STAATSM1N1STERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 l 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster (fraktionslos), Drs.-Nr.: 6/15537 Thema: Provenienzforschung Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Zu DDR-Zeiten waren Ausreisewillige gezwungen, ihre Eigenheime an regimetreue Personen zu verkaufen, um die Ausreisegenehmigung zu erhalten. In gleicher Weise mussten Antragsteller auf Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland besonders wertvolle Bi !der und Antiquitäten an die „Kunst & Antiquitäten GmbH", einem Betrieb des von Alexander Schalck-Golodkowski geleiteten Bereichs Kommerzielle Koordinierung (KoKo) verkaufen. Nach lnkrafttreten des DDR-Gesetzes zum Schutze des Kulturgutes vom 3. Juli 1980 (DDR-GBI. 1980 I Nr. 20, S. 191 ff .) konnten auch staatliche Organe wie Museen einen Kauf bzw. einen Vertrag zur Dauerleihgabe durchführen (vgl. § 10 Abs. 2 i.V.m. § 9 DDR-Kulturschutzgesetz). Es ist auffäll ig, dass in der gegenwärt ig in den Kunstsammlungen Chemnitz gezeigten Sonderausstellung „Karl Schmidt-Rottluff. Gemälde und Skulpturen" bei mehreren Gemälden als Herkunftsbezeichnung vermerkt ist z.B. „1984 Erworben aus Privatbesitz"." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier insoweit der Fall, als nach Provenienzforschung im Bereich der kommunalen Museen gefragt wird. Demzufolge erfolgt eine Beantwortung nur bezüglich der staatlichen Museen, zu denen die Kunstsammlungen Die Staatsministerin Aktenzeichen (bi t te bei Antwor t angeben) L-1053/4/304-2018 Dresden, ‚3. Januar 2019 Zertifikat seit 2007 audit berufundfamilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Yein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR W1SSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Chemnitz nicht zählen. Diese Fragen betreffen Sachverhalte, die von den Gemeinden als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen werden. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. lm Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom lnformationsrecht nach § 113 SächsGem0 nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben. Der Staatsregierung sind keinerlei Hinweise und Anhaltspunkte bekannt, die eine solche bevorstehende oder erfolgte Rechtsverletzung begründen oder nahelegen. Frage 1: Befinden sich in den staatl ichen oder kommunalen Museen im Freistaat Sachsen Exponate, d ie vor Übernahme durch die Museen (sei es durch Ankauf oder als Dauer leihgabe) Eigentum von Bürgern der DDR waren, die einen Ausreiseantrag gestel l t hatten? Frage 2: Sofern Frage 1 mit Ja beantwortet w ird: Um welche konkreten Exponate aus welchen Museen handelt es sich? (Bitte die Antwort aufschlüsseln nach Museum , Exponat, Datum des Erw erbs, Rechtsgrund: Kauf /Leihe, Höhe des Kaufpreises ) Frage 3: Haben Eigentümer bzw . deren Erben die unter Zwang verkauften Exponate w ieder zurückerhalten oder eine Entschädigung erhalten? (Bitte die Antwort aufschlüsseln nach Museum, Exponat, Datum der Anfrage, Rechtsstel lung des Anfragenden, ehemal iger Verkäufer des Exponats/Erbe/Rechtsbeis tand/Dr i t ter , Datum der Rückgabe des Exponats, Höhe Kaufpreis/Höhe Entschädigung) Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 1 — 3: Dauerleihgaben und Ankäufe von Bürgern der DDR, die einen Ausreiseantrag gestellt hatten, sind nach den bisherigen Provenienzrecherchen im Bereich der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) und des Landesamts für Archäologie (LfA) nicht bekannt. Frage 4: Wie v iele An f ragen von Bet ro f fenen gab es? (B i t te d ie An tw or t au f - schlüsseln nach Museum, Exponat, Datum der Anfrage, Rechtsstel lung des Anfragenden , ehemaliger Verkäufer des Exponats/Erbe/Rechtsbeistand/Dritter) lm Bereich der SKD und des LfA werden Anfragen von Betroffenen nicht statistisch erfasst. Fr age 5: Wel che Maßnahmen hat d i e Staats r eg ier ung un ter nommen, um d ie rechtmäßigen Eigentümer/Erben der zu SED-Zeiten zwangsweise unter Wert verkauften Exponate zu ermi t teln? (Bi t te die Antw or t aufschlüsseln nach Maßnahmen mit Datum, einschlägige gesetzl iche Regelungen, Nennung der zuständigen Exper tengremien, Durchführung Exper tenanhörungen, Maßnahmen zur w issenschaftl ichen Aufarbeitung des Sachverhaltes sow ie einschlägige Haushaltsti tel) Die ursprünglichen Eigentümer bzw. ihre Rechtsnachfolger konnten Ansprüche nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögensgesetz) geltend machen . Für die Prüfung dieser Anträge sind die Ämter zur Regelung offener Vermögens- Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM FÜR W1SSENSCHAFT UND KUNST fragen zuständig. Im Rahmen der Bearbeitung von Restitutionsverfahren werden Anfragen auch an Museen, Archive und sonstige Einrichtungen zur Herkunft von Vermögenswerten weitergeleitet. Auf dieser Grundlage ermitteln die staatlichen Museen in Sachsen die entsprechenden Provenienzen. Einzelheiten zum Verfahren ergeben sich aus dem Vermögensgesetz. Mit freurelichen Grüßen .2. Dr. Eva-Maria Stange Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2019-01-04T10:46:07+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes