SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 1 O 09 1 O 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Rolf Weigand (AfD) Drs.-Nr.: 6/15504 Thema: Bauabnahmen von Schulen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Bauabnahmen von Schulen hat es in den vergangenen 3 Jahren gegeben? (Bitte aufschlüsseln nach Schulstandort und - art sowie nach Um- und Neubau) Mit der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) vom 28.Mai 2004 wurde das System formalisierter Bauabnahmen durch ein System von Anzeigen ersetzt, mit denen die Einhaltung der vormals abnahmebedürftigen Anforderungen nachgewiesen wird. Bauabnahmen, wie in der Fragestellung formuliert , sind daher nicht mehr existent. In den vergangenen drei Jahren wurden in Bezug auf den Um- und Neubau von Schulen in der Trägerschaft des Freistaates Sachsen bzw. im baulich-liegenschaftlichen Zuständigkeitsbereich des Staatsbetriebs Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) keine investiven Baumaßnahmen durchgeführt. Es erfolgten somit keine Bauabnahmen im Sinne der Fragestellung. Frage 2: Welche Mängel wurden von welcher Institution festgestellt? (Bitte nach Schulen aufschlüsseln und den Zeitraum zwischen Mängelanzeige und Beseitigung angeben.) Den Schulaufsichtsbehörden liegen keine Protokolle von Bauabnahmen und keine sog. Mängellisten vor. Eine gesetzliche Verpflichtung , diese den Schulaufsichtsbehörden zu übermitteln, besteht zudem nicht. Seite 1 von 2 ~SACHsEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom 3. Dezember 2018 Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/15/32 Dresden,~ . Dezember 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Mail-Zugang: poststelle@smk-sachsen.de-mail .de Verkehrsverbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Frage 3: Sind alle unter 1. genannten Schulen auf die Leitstelle der Feuerwehr aufgeschaltet? Wenn nein, warum nicht? (Bitte aufschlüsseln nach aufgeschalteten und nicht aufgeschalteten Schulen.) Die Beantwortung der Frage ergibt sich aus der Beantwortung der Frage 1. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2018-12-21T12:31:14+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes