SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Wilke (AfD) Drs.-Nr.: 6/15541 Thema: Sächsische Migrantenorganisationen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 20. Oktober 2018 haben ostdeutsche Migrantenorganisationen in Berlin einen gemeinsamen Dachverband gegründet, der 260 Vereine in den fünf ostdeutschen Bundesländern vertreten soll.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist der Staatsregierung bekannt, welche sächsischen Migrantenorganisationen im Dachverband Damost vertreten sind? Von einer Beantwortung der Staatsregierung wird abgesehen. Begründung: Gemäß Art. 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren , als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Art. 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts - und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnh VerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Letzteres ist vorliegend der Fall, denn die ostdeuschen bzw. sächsischen Migrantenorganisationen der in Rede stehenden Dachverbände stehen freilich außerhalb des Verantwortungsbereichs der Staatsregierung. Die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration Durchwahl Telefon +49 351 564-54905 Telefax +49 351 564-54909 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) INT-0141.51-18/1001 Dresden, 21. Dezember 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden Besucheradresse: Bautzner Straße 19a 01099 Dresden www.sms.sachsen.de Seite 2 von 3 Frage 2: Wie viele Vereine und Organisationen sind im Dachverband sächsischer Migrantenorganisationen e.V. (DSM) vertreten? (Bitte für das Jahr 2018 nach Landkreisen /kreisfreien Städten aufschlüsseln.) Von einer Beantwortung der Staatsregierung wird abgesehen. Begründung: Es entspricht allgemeinen Rechtsgrundsätzen, dass das Fragerecht nicht missbraucht werden darf und daher missbräuchlich gestellte Fragen nicht beantwortet werden müssen (BayVerfGH, Urteil vom 17. Juli 2001, Vf. 56-IVa-00). Das Missbrauchsverbot gilt auch bei der Wahrnehmung verfassungsrechtlicher Kompetenzen. Missbräuchlich ist eine Anfrage, an deren Beantwortung kein legitimes Interesse besteht, weil sie nicht ernst gemeint ist oder es nur um die Sammlung von Informationen geht, die aus allgemein zugänglichen Quellen ohne große Mühe selbst zusammengestellt werden können. Dies ist vorliegend der Fall, weil es bei den erfragten Mitgliedern des DSM nur um die Sammlung von Informationen geht, die insbesondere aus dessen Internet-Präsentationen (abrufbar unter: http://dsm-sachsen.de/ueber-uns/mitglieder/) ohne große Mühe selbst zusammengestellt werden können. Frage 3: Wie hoch war die Förderung für Veranstaltungen des DSM seit Gründung 2017 durch den Freistaat Sachsen? (Bitte einzeln aufschlüsseln.) Die ausdrücklich nachgefragte „Förderung für Veranstaltungen des DSM“ findet nicht statt, denn Veranstaltungen sind kein förderfähiger Gegenstand der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration zur Förderung der sozialen Integration und Partizipation von Personen mit Migrationshintergrund und der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts (Richtlinie Integrative Maßnahmen). Folgende Projekte des DSM wurden in der jeweils angegebenen Höhe gefördert: Projekte Beginn Ende Summe in Euro "Kompetenz - Dialog - Teilhabe" 01.04.2017 31.12.2017 36.418,51 „Zusammen sind wir stärker“ 01.01.2017 30.06.2017 29.190,06 „Etablierung und Stärkung des DSM & sächsischer Migrantenbeiräte“ 15.07.2017 31.12.2018 150.580,24 Seite 3 von 3 Projekte Beginn Ende Summe in Euro „PerMigra. Verbesserung der Partizipation durch die Entwicklung neuer bedarfsorientierter Methoden der politischen Bildung aus der Perspektive von MigrantInnen.“ 01.01.2018 31.12.2018 77.443,16 Mit freundlichen Grüßen Petra Köpping 2018-12-21T12:37:28+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes