SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach ;o 09 10101079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Rolf Weigand (AfD) Drs.-Nr. 6/15498 Thema: Vergütung für Erzieher-Auszubildende in Teilzeit Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Personen befinden sich derzeit in einer Teilzeitausbildung zur pädagogischen Fachkraft (z.B. Erzieher) in sächsischen Kindertageseinrichtungen? (Bitte nach Landkreis und kreisfreien Städten , sowie Geschlecht und Ausbildungsbezeichnung aufschlüsseln.) Die Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin/zum Staatlich anerkannten Erzieher ist eine berufsqualifizierende Weiterbildung an einer Fachschule , die in Vollzeit- oder Teilzeitform absolviert werden kann. Eine Übersicht über Fachschüler/-innen, die sich im Schuljahr 2017/2018 in einer Teilzeitausbildung (berufsbegleitend) zur Staatlich anerkannten Erzieherin/zum Staatlich anerkannten Erzieher befanden (gegliedert nach Landkreis und Kreisfreien Städten sowie Geschlecht), ist der Anlage zu entnehmen. Die Schülerzahlen für das Schuljahr 2018/2019 liegen dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus noch nicht vor. Des Weiteren können in Kindertageseinrichtungen Personen tätig sein, die in einem berufsbegleitenden Bachelor-Studiengang der Kindheitspädagogik, Sozialen Arbeit oder Sozialpädagogik an einer Fachhochschule immatrikuliert sind. Im Wintersemester 2017/2018 waren es an der Evangelischen Hochschule für Soziale Arbeit in Dresden 41 Studierende im Studiengang .,Elementar- und Hortpädagogik" und an der DPFA-Hochschule in Zwickau 17 Studierende im Studiengang .,Pädagogik der Kindheit". Daten für das Wintersemester 2018/2019 liegen noch nicht vor. Frage 2: Welche Vergütung erhalten die in Teilzeit beschäftigten Auszubildenden ? (Bitte nach Landkreis und kreisfreien Städten sowie öffentlichen und freien Trägern aufschlüsseln.) Die Fachschülerl-innen in berufsbegleitender Erzieherausbildung schließen ein im Arbeitsumfang entsprechend reduziertes Beschäftigungsverhältnis mit Seite 1 von 2 ~SACHsEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom 3. Dezember 2018 Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/15/30 Dresden, h . Dezember 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplalz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Oe-Mall-Zugang: poststelle@smk-sachsen.de-mail.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS SSACHsEN dem Träger einer Kindertageseinrichtung ab. Sie werden vom Träger entsprechend dem Umfang ihrer Teilzeittätigkeit vergütet. Es handelt sich dabei nicht um einen Vergütungsanspruch gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG), da mit den Fachschülerl-innen kein Berufsausbildungsvertrag nach dem BBiG abgeschlossen wird. Frage 3: Wie viele weibliche Personen des pädagogischen Personals befanden sich 2017 und befinden sich aktuell im Beschäftigungsverbot? (Bitte nach Landkreis und kreisfreien Städten aufschlüsseln.) ln keinem statistischen System der Arbeitsschutzbehörde gibt es ein direktes Eingabefeld für diese Information. Sporadische Erfassungen sind nicht aussagekräftig auswertbar . Im Laufe der Schwangerschaft gibt es auch Veränderungen hinsichtlich eines Beschäftigungsverbotes gemäß Mutterschutzgesetz, die der Arbeitsschutzbehörde nicht gemeldet werden müssen. Deshalb gibt es hierzu keine Angaben. Frage 4: Unter welchen Umständen wird generell ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen ? Es gibt das ärztliche Beschäftigungsverbot, wenn die Ursache im Gesundheitszustand der Schwangeren liegt, am Arbeitsplatz aber keine Gefährdungen vorliegen. Das betriebliche Beschäftigungsverbot wird vom Arbeitgeber ausgesprochen, wenn die Schwangere oder Stillende am Arbeitsplatz gesundheitlichen Gefährdungen ausgesetzt ist und der Arbeitgeber keine entsprechenden Maßnahmen durchführen oder keinen anderen Arbeitsplatz anbieten kann. Mit freundlichen Grüßen ;4/ Seite 2 von 2 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/15498 Schuljahr 2017/2018 Zeitform Ins ~esamt --Kreisfreie Stadt Schüler bzw. Landkreis Bildungsgang der Klassen Kurse Ausbildung i m w Bautzen Staatlich anerkannter Erzieher TZ 4 - 82 24 58 Leipzig, Stadt Staatlich anerkannter Erzieher TZ 1 3 3 1(12 Monate) - - Nordsachsen Staatlich anerkannter Erzieher TZ 2 - 42 9 33 Bautzen Staatlich anerkannter Erzieher TZ - - 1 - 1 Görlitz Staatlich anerkannter Erzieher TZ 3 - 33 16 17 Chemnitz, Stadt Staatlich anerkannter Erzieher TZ 4 - 89 24 65 Mittelsachsen Staatlich anerkannter Erzieher TZ 1 - 8 - 8 Dresden, Stadt Staatlich anerkannter Erzieher TZ 6 - 125 45 80 Dresden, Stadt Staatlich anerkannter Erzieher TZ 5 - 112 36 76 Dresden, Stadt Staatlich anerkannter Erzieher TZ 4 - 90 35 55 Leipzig, Stadt Staatlich anerkannter Erzieher TZ 4 - 88 24 64 Leipzig, Stadt Staatlich anerkannter Erzieher TZ 4 - 110 43 67 Leipzig, Stadt Staatlich anerkannter Erzieher TZ 2 - 20 4 16 Leipzig, Stadt Staatlich anerkannter Erzieher TZ 3 - 46 12 34 Leipzig, Stadt Staatlich anerkannter Erzieher TZ 1 - 10 4 6 Leipzig, Stadt Staatlich anerkannter Erzieher TZ 1 - 11 2 9 Nordsachsen Staatlich anerkannter Erzieher TZ 1 - 16 2 14 Zwickau Staatlich anerkannter Erzieher TZ 1 - 13 5 8 Zwickau Staatlich anerkannter Erzieher TZ 2 - 38 15 23 Zwickau Staatlich anerkannter Erzieher TZ 1 - 9 2 7 Gesamt: 946 302 644 © Statistisches Lancesamt des Freistaates Sachsen 2018-12-19T10:42:58+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes