STAATSMINISTERIUM DES 'INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau—Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel (AfD) Drs.-Nr.: 6/15494 Thema: Mord in Wittenburg durch abgelehnten Asylbewerber aus Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangesteiit: „In der Nacht zum 17. November 2018 erstach ein 20-jähriger, abgelehnter Asylbewerber einen 85-jährigen Mann in Wittenburg (Mecklenburg -Vorpommern). Der Tatverdächtige aus Afghanistan, der sein Asylverfahren in Sachsen durchlaufen haben soll, verfügt über eine Duldung bis Ende Januar 2019.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Warum und wann erhielt die genannte Person die Duldung? Die Duldung wurde aufgrund von Passlosigkeit ausgestellt. Sie wurde zu- Ietzt am 25. Oktober 2018 bis zum 29. Januar 2019 erteilt. Frage 2: Warum konnte die genannte Person nicht bereits abgeschoben werden ? War seine Abschiebung bereits in der Vergangenheit einmal geplant bzw. scheiterte sie schon einmal, wann ja warum? Die Abschiebung ist wegen fehlender Reisedokumente bislang nicht möglich gewesen. :“ ',‘—‚—n FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/42/294 Dresden, 28. Dezember 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Frage 3: In welchem konkreten Zeitraum lebte die genannte Person in Sachsen in jeweils welchen Unterkünften? Nach der Ankunft in einer Erstaufnahmeeinrichtung des Freistaates Sachsen im Jahre 2015 wurde die betreffende Person 2016 dem Landkreis Zwickau zugewiesen. Weiterführende Angaben sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Frage 4: Wann verließ die genannte Person Sachsen? Wurde ihm eine Übersiedlung nach Mecklenburg-Vorpommern gestattet? Wenn ja, warum und wer trägt dafür die Verantwortung? Die genannte Person hatte ihren Wohnsitz im Landkreis Zwickau. Erkenntnisse, dass er den Wohnsitz nach Mecklenburg-Vorpommern verlegt hat, liegen nicht vor. Frage 5: Welche Konsequenzen im Hinblick auf Wohnsitzauflagen für abgelehnte Asylbewerber wurden aus dem Fall gezogen? Nach den vorliegenden Erkenntnissen stellt sich die Frage hinsichtlich evtl. Konse— quenzen nicht. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung // Sebastian Gemkow Seite 2 von 2 ": “I FreistaatSACHSEN 2018-12-28T13:00:46+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes