Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 o 03 29 1 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Kleine Anfrage des Abgeordneten Geert W. Mackenroth (CDU) Drs.-Nr.: 6/15520 Thema: Fördermittelanträge im LASuV im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 20. November 2017 hat die Stadt Lommatzsch beim Landkreis Meißen einen Antrag auf Bewilligung von Fördermitteln zur Erneuerung der Gemeindeverbindungsstraße K 8081 nach Neckanitz eingereicht. Dieser Antrag ist bis heute nicht beschieden. Dies vorausgeschickt frage ich die Staatsregierung:" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann ist dieser Antrag bei welcher Behörde (LASuV, SMWA) eingegangen? Wann ist mit einer Bescheidung des Fördermittelantrages der Stadt Lommatzsch zur Erneuerung der Gemeindeverbindungsstraße K 8081 nach Neckanitz zu rechnen? Was steht einer Entscheidung über den Antrag entgegen? Der Fördermittelantrag der Stadt Lommatzsch für das Vorhaben „K 8081 Erneuerung Gemeindeverbindungsstraße Neckanitz" ist am 12. Januar 2018 im Landesamt für Straßenbau und Verkehr als zuständige Bewilligungsbehörde eingegangen. Aufgrund fehlender Haushaltsmittel konnte keine Bewilligung erfolgen. Frage 2: Wie viele Anträge zur Förderung des kommunalen Straßenbaus sind mit welchen beantragten Fördersummen im Jahr 2018 bei den Bewilligungsbehörden eingegangen, wie viele sind bereits beschieden ? Mit der Regelung zum Stichtag wurden insgesamt 568 Förderneuanträge mit einer Gesamtzuwendung von rund 285,5 Mio. EUR für das Folgejahr erfasst. Seite 1 von 2 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon : 0351 564-80001 Telefax: 0351 564-80080 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) PKL-1053/81/21-2018/52791 Dresden, Q 3, JAN. 2019 r- Zert-0.at se,t 2006 audit ber..ifund f.1m1h~ Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung· Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 - Haltestelle Carolaplatz • Information zum Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente unter www.smwasachsen.de/kontakt htm ~ poststelle@smwa-sachsen de-mall.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR WlRTSCHAFT ARBElT UND VERKEHR Bescheide können erst nach Vorlage des Haushaltsführungsschreiben 2019 erlassen werden. Frage 3: Wie groß ist der Fördertopf für den kommunalen Straßenbau im derzeitigen Doppelhaushalt 17/18? Durch wen und nach welchen Kriterien erfolgt die Priorisierung der Anträge? Laut Ansatz des Doppelhaushaltes 2017/18, der bestätigten Ausgabereste aus 2017 sowie der zusätzlichen Mittel stehen in 2018 rund 280 Mio. EUR Fördermittel zur Verfügung . Die Mittel stehen für Fortführungsmaßnahmen, beantragte Einzelförderneuanträge aus dem Jahr 2017, für die Instandsetzungs- und Erneuerungspauschale (Teil B RL KStB) sowie zur Beseitigung der Schäden in Folge des Starkregenereignisses am 24. Mai 2018 im Vogtlandkreis bereit. Der Mittelansatz 2018 ist komplett mit Maßnahmen bewilligt. Eine Priorisierung der Anträge erfolgt höchstens durch die Antragsteller in eigener Zuständigkeit und Leistungsfähigkeit. Durch die Bewilligungsbehörden des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr erfolgt keine Priorisierung. Frage 4: Welche Höhe an Fördermitteln sind für den kommunalen Straßenbau seitens des SMWA im Entwurf der Staatsregierung für den kommenden Doppelhaushalt 19/20 vorgesehen? Die öffentlich zugängliche Fassung des Haushaltsentwurfs 2019/2020 kann unter https://www.finanzen.sachsen.de/doppelhaushalt-2019-2020-3973. html eingesehen werden. Mit freundlichen Grüßen lnPßy Dr. Eva-Maria Stange Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2019-01-04T10:47:08+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes