STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERiUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15523 Thema: Aufklärungsquote „Haus des Jugendrechts“ Leipzig — November 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im „Haus des Jugendrechts“ Leipzig im November 2018 abschließend bearbeitet? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand, Anzahl der beschuldigten Personen, Kinder als Tatverdächtige, Jugendliche als Tatverdächtige, Heranwachsende als Tatverdächtige und Erwachsene als Tatverdächtige!) Frage 2: Wie viele Ermittlungsverfahren aus Frage 1 konnten aufgeklärt und wie viele konnten nicht aufgeklärt werden? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand , Anzahl der beschuldigten Personen, Kinder als Tatverdächtige , Jugendliche als Tatverdächtige, Heranwachsende als Tatverdächtige und EnNachsene als Tatverdächtige!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: lm November 2018 wurden durch die Polizeidirektion Leipzig im ,,Haus des Jugendrechts“ insgesamt 54 Ermittlungsverfahren abschließend bearbeitet. Dabei konnten in 53 Ermittlungsverfahren insgesamt 76 Tatverdächtige bekannt gemacht werden. In einem Ermittlungsverfahren wurde bislang kein Tatverdächtiger ermittelt. Die Verfahren schlüsseln sich im Sinne der Fragestellung wie folgt auf: Freistaatfr SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/69/13 Dresden, 2. Januar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 meiden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN FreistaatSACHSEN Straftatbestand Anzahl Tatverdächfige (TV) gesamt davon Kinder als TV Jugendliche als TV Heranwachs - ende als TV Erwachsene als TV Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln — von Cannabis und Zubereitungen gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 3 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) Unerlaubter Besitz von Betäubungsmit— teln — von Cannabis und Zubereitungen emäß § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln — von Cannabis und Zubereitungen gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln — von Cannabis und Zubereitungen gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz (PfIVG) gem. § 6 PfIVG Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte gemäß § 114 Strafgesetzbuch (StGB) Hausfriedensbruch gemäß § 123 StGB [\j —x Hausfriedensbruch gemäß § 123 StGB Sexuelle Belästigung gemäß § 184i StGB Körperverletzung gemäß § 223 StGB Körperverletzung gemäß § 223 StGB [\ J— ‘N Gefährliche Körperverletzung auf Straßen , Wegen und Plätzen gemäß § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung — sonstige Tatörtlichkeit gemäß § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung — sonstige Tatörflichkeit gemäß § 224 StGB Nötigung gemäß § 240 StGB Diebstahl von Fahrr'a'dern — an sonsti— gen Tatorten gemäß § 242 StGB Diebstahl von Fahrrädern — an sonstigen Tatorten gemäß § 242 StGB Diebstahl von sonstigen Gegenständen— an sonstigen Tatorten gemäߧ 242 StGB Seite 2 von 5 STAATSMINISTERIUM ': Freistaat DES INNERN SACHSEN Anzahl davon Tatver-Straftatbestand dächtige Kinder Jugend- Heran- Erwach-(TV) ge- als TV liche als wachs- sene als samt TV ende als TV TV Diebstahl von sonstigen Gegenständen — an sonstigen Tatorten gemäß unbe- § 242 StGB kannt Diebstahl von sonstigen Gegenständen — in/aus Warenhäusern, Verkaufsräumen , Selbstbedienungsläden gemäß § 242 StGB 1 1 Diebstahl von sonstigen Gegenständen — in/aus Wohnungen gemäß § 242 StGB 1 1 Diebstahl von sonstigen Gegenständen — in/aus Wohnungen gemäß § 242 StGB 5 5 Diebstahl von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gemäß § 242 StGB 2 1 1 Diebstahl von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gemäß § 242 StGB 2 2 Diebstahl von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gemäß § 242 StGB 1 1 Diebstahl von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gemäß § 242 StGB 1 1 Diebstahl von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gemäß § 242 StGB 1 1 Diebstahl von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gemäß § 242 StGB 1 1 Diebstahl von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gemäß § 242 StGB 1 1 Diebstahl von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gemäß § 242 StGB 1 1 Diebstahl von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gemäß § 242 StGB 1 1 Diebstahl von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gemäß § 242 StGB 1 1 Diebstahl von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gemäß § 242 StGB 4 3 1 Diebstahl von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gemäß § 242 StGB 1 1 Diebstahl von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gemäß § 242 StGB 1 1 Diebstahl von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gemäß § 242 StGB 1 1 Diebstahl von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gemäß § 242 StGB 2 2 Diebstahl von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gemäß § 242 StGB 1 1 Seite 3 von 5 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat Straftatbestand Anzahl Tatverdächfige (TV) gesamt davon Kinder als TV Jugendliche als TV Heranwachs - ende als TV Erwachsene als TV Besonders schwerer Fall des Diebstahls — von Fahrrädern — an sonstigen Tatorten gemäß § 243 StGB Diebstahl mit Waffen von sonstigen Ge— genständen — Ladendiebstahl gemäß § 244 Abs. 1 Nr. 1 StGB Unterschlagung von sonstigen Gegenständen gemäß § 246 StGB Unterschlagung von sonstigen Gegenständen gemäß § 246 StGB Haus—‚ Familiendiebstahl von sonstigen Gegenständen — in/aus Wohnungen gemäß § 247 StGB Diebstahl, Unterschlagung geringwerti— ger Sachen von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gemäß § 248a StGB räuberische Erpressung auf Straßen, Wegen oder Plätzen gemäß § 255 StGB räuberische Erpressung auf Straßen, Wegen oder Plätzen gemäß § 255 StGB Betrug — mittels rechtswidrig erlangter unbarer Zahlungsmittel — mittels rechtswidrig erlangter Kreditkarten gemäß § 263 StGB Betrug — sonstige weitere Betrugsarten gemäß § 263 StGB Betrug — Warenbetrug gem. § 263 StGB Sachbeschädigung an Kfz gemäß § 303 StGB Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz Verstoß gegen das Waffengesetz (WaffG) gemäß § 52 Abs. 3 WaffG Verstoß gegen das Waffengesetz ge-mäß § 52 Abs. 3 WaffG Seite 4 von 5 SACHSEN FreistaatSACHSENSTAATSNIINISTERIUMDES INNERN Frage 3: Aus welchem Grund konnten die unaufgeklärten Ermittlungsverfahren aus Frage 2 nicht aufgeklärt werden? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand, Anzahl der beschuldigten Personen, Kinder als Tatverdächtige, Jugendliche als Tatverdächtige , Heranwachsende als Tatverdächtige und Erwachsene als Tatverdächtige!) Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Dre..- Nr. 6/14415 verwiesen. Die Begründung trifft auch hier zu. M' re dlichen Grüßen ’ JM Prof Dr. Roland Wöller Seite 5 von 5 2019-01-03T09:07:47+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes