicht. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Sebastian Gemkow Seite 2 von 2 2019-01-02T08:45:30+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes