SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage der Abgeordneten Verena Meiwald (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15519 Thema: Steuersehwache Gemeinden im Freistaat Sachsen im Ausgleichsjahr 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Gemäß SächsFAG erhalten bedürftige Gemeinden Schlüsselzuweisungen zur Stärkung ihrer mangelnden eigenen Steuerkraft. Dabei bemisst sich die Höhe der Zuweisungen für die einzelne Gemeinde nach ihrer Steuerkraft sowie dem nach Einwohnern und Schülern bezogenen durchschnittlichen Finanzbedarf. Ist der Finanzbedarf höher als die Steuerkraft, so wird die Differenz zu 75% über Schlüsselzuweisungen ausgeglichen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 5jSACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/FV 6005/26/18- 2018/61434 Dresden, Z1 Dezember2018 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamil ie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 40000 Telefax +49 351 564 40009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. "Kein Zugang fur verschlusselte elektronische Dokumente Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN ~SACHsEN Frage 1: Welche 12 kreisangehörigen Gemeinden stellten sich unter dem Aspekt des höchsten pro Gesamtansatz 1 erhaltenen Betrages an Schlüsselzuweisungen gemäߧ 6 SächsFAG im gefragten Zeitraum als die steuerschwächsten dar (bitte die Berechnungsgrundlagen in der inhaltlichen Form analog der Drs 6/9382 darstellen)? Frage 2: Wie verteilen sich die steuerschwachen Gemeinden auf die sächsischen Landkreise? zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: siehe Anlage. Mit freundlichen Grüßen if:.f.::::sl1 Anlage 1 Der Gesamtansatz einer Gemeinde berechnet sich aus dem Hauptansatz (nach Größenklassen gewichtete Einwohnerzahl) zuzüglich des Schüleransatzes (nach Schulart und Schülerzahl berechnete Grundlage). Seite 2 von 2 AGS 14524280 14523060 14625630 14521040 14627260 14522520 14626390 14626140 14625240 14626490 14626320 14522110 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs: 6/15519 Berechnungsgrundlagen und Zuweisungen gemäß SächsFAG der steuerschwächsten kreisangehörigen Gemeinden im Freistaat Sachsen im Ausgleichsjahr 2018 Name St. Egidien Bösenbrunn Wilthen, Stadt Auerbach Stauchitz Sayda, Stadt Oderwitz Großschönau Hoyerswerda, Stadt Schleife Mücka Eppendorf Schlüsselzuweisung in EUR 1.641.547 468.996 3.207.076 1.410.654 1.712.027 1.144.791 2.624.417 2.698.459 20.803.363 1.340.948 625.169 2.178.013 Gesamtansatz Schlüsselzu- St k ft Steuerkraft- . . euer ra - hl . L dk . we1sung Je messza Je an reis Gesamtansatz in EUR 4.082 402, 10 851.627 208,61 1.188 394,78 259.424 218,37 8. 705 368,42 2.206.882 253,52 3.923 359,63 1.040.379 265,23 4.824 354,88 1.310.065 271,56 3.285 348,47 920.209 280, 11 7.557 347,26 2.129.083 281,72 7.853 343,61 2.250.669 286,59 61.236 339,72 17.867.387 291,78 3.952 339,35 1.154.954 292,28 1.847 338,42 542.200 293,51 6.510 334,58 1.943.942 298,63 Zwickau Vogtlandkreis Bautzen Erzgebirgskreis Meißen Mittelsachsen Görlitz Görlitz Bautzen Görlitz Görlitz Mittelsachsen 2018-12-27T14:51:08+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes