STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau—Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15543 Thema: Verzögerung der Inbetriebnahme des Gemeinsamen Kompetenz und Dienstleistungszentrums (GKDZ) im Bereich Telekommunikationsflben Nachung Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,_,_Auf der Internetseite des Mitteldeutschen Rundfunks wird unter der Uberschrift ‚Start des Polizei-Abhörzentrums verzögert sich‘ berichtet: ‚Aber der Aufbau des GKDZ verzögert sich. Als die Innenminister im Herbst vergangenen Jahres die Verträge unterzeichneten, wurde der Start für Ende 2019 angekündigt. Doch auf eine Anfrage von MDR THURINGEN hin teilte ein GKDZ-Sprecher nun mit, dass die Abhöran- Iagen voraussichtlich erst 2020 in Betrieb genommen würden. Damit scheint sich auch ein für das erste Quartal 2019 geplanter Probebetrieb zu verzögern. Bisher sei man noch in der Feinplanung, heißt es weiter. Nach MDR THÜRINGEN-lnformationen ist auch noch keine Technik beschafft worden. Es hat noch nicht einmal Ausschreibungen dafür gegeben.‘ (Quelle: https:llwww.mdr.delthuering@Istartabhoerzentrum -verzoegert-sich-100.html‚ zuletzt aufgerufen am 03.12.2018)“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Aus welchen Gründen verzögert sich die lnbetriebnahme des GKDZ? Frage 2: Wann ist mit einer lnbetriebnahme des GKDZ zu rechnen? Frage 3: Wann erfolgte bzw. wird die Ausschreibung für die personelle Besetzung und die Anschaffung der technischen Ausstattung für das GKDZ erfolgen? ;11% Freistaatfi SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/69/17 Dresden, 2. Januar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder4 melden. (“-. ,—: Freistaat;? SACHSEN*_—\ l; STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 4: Wann wurde den Datenschutzbeauftragten der beteiligten Bundesländer die Feinplanung (Feinkonzept) zum GKDZ übermittelt? Frage 5: Wann fanden die konstituierenden Sitzungen des Verwaltungsrates und des Vorstandes des GKDZ als Anstalt des öffentlichen Rechts statt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Das GKDZ als rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) ist als Bestandteil der mittelbaren Staatsverwaltung keine dem Staatsministerium des Innern nachgeordnete Behörde/Einrichtung. Das gesetzliche Vertretungsrecht des GKDZ (AöR) obliegt dem Vorstand, der zur vorliegenden Kleinen Anfrage Stellung genommen hat. Die Antwort des Vorstandsvorsit— zenden des GKDZ (AöR) füge ich diesem Schreiben als Anlage bei. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung Sebastian Gemkow Anlage Seite 2 von 2 GKDZ (AÖR) [ WilheIm-Buck-Str. 4 | 01097 Dresden Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm—Buck—Straße 2 01097 Dresden Anlage zu Drs.—Nr. 6/15543 Vorstand lhrI—e AnsprechpartnerI-in Ulf Lehmann Durchwahl Telefon +49 351 564—3336 Telefax +49 351 564-3339 UIf.Lehmann@ smi.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) GKDZ-2006/8/2 Dresden, 12. Dezember 2018 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.: 6/15543 Thema: Verzögerung der lnbetriebnahme des Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums (GKDZ) im Bereich der Telekommunikationsüberwachung Sehr geehrte Damen und Herren, das GKDZ (AÖR) hatte in Umsetzung des Beschlusses des Sächsischen Landtages in der 64. Sitzung vom 13. Dezember 2017 zur Drs.—Nr. 6/11426, Drs.Nr.6/10271 und Drs.—Nr. 6/11534 zur jährlichen Berichterstattung an den Innenausschuss des Sächsi— schen Landtages mit Schreiben vom 2. Juli 2018, Az.: GKDZ-2006/8/1, zum aktuellen Sachstand zum Aufbau des GKDZ (AÖR) berichtet, in dem auch Fragestellungen dieser Kleinen Anfrage berührt waren. Dies vorausgeschickt, wird die vorliegende Kleine Anfrage wie folgt beantwortet: Frage 1: Aus welchen Gründen verzögert sich die lnbetriebnahme des GKDZ? Es bestehen keine gesetzlichen oder sonstigen Vorgaben bzw. zwingende Gründe den Wirkbetrieb des GKDZ Ende des Jahres 2019 aufzunehmen. Zu Beginn der Kabinetts— und Parlamentsbefassung im März 2017 wurde in der damaligen Projektphase eine mit den Trägerländern abgestimmte grobe zeitliche Planung zur Umsetzung des Vorhabens erarbeitet. Hier war ein voraussichtlicher Beginn des Wirkbetriebes für Ende 2019 vorgesehen. Grundlage dieser Planung war ein zeitlich idealtypischer Verlauf der Kabinetts — und Parlamentsbefassung in allen Trägerländern mit Abschluss September 2017. Dieser Prozess hat sich zeitlich verzögert und konnte erst mit lnkrafttreten des GKDZ-Staatsvertrages am 28. Dezember 2017 abgeschlossen werden. Es liegt in der Natur der Sache, dass bei der Planung und Umsetzung von komplexen Großprojekten über einen längeren Zeitraum, Anpassungen zur zeitlichen Realisierung erfolgen müssen, weil Einflussfaktoren und Prozesse der Veränderung unterliegen. Vor diesem Hintergrund sind auch die nachfolgenden Ausführungen zu bewerten. Gemeinsames Kompetenz- und Dienstleistungszentrum der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg. Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung als Anstalt öffentlichen Rechts WilheIm-Buck-Streße 4 01097 Dresden Anlage zu Drs.—Nr. 6/15543 Frage 2: Wann ist mit einer Inbetriebnahme des GKDZ zu rechnen? Nach derzeitigem Planungsstand wird angestrebt, die Aufnahme des Wirkbetriebesnach einem erfolgreichem Probe- und Probewirkbetrieb im Jahr 2020 aufzunehmen.Dies setzt u. a. voraus, dass die notwendigen Vergabeverfahren zur Hard— und Soft-ware ohne größere Verzögerungen abgeschlossen werden können und alle anderenProzesse (2. B. Sofiwareentwicklung, Aufbau und Administration des Rechenzentrums)in dem allgemein üblichen Zeitfenster abgeschlossen werden. Frage 3: Wann erfolgte bzw. wird die Ausschreibung für die personelle Beset-zung und die Anschaffung der technischen Ausstattung für das GKDZ erfolgen? Nach Abschluss der Feinplanung wird auf Grundlage eines dort erarbeiteten Lastenhef—tes die Ausschreibung zur Hard—und Software voraussichtlich im zweiten Quartal 2019beginnen. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt sukzessive die personelle Besetzung der in die—ser Phase notwendigen Stellen. Frage 4: Wann wurde den Datenschutzbeauftragten der beteiligten Bundesländerdie Feinplanung (Feinkonzept) zum GKDZ übermittelt? Alle Landesdatenschutzbeauftragten der Trägerländer wurden im Juni 2018 über denaktuellen Sachstand und die weitere Vorgehensweise zum Aufbau des GKDZ (AöR)informiert. in Abstimmung mit dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten als datenschutzrechtli—che Aufsichtsbehörde (§ 12 Abs. 2 GKDZ—Staatsvertrag) werden alle Datenschutzbe—auftragten der Trägerländer auf einer Veranstaltung Ende Januar/Arifang Februar 2019über den aktuellen Stand der Feinplanung informiert und das weitere Vorgehen abge—stimmt. Hierzu erfolgte bereits eine information an die Landesdatenschutzbeauftragtendurch das GKDZ. ‘ Frage 5: Wann fanden die konstituierenden Sitzungen des Vemaitungsrates unddes Vorstandes des GKDZ als Anstalt öffentlichen Rechts statt? Die konstituierende Sitzung des Verwaltungsrates fand am 11. Januar 2018 in Dresdenstatt. Auf dieser wurde die Anstalt öffentlichen Rechts formell gegründet und der Vor—standSVr ir ende bestellt. Mit fr- chen Grüßen Vorsitze . : Seite 2 von 2 2019-01-03T09:14:29+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes