Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 0 03 29 1 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Gerd Lippold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs. -Nr. : 6/15508 STAATSMJNJSTERJUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Thema: Stellungnahmen im Rahmen der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung Tagebau Tur6w, Polen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die demnächst notwendige Verlängerung der Konzessionen für den Betrieb des Tagebaues Tur6w soll zusammen mit der geplanten Erweiterung des Tagebaus beantragt werden. Sowohl Betroffenen in Deutschland wie auch in Tschechien ist die Beteiligung an den Genehmigungsverfahren zu ermöglichen. Auch eine 460 MW Erweiterung des Kraftwerks Tur6w soll 2020 in Betrieb gehen. In der Antwort von Staatsminister Dulig auf meine kleine Anfrage Drs. 6/4302 vom 16. März 2016 heißt es: „Mit Schreiben vom 30. April 2015 teilte das Sächsische Oberbergamt dem polnischen Generaldirektorat für Umweltschutz mit, dass anhand des übergebenen Informationsblattes Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere des Freistaates Sachsen, nicht auszuschließen sind. Die Tagebauentwässerung kann sich auf den Grundwasserhaushalt auswirken. Durch Absenkung und Wiederanstieg des Grundwassers könnten Senkungen oder Hebungen an der Tagesoberfläche entstehen. Die Einleitung von Sümpfungswässern sowie die Gestaltung des Wasserhaushaltes nach Einstellung des Abbaus sind weitere möglicherweise grenzüberschreitende Auswirkungen. Aufgrund dessen bat das Sächsische Oberbergamt um Beteiligung an der Umweltverträglichkeitsprüfung . " " Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich d ie Kleine Anfrage wie folgt: Seite 1 von 2 ~SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon : 0351 564-80001 Telefax: 0351 564-80080 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) PKL-1053/79/14-2018/529 12 Dresden, 2r. lf ~. 1J!U '/ , ... Zert ifikat seit 1006 audlt berufundfam1lie Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstell en Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen .de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 - Haltestelle Carolaplatz "' Information zum Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente unter www.smwa.sachsen.de/kontakt.htm IQil poststelle@smwa-sachsen. de-mail.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR WlRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHSEN Frage 1: Welche Unterlagen, Gutachten und sonstige Informationen liegen der Staatsregierung bisher in Vorbereitung auf eine Beteiligung an der Umweltverträglichkeitsprüfung zum oben genannten Vorhaben vor? Frage 2: Welche Stellungnahmen welchen Inhalts hat die Staatsregierung bisher dazu wann abgegeben? Frage 3: Sollte die Staatsregierung noch keine Stellungnahme abgegeben haben : zu welchen Bedenken gegenüber dem Vorhaben beabsichtigt die Staatsregierung bis zu welchem Termin eine eigene Stellungnahme? zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Auf die Antwort der Staatsregierung zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 6/4302 wird verwiesen . Außer dem Schreiben vom 2. April 2015 mit der beigefügten Vorhabenbeschreibung liegen der Staatsregierung bisher keine weiteren Unterlagen zur Erweiterung des Tagebaus Tur6w vor. Eine Stellungnahme dazu kann erst abgegeben werden, sobald prüffähige Unterlagen vorliegen und nachdem ein Beteiligungsverfahren durchgeführt wurde. Frage 4: Beschränken sich die Möglichkeiten zur Stellungnahme durch die Staatsregierung und weitere sächsische Betroffene auf die Tagebauerweiterung oder sind auch Stellungnahmen zur Kraftwerkserweiterung möglich? Eine Stellungnahme ist im Rahmen einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung sowohl für die Tagebau- als auch für die Kraftwerkserweiterung möglich . Frage 5: Steht die Staatsregierung zum Thema Stellungnahme in oben genannten Verfahren mit weiteren potenziell betroffenen sächsischen Kommunen und Landkreisen sowie mit dem Land Brandenburg im lnformationsaustauch ? Das SMUL steht in Informationsaustausch mit dem Ministerium für Ländliche Entwicklung , Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MLUL). Die betroffenen Behörden und die betroffene Öffentlichkeit wird gemäß den §§ 58, 59 UVPG beteiligt, sobald von der zuständigen Behörde ein Verfahren zu r grenzüberschreitenden Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingeleitet wird . Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Sebastian Gemkow Seite 2 von 2 2019-01-02T08:42:40+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes