STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 6/15492 Thema: lslamische Gebetsräume in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über in Sachsen aktive oder vormals aktive Moscheen, inkl. jegliche auch kleine islamische Gebetsräume, in den Jahren 2014 bis 30.11.2018? (Bitte aufschlüsseln nach Ort, Größe, Betreiber [Privathesellschaft/Vereinletc.] und Zeitraum des Betriebs) Frage 2: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung darüber, wer, seit wann, der jeweilige Eigentümer, Pächter oder Mieter der in Ziffer 1. erfragten islamischen Gebetsräume ist? Frage 3: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung darüber, welchen der in Ziffer 1. erfragten islamischen Gebetsräumen (bzw. deren Betreibern), wann und aus welchen Gründen, von Behörden des Freistaates Sachsen der Betrieb untersagt wurde? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Auf die nachfolgende Tabelle wird verwiesen: FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-014150/3465 Dresden, 28. Dezember 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM x___"„_‘l Freistaat DES INNERN ? SACHSEN MoscheeIGebetsraum Ort Betreiber El Hadi Chemnitz Arabisch—Islamische Begegnungsstätte El Hadi e. V. Masjid Chemnitz Chemnitz Islamischer Kultureller Verein in Chemnitz e. V. Fatih Camii Chemnitz Türkisch Islamische Gemeinde zu Chemnitz e. V. Moschee TU Chemnitz Chemnitz (*) Alfaruq Moschee Dresden Islamisches Zentrum Dresden e. V. Fatih Camiine Dresden Türkisch-Islamische Gemeinde zu Dresden e. V. AI—Mostafa Moschee Dresden Marwa EI—Sherbini Kultur— und Bildungszentrum Dresden e. V. Moschee Freiberg Freiberg Kultur- und Bildungsverein Freiberg e. V. Assalam Moschee Görlitz Assalam — Interkultureller Verein Görlitz e. V. Ahmadiyya Gemeinde Leipzig Ahmadiyya Muslim Jamaat AI—Sahra Center Leipzig Islamisches Al-Sahra Center e. V. Eyüp—Sultan—Moschee Leipzig Islamische Gemeinde zu Leipzig e. V. EI-Furkan Leipzig lslamisches Kulturzentrum der Bosniaken in Leipzig e. V. Takva Moschee Leipzig Leipziger Zentrum für islamische Kultur und Forschung e. V. AI-Rahman Moschee Leipzig Islamische Gemeinde in Sachsen — A|— Rahman Moschee e. V. Pakistanische Moschee Leipzig Deutsch—Pakistanische Kulturgesellschaft e. V. Alhuda Meißen Sächsische Begegnungsstätte (SBS) gUG As-Salam Pirna Sächsische Begegnungsstätte (SBS) gUG Vogtländisch—islamisches Plauen Vogtländisches islamisches Zentrum — AI- Zentrum Muhadjirin e. V. Schlossremise Riesa Riesa lslamisches Zentrum Riesa e. V. Alhuda Riesa Sächsische Begegnungsstätte gUG (SBS) Zeid Ibn Haresa Zittau Sächsische Begegnungsstätte gUG (SBS) Masjid AI-Faruq Zwickau AI-Faruq Kultur— und Integrationsverein Zwickau e. V. A| Ansar Zwickau A| Ansar e. V. Zwickau (*) Kann nicht benannt werden. Der Betrieb der Assalam Moschee in Görlitz und der Alhuda Moschee in Riesa wurde aus bautechnischen Gründen jeweils im Jahr 2017 untersagt. Ergänzend wird auf die Antworten der Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen Drs.- Nrn. 6/9461 und 6/15357 verwiesen. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 4: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung darüber, welche Betreiber, der in Ziffer 1. erfragten islamischen Gebetsräume, Verbindungen zu welchen extremistischen oder terroristischen Vereinigungen unterhalten bzw. unterhielten und in welchem Umfang dies der Fall ist bzw. war? Frage 5: Welche Betreiber, der in Ziffer 1. erfragten islamischen Gebetsräume, wurden vom Landesamt für Verfassungsschutz in Sachsen beobachtet? (Bitte nach Zeitraum und Grund der Beobachtung aufschlüsseln) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 Sächsisches Verfassungsschutzgesetz hat das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen den gesetzlichen Auftrag, Informationen über Bestrebungen, die unter anderem gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerich— tet sind, zu sammeln und auszuwerten. Auf dieser Rechtsgrundlage liegen dem LfV Sachsen Erkenntnisse vor, aufgrund deren folgende Zuordnungen als Beobachtungs— objekte vorgenommen wurden: Die AI-Rahman-Moschee in Leipzig, deren Betreiber der Verein ,,lslamische Gemeinde in Sachsen — AI-Rahman—Moschee e. V.“ ist, wird dem Salafismus zugeordnet. Über die Moschee wurde seit dem Jahr 2008 in den jährlichen sächsischen Verfassungsschutzberichten informiert. Die „Sächsische Begegnungsstätte gUG“ (SBS) wird den Gruppierungen „Muslimbruderschaft “ (MB) bzw. „Islamische Gemeinschaft in Deutschland e. V.“ (IGD) zugeordnet . Sie wurde erstmals im sächsischen Verfassungsschutzbericht des Jahres 2016 enNähnt. Die AI-Muhadjirin-Moschee in Plauen, deren Betreiber der Verein „Vogtländisches islamisches Zentrum — AI-Muhadjirin e. V.” ist, wird dem Salafismus zugeordnet und ist seit 2018 Beobachtungsobjekt des LfV Sachsen. Ergänzend wird auf die Antworten der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage 6/15357 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung &“? Sebastian Gemkow Seite 3 von 3 '„—1 Freistaat_ SACHSEN 2018-12-28T13:03:16+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes