STAATSMINISTERiUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard—von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15510 Thema: Aktivitäten der extremen Rechten in Sachsen im Monat November 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantwode ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte“. Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer |. in der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Der Staatsregierung liegen zu der Kleinen Anfrage auch Erkenntnisse vor, deren Mitteilung übeniviegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 Verfassung des Freistaates Sachsen [SächsVerfD entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichten— dienstiiche Mittel (§ 5 Abs. 1 Gesetz über den Verfassungsschutz im Frei— staat Sachsen [SächsVSG]) erlangt worden. Die Weitergabe dieser informationen , die mit Blick auf die wiederholte und räumlich umfassende Fragestel— lung den gesamten Phänomenbereich abdecken, würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstiicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder (“.’,—fl Freistaat:5 SACHSEN.'v Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3491 Dresden, 28. Dezember 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilheim—Buck— Str. 2 oder 4 meiden. STAATSMiNiSTERiUMDES iNNERN ’ ’; _! Freistaat:2 SACHSEN Freiheit der Person gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen , die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essenziell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, soiche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsin— teresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem lnformationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen. Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Die Fragestellerin begehrt weiterhin zum Teil Auskünfte über personenbezogene Daten , insbesondere Namen von Geschehensbeteiligten. Personennamen unterliegen dem Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 33 Sächs- Verf). Gleiches gilt für Angaben, wenn durch ihre Nennung Rückschlüsse auf Personen gezogen werden könnten. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Recht Dritter im Sinne des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf. Die Staatsregierung hat den informationsanspruch der Fragestellerin mit den Rechten Dritter am Schutz ihrer persönlichen Daten abgewogen. Die Abwägung hat in den Fällen, in denen der Staatsregierung über die in der Beantwortung enthaltenen Angaben hinaus personenbezogene Daten bekannt sind, zu dem Ergebnis geführt, dass dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Vorrang zukommt, so dass die Angabe dieser Daten mit Extremismusbezug unterbieiben musste. Gerade die Unterrichtung darüber, dass bestimmte Daten im Sinne des § 2 SächsVSG über eine Person bekannt sind, betrifft einen auch in Bezug auf den öffentlichen wie nichtöffentlichen parlamentarischen Umgang besonders geschützten Datenkreis, nämlich Daten, die Rückschlüsse auf politische Meinun— gen zulassen. Der Schutzgedanke hat umso nachhaltiger zu wirken, als es hier nicht allein um eine schlichte politische Betätigung geht, sondern die betroffene Person einem extremistischen Kontext und einem bestimmten — in der Auseinandersetzung mit anderen befindlichen — Lager zugeordnet werden soll. Seite 2 von 7 Frage 1: 5—1.“ ‘ “f u._\ J ,\ .STAATSMINISTERIUM DES INNERN Welche Aktivitäten der extremen Rechten (Demonstrationen, Zusammenrottungen , Kundgebungen, Versammlungen, Konzerte usw.) gab es im Monat November 2018 (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Der Staatsregierung liegen Erkenntnisse zu den folgenden als rechtsextremistisch bewerteten Aktivitäten vor: FreistaatSACHSEN Datum Ort Veranstalter Teilnehmer- Veranstaltung ggf. Bands, zahl Liedermacher, Redner 02./03.11_ Ostritz NPD ca. 400 „2. Schild und Schwert Fes- 2018 (02.11.2018) tival“, Konzert mit ,,Feher Törveny“ (HUN), „Terror— sphära" (AUT/DEU), ,,Painful Life“ (ST) und ,,Burning Hate” (BY) ca. 800 „2. Schild und Schwert Fes— (03.11.2018) tival“, Konzert mit „PWA“ (EST), „Flak“ (RP), „Griffin“ (BR), „Sleipnir“ (NW), „Uwocaust“ (BB), „Die Lunikoff —Verschwörung“ (BR) und „Sturmwehr“ (NW) 02.11.2018 Chemnitz Rechtsextre- ca. 5 % Mitwirkung an der Vermisten sammlung ,,Sicherheit für Chemnitz“ mit überwiegend bürgerlicher Beteiligung (Gesamtteilnehmerzahl ca. 950), Redner: Martin Kohlmann 03.11.2018 Bautzen Identitäre 8 Banneraktion „UN- Bewegung Migrationspakt stoppen!“ Bautzen 08.11.2018 Pirna NPD- ca. 60 Demonstration unter dem Kreisverband Motto „Merkel muss weg!“, (KV) Sächsi— Redner: Jens Baur, Carmen sche Schweiz- Steglich, Max Schreiber Osterzgebirge Seite 3 von 7 STAATSMINISTERIUM ;_ ‚. .}?fi DES INNERN Freistaat* SACHSEN 09.11.2018 Chemnitz Rechtsextre- ca. 5 % Mitwirkung an der Ver— misten sammlung „Sicherheit für Chemnitz“ mit überwiegend bürgerlicher Beteiligung (Gesamtteilnehmerzahl ca. 1.200), Redner: Martin Kohlmann, Stefan Hartung 10.11.2018 Görlitz ldentitäre * Plakatierungen und Flyer- Bewegung verteilung i. Z. m. dem Migrationspakt 10.11.2018 Pirna NPD-KV ca. 20 Treffen Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 10.11.2018 Plauen Partei ,,Der * Kleidermarkt unter dem Dritte Weg“ Motto ,,Hilfe für Deutsche“ Stützpunkt Vogtland 16.11.2018 Leipzig ldentitäre * Transparentaktion „Linken Bewegung Lehrern in den Kaffee spucken " 16.11.2018 Chemnitz Rechtsextre— ca. 5 % Mitwirkung an der Ver— misten sammlung ,,Sicherheit für Chemnitz“ mit Uberwiegend bürgerlicher Beteiligung (Gesamtteilnehmerzahl ca. 2.500), Redner: Martin Kohlmann 16.11.2018 Chemnitz Rechtsextre— * Kundgebung ,,Lang lebe die misten Kanzlerin" mit bürgerlicher Beteiligung (Gesamtteilnehmerzahl ca. 200) 16.11.2018 Zwickau Rechtsextre- * Liederabend mit Phil von misten FLAK (RP) 17.11.2018 Torgau, Rechtsextre— ca. 230 Konzert mit den angekün- OT Stau— misten digten Bands: „Blutlinie“ pitz (SH), „Killuminati“ (TH, BW, SN), „Kraftschlag“ (SH), „Sokyra Peruna“ (UKT) Seite 4 von 7 STAATSMINISTERIUM r u. ." "!‘,: DES INNERN Freistaat 18.11.2018 Zwickau Partei „Der ca. 10 Aktion ,,Heldengedenken“ Dritte Weg“ zum Volkstrauertag Stützpunkt Westsachsen 18.11.2018 Göda Rechtsextre— ca. 70 Aufzug mit Kranzniederlemisten gung zum Volkstrauertag 18.11.2018 Quitzdorf Rechtsextre- ca. 70 Aufzug mit Kranzniederle— am See, misten gung zum Volkstrauertag OT Sproitz 18.11.2018 Riesa NPD-KV Mei- * Kranzniederlegung zum ßen Volkstrauertag 18.11.2018 * Brigade 8 ca. 10 Kranzniederlegung zum Volkstrauertag 18.11.2018 Dresden NPD/JN * Kranzniederlegung zum Volkstrauertag 23.11.2018 Plauen Partei ,,Der ca. 15 sog. „Jugendabend“ (Ju- Dritte Weg“ gendtreff) Stützpunkt Vogtland 24.11.2018 Riesa NPD ca. 50 Parteitag zur Wahl der Lan— desliste für die Landtags— wahl 2019, Redner: Peter Schreiber, Jens Baur, Jürgen Gansel, Stefan Köster 25.11.2018 Döbeln NPD/JN * Aktion „Gartenstreife“ im Rahmen der ,,Schutzzonen- Aktion“ 30.11.2018 Chemnitz Rechtsextre— * Mitwirkung an der Vermisten sammlung ,,Sicherheit für Chemnitz“ mit überwiegend bürgerlicher Beteiligung (Gesamtteilnehmerzahl ca. 300), Redner: Martin Kohlmann , Robert Andres Ende Döbeln NPD 4 Schutzzonen-Aktion 11.2018 * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Seite 5 von 7 STAATSNHNISTERiUM DES lNNERN Darüber hinaus liegen Erkenntnisse vor, die aus Gründen der Geheimhaltung und des Datenschutzes nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 2: An welchen nicht-extremistischen Aktivitäten bzw. Aktivitäten nicht-extremistischer Veranstalter bzw. Organisatoren beteiligten sich Anhänger der extremen Rechten in welchen Funktionen (z.B. Teilnehmer, Redner, Anmelder, Ordner) im Monat November 2018 (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter , Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Das LfV Sachsen beobachtet die Beteiligung von Extremisten an nichtextremistischen Aktivitäten bzw. Aktivitäten nichtextremistischer Veranstalter bzw. Organisatoren auf der Grundlage seiner Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SächsVSG. Die nichtextre— mistischen Veranstalter bzw. Organisatoren selbst sind keine Beobachtungsobjekte des LfV Sachsen. Es wird auf die Tabelle verwiesen: Datum Ort Veranstaltung ggf. Bands, Anzahl der rechts- Liedermacher, Redner extremistischen Teilnehmer 05.11.2018 Dresden Beteiligung von Rechtsextremisten * an einer PEGIDA—Demonstration 11.11.2018 Dresden Beteiligung an der Installation „Mig- * rationspakt stoppen“ an der Frauenkirche 12.11.2018 Dresden Beteiligung von Rechtsextremisten * an einer PEGIDA-Demonstration 18.11.2018 Bautzen Beteiligung von Vertretern der ca. 25 „Identitären Bewegung“ an der Versammlung „Für den Erhalt Deutschlands“ 19.11.2018 Dresden Beteiligung von Rechtsextremisten * an einer PEGIDA-Demonstration 24.11.2018 Zwickau Beteiligung an der Versammlung ca. 30 - 40 ,,Feh|po|itik Deutschland“ Seite 6 von 7 13—1 Fre15taat" fi SACHSEN STAATSMINISTERIUM DES iNNERN 6977—1 Freistaat* SACHSEN 25.11.2018 Bautzen Beteiligung von Vertretern der * „identitären Bewegung“ an der Versammlung „Für den Erhalt Deutschlands“ 26.11.2018 Dresden Beteiligung von Rechtsextremisten * an einer PEGIDA-Demonstration * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Darüber hinaus liegen Erkenntnisse vor, die aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 3: Welche Aktivitäten der extremen Rechten im Sinne der Frage 1 wurden im Monat November 2018 aus welchen Gründen bereits im Vorfeld verboten oder aufgelöst (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Nach Kenntnis der Staatsregierung wurden keine als rechtsextremistisch bewerteten Aktivitäten im obigen Sinne verboten oder aufgelöst. Frage 4: Welche in den vergangenen zwölf Monaten durchgeführten Aktivitäten der extremen Rechten im Sinne der Fragen 1 und 2 wurden der Staatsregierung im Zuge von Nachmeldungen, Neubewertungen o.ä. bekannt, die bei der Beantwortung zurückliegender Kleiner Anfragen der Fragestellerin noch nicht berücksichtigt wurden? Es wird auf die Tabelle venNiesen: Datum Ort Veranstalter Teilnehmer- Veranstaltung zahl ggf. Bands, Liedermacher , Redner 23.02.2018 Leipzig Weißer Rabe * Stammtischveranstaltung Darüber hinaus liegen Erkenntnisse vor, die aus Gründen der Geheimhaltung nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung Sebastian Gemkow Seite 7 von 7 2018-12-28T13:04:02+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes