STAATSMIN'ISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Oresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern h ard-von- Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 6115522 Thema: Fahrverbotszonen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Derzeit besteht in Leipzig eine Umweltzone (grüne Umweltplakette erforderlich), in der ein Einfahrverbot für Fahzeuge der Schadstoffgruppen 1, 2 und 3 besteht. Wie entwickelten sich die Stickstoffdioxidbelastungen und Feinstaubbelastungen in den Jahren 2017 und 2018 an den Messstationen für Luftschadstofñrerte in Leipzig? (Bitte aufschlüsseln wie in Tabelle 2 der Anlage zu Drs.-Nr.6/8640) Frage 2: Wie entwickelten sich die Stickstoffdioxidbelastungen und Feinstaubbelastungen in den Jahren 2017 und 2018 an den anderen Messstationen, insbesondere verkehrsnahen, für Luftschadstoffrverte i n Sachsen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2 Die Entwicklung der Stickstoffdioxidbelastung in den Jahren 2017 und 2018 ist in der Tabelle 1 (Anlage) dargestellt. Die Belastung durch Feinstaub PM 10 enthält Tabelle 2. lm Jahr 2017 wurden an allen sächsischen Messstationen die Grenzwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub PM 10 eingehalten. Die Daten für das Jahr 2018 sind vorläufig und unterliegen noch der Prüfung durch die Staatsregierung. Vor dem Abschluss dieser Prüfung kann eine Bewertung durch die Staatsregierung hierzu noch nicht abgegeben werden. Frage 3: Hat die Staatsregierung Erkenntnisse darüber, ob, und in welchem Umfang, in Sachsen weitere (teilweise) Fahrverbotszonen geplant sind? Wenn ja, welche? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 4. Dezember2018 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t412 Dresden, 2'{ lJ ,lO 11 s¡mu1+ @o o)tû @ o(\ oì.toruñfrdñitl.M6S.ehñ$.hlnLldum' ñ, um[ ui¿ rhtuehÈ Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 0l 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnl ¡nien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft zur Erfiillung der lnformationspflichten nach der Europåischen Datenschutz-Grundverordnung auf www.smul.sachsen.de t Ke¡n Zugang für elektron¡sch s¡gnierte sowiê fûr verschlüsselte elêktronische DokumenteSeite I von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LÀNDWIRTSCHAFT Aktuell schreiben die Städte Dresden und Leipzig ihre Luftreinhaltepläne fort. ln den Entwürfen der Pläne sind keine Fahrverbote für Diesel-Kraftfahrzeuge vorgesehen. Frage 4: Wie genau unterstützt der Freistaat Sachsen die Städte Dresden und Leipzig im Rahmen der Erstellung der Luftreinhaltepläne und welche, für den Kfz-Verkehr relevanten, Neuerungen sind in den aktuellen Entwürfen der Luftreinhaltepläne der beiden Städte enthalten? (Bitte darin enthaltene Maßnahmen, die den Kfz-Verkehr betreffen, konkret darlegen) Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) untersti .ltzt die Städte Dresden und Leipzig fachlich bei der Aufstellung der Luftreinhaltepläne. Das LfULG führt beispielsweise die Analyse der Belastungssituation durch, stellt Emissions- und lmmissionsdaten bereit und prognostiziert die Wirkung der Maßnahmen zur Verringerung der lmmissionsbelastung. Die Maßnahmen in den Luftreinhalteplänen müssen verursachergerecht sein, daher beziehen sich die meisten Maßnahmen in den Entwürfen der Luftreinhaltepläne der Städte Dresden und Leipzig auf die Verringerung der Emissionen aus dem Straßenverkehr . Zu beiden Plänen dauern die stadtinternen Abstimmungen noch an, sodass die nachfolgend genannten Maßnahmen vorläufig sind. Der Entwurf des.Luftreinhalteplans Dresden vom 28. November 2017 wurde auf der Internetseite der Stadt Dresdenl veröffentlicht. Der Luftreinhalteplan Dresden (Entwurf) enthält unter anderen die Maßnahmen Ausweitung der Bewirtschaftung des Parkraumes im Stadtgebiet und Umbau der Nürnberger Straße im Zuge der Realisierung der Stadtbahntrasse Löbtau-Südvorstadt-Strehlen sowie das betriebliche Mobilitätsmanagement in Veruvaltung, öffentlichem Dienst und Tochterunternehmen der Stadt Dresden und des Freistaates Sachsen. Der Entwurf des Luftreinhalteplans Leipzig vom 1 . Mäz 2018 wurde auf der lnternetseite der Stadt Leipzig2 veröffentlicht. Der Luftreinhalteplan Leipzig (Entwurf) enthält unter anderem die Maßnahmen Neuaufteilung des Straßenraums in der Harkortstraße zwischen Dufourstraße und Martin-Luther-Ring und die Verkehrsflussdosierung in der Jahnallee. Frage 5: lnwiefern genau erachtet die Sächsische Staatregierung den vom Koalitionsausschuss der Bundesregierung getroffenen ,,Diesel- Kompromiss" vom l. Oktober 2018 als zu unbestimmt und nicht weitreichend genug? (Bitte konkret darlegen, wo Differenzen bestehen und wann und in welchem Umfang die Staatsregierung dementsprechend handelt, um Anderungen/Verbesserungen vozuschlagen/einzubringen /umzusetzen) t http://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelUumwelVlufV00l Entwurf Luftreinhalteplan 2017.php , stadt-leipzig/ Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMìNìSTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Von einer Beantwortung der Frage wird abgesehen, da die Frage nicht auf Erkenntnisse der Staatsregierung, sondern auf eine Bewertung durch die Staatsregierung gerichtet ist, die eine Abstimmung innerhalb der Bundesregierung zum Gegenstand hat. Die Antwortpflicht der Staatsregierung ist insoweit begrenzt auf lnformationen, die die Abgeordneten zur wirksamen Kontrolle der Regierung und Verwaltung benötigen, also auf Ausklinfte aus dem eigenen Zuständigkeitsbereich der Staatsregierung. Kompromisse des Koalitionsausschusses der Bundesregierung zählen danach nicht zum Zuständigkeitsbereich der Staatsregierung (Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Aktenzeichen Vf. 44-l-03). Mit freundlichen GrüßenA-- ra V, A_J Thomas Schmidt Anlage: 1 Seite 3 von 3 Anlage zur Kleinen Anfrage Thema: Fahrverbotszonen in Sachsen, Drs.-Nr. : 6115522 Tabelle 1: Jahresmittelwerte für Stickstoffdioxid (NOr) in ¡rg/m3 Station\Jahr 2017 201 8* Annaberq-Buchholz 19 20 Bautzen 14 16 Borna 19 20 Brockau I 9 Chem nitz-Leipziqer Stra ße 38 35 Chemnitz H.-Link-Str 14 13 Collmberq I I Dresden-Bergstraße 40 40 Dresden-Nord 30 29 Dresden-Winckelmannstraße 18 19 Freiberq 23 23 Glauchau 20 21 Görlitz 22 22 Klinqenthal 12 12 Lei pziq-Lützener Straße 37 43 Leipziq-Mitte 40 39 Leipziq-West 15 16 Niesky I 9 Plauen-Süd 22 24 Radebeul-Wahnsdorf 12 13 Schwartenberq I I Zinnwald 7 7 Zittau-Ost 13 13 Zwickau-Werdauer Straße 25 27 Der NO2-Jahresmittelgrenzwert beträgt nach der 39. Verordnung zum Bundeslmmissionsschutzgesetz (39. BlmSchV) 40 pg/m3. *) Die Daten von 2018 basieren auf dem Stand vom 30.1 1.2018 und sind vorläufige Daten! Anlage zur Kleinen Anfrage Thema: Fahrverbotszonen in Sachsen, Drs.-Nr. : 6115522 Tabelle 2: Anzahl der Tage mit einem Tagesmittelwert über 50 pg/m3 Feinstaub PM 10 Station\Jahr 2017 201 B* Annaberq 5 6 Borna '18 5 Brockau 2 5 Chemnitz-Lei pziger Str 7 10 Chemnitz-H. Link-Str 3 2 Dresden-Berqstr 19 12 Dresden-Nord 18 I Dresden-Winckel mannstr 16 7 Görlitz 21 13 Leipzig-Lützner Str 21 23 Leipziq-Mitte 22 12 Leipziq-West 11 4 Plauen-Süd 12 I Zwickau-Werdauer Str 10 6 Freiberg 3 6 Glauchau 13 I Klinqenthal 6 4 Bautzen 13 10 Zittau-Ost 26 12 Niesky I 9 Carlsfeld 0 0 Radebeul-Wahnsdorf 10 7 Schwartenberq 1 4 Collmberq 5 6 Nach der 39. Verordnung zum Bundes-lmmissionsschutzgesetz (39. BlmSchV) beträgt die jährliche zulässige Uberschreitung des PM1O-Tagesmittelwertes von 50 pg/m3 35 Tage. *) Die Daten von 2018 basieren auf dem Stand vom 12.12.2018 und sind vorläufige Daten! 2018-12-27T14:53:17+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes