; '.) '( STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 O 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/15536 Thema: Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in berufsständischen Versorgungswerken in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragen werden so verstanden, dass um Auskunft über die abstrakten rechtlichen Voraussetzungen des Erwerbs von Versorgungsanwartschaften gebeten wird. Frage 1: Inwieweit und in welchem Umfang können Mitglieder des Sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerks Versorgungsanwartschaften aufgrund von Kindererziehungszeiten außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben? Die Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Freistaat Sachsen enthält hierzu keine Regelung. Die einzige Regelung, welche sich mit Kindererziehungszeiten auseinandersetzt, ist§ 12a der Satzung, welche eine Beitragsermäßigung während der Zeiten der Kindererziehung vorsieht. Frage 2: Inwieweit und in welchem Umfang können Mitglieder der Ländernotarkasse AdöR (Leipzig) Versorgungsanwartschaften aufgrund von Kindererziehungszeiten außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben? Die Versorgungssatzung der Ländernotarkasse enthält in § 8 Abs. 1 Nr. 3 folgende Regelung zur Ruhegehaltsfähigkeit von Zeiten der Kinderbetreuung: "Als ruhegehaltsfähige Dienstzeit gelten ... 3. die Zeiten einer oder mehrerer vorübergehender Amtsniederlegungen gemäߧ 48b BNotO aus einem im Tätigkeitsbereich der Ländernotarkasse ausgeübten Notaramt heraus oder den Anwärterdienst im Tätigkeitsbereich der Ländernotarkasse unterbrechende Elternzeiten längstens bis zu einer Gesamtdauer von zwei Jahren oder, wenn diese Zeit länger ist, bis zu einer Dauer von einem Jahr pro Kind. Soweit für Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-0141.51-18/999 Dresden, T Januar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de '! STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ dieselben Zeiträume ohne Eigenbetrag des Versicherten Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung begründet oder erhöht werden, ist das nach dieser Satzung erworbene Ruhegehalt in diesem Umfang zu kürzen; ... " Frage 3: Inwieweit und in welchem Umfang können Mitglieder des Versorgungswerks der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten im Freistaat Sachsen Versorgungsanwartschaften aufgrund von Kindererziehungszeiten außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben? Kinderbetreuungszeiten sind in § 25 der Satzung des Versorgungswerkes der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten im Freistaat Sachsen geregelt. In§ 25 Abs. 2 der Satzung heißt es hierzu: ,,Für die Betreuung jedes Kindes bleiben zugunsten des Mitgliedes drei Kalenderjahre außer Betracht, und zwar diejenigen, die den niedrigsten durchschnittlichen Beitragsquotienten innerhalb von fünf Kalenderjahren (Geburtsjahr und die nachfolgenden vier Kalenderjahre) aufweisen, wenn sich bei Berücksichtigung dieser Kalenderjahre eine niedrigere Anwartschaft ergeben würde. Kalenderjahre, für welche die festgesetzten fälligen Beiträge nicht in voller Höhe vor dem Leistungsfall bezahlt sind, werden in die Vergleichsberechnung nicht einbezogen." Frage 4: Inwieweit und in welchem Umfang können Mitglieder des Versorgungswerks der Architektenkammer Sachsen Versorgungsanwartschaften aufgrund von Kindererziehungszeiten außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben ? Die Satzung des Versorgungswerks der Architektenkammer Sachsen regelt dies nicht. Frage 5: Inwieweit und in welchem Umfang können Mitglieder der Sächsischen Ärzteversorgung Versorgungsanwartschaften aufgrund von Kindererziehungszeiten außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben? Auch die Satzung der Sächsischen Ärzteversorgung enthält hierzu keine Regelung. Mit freundlichen Gr" ßen ' J //1, Barbara ~~f4ch Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2019-01-08T09:01:48+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes