STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6I15545 Thema: Verlängerung der Bewerbungsfrist zum Ausbildungsbeginn 2018 der Laufbahngruppe 2.1 bei der sächsischen Polizei — Nachfrage zur Kleinen Anfrage in Drs. 6I14910 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Dresdner Morgenpost vom 05.10.2018 ist auf Seite 12/13 zu |esen : ‚Weil sich in diesem Jahr nicht genug Bewerber für Ausbildung und Studium zum Polizeidienst gemeldet haben, wurde die Be-werbungsfrist kurzerhand verlängert. Eigentlich endete die reguläre Bewerbungsfrist am 1. Oktober. Bis dahin hatten sich nach Angaben des für die Nachwuchsgewinnung zuständigen Bereitschaftspolizeipräsidiums 4637 Männer und Frauen beworben. Und damit rund 1000 Kandidaten weniger als im Vorjahr (5712). ‚Wir haben deshalb von der seit 2017 möglichen Flexibilisierung des Auswahlverfahrens Gebrauch gemacht und die Frist bis zum 1. November verlängert‘, sagt Behördensprecherin Almut Sichter.‘“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Für welche Laufbahngruppe wurde die Frist zur Bewerbung um eine Einstellung in den Vorbereitungsdienst des sächsischen Polizeivollzugsdienstes im Jahr 2018 verlängert? Der in der Kleinen Anfrage angeführte Beitrag aus der Dresdner Morgenpost bezieht sich auf das Auswahiverfahren für die Einstellungen im Jahr 2019. Hier wurde für die Laufbahngruppe 1, zweite Einstiegsebene der Fachrichtung Polizei (LG 1.2 Pol) und die Laufbahngruppe 2, erste Einstiegsebene der Fachrichtung Polizei (LG 2.1 Pol) einheitlich der 1. November 2018 als Bewerbungsende festgesetzt, so dass im Vergleich zum Vor— jahr die Bewerbungsfrist um einen Monat verlängert wurde. L“;„—1 FreistaatZr? SACHSEN\ .? Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/69/15 Dresden, 2. Januar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm—Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkpiätze: Bitte beim Empfang WiiheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERiUM DES iNNERN Frage 2: Wie viele Personen bewarben sich im Zeitraum der verlängerten Bewerbungsfrist um eine Einstellung im Jahr 2018 in den Vorbereitungsdienst des sächsischen Polizeivollzugsdienstes? (Bitte aufschlüsseln nach Laufbahngruppe, Zahl derBewerbungen, Geschlecht, Anwärtern und Aufstiegsbeamten!) Die Bewerbungen, die in den verlängerten Bewerbungszeitraum im Sinne der Ausfüh-rungen in derAntwort auf die Frage 1 fallen, gliedern sich wie folgt auf: Bewerbungen männlich weiblich esamt(2. Oktober 2018 bis 1. November 2018) g Anwärter für die LG 1.2 Pol 324 139 463 Anwärter für die LG 2.1 Pol 208 113 321 Die Bewerbungsfrist für das Auswahlverfahren der Aufstiegsbeamten wurde nicht ver-längert. Frage 3: Wie viele der unter 2. erfragten Personen haben das Auswahlverfahren erfolgreich abgeschlossen, wie viele sind schriftlich zur Aufnahme der Ausbildung aufgefordert worden und wie viele haben den Vorbereitungsdienst bei der sächsischen Polizei tatsächlich begonnen? (Bitte aufschlüsseln nach Laufbahngruppe , Ausbildungsstandort, Geschlecht, Anwärtern und Aufstiegsbeamten!) Frage 4: Wie viele der unter Frage 2 erfragten Personen konnten aus welchen Gründennicht in den Vorbereitungsdienst bei der sächsischen Polizei eingestellt werden? (Bitte aufschlüsseln nach Laufbahngruppe, Zahl der Bewerbungen, Geschlecht, Anwärtern und Aufstiegsbeamten, fehlender persönlicher Voraussetzung mit genauer Angabe der Voraussetzungsart, Polizeidienstuntauglichkeit, Nichtbestehendes Auswahlverfahrens mit genauer Angabe des nicht bestandenen Teils des AWV, Absage bzw. Nichtantritt des Auswahlverfahrens und sonstige Gründe!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Für das Auswahlverfahren 2019 können keine Aussagen getroffen werden, da dieses noch nicht abgeschlossen ist. Seite 2 von 3 if~—1 Freistaat STAATSMINISTERIUM & DES INNERN FreistaatSACHSEN Frage 5: Wie viele der unter Frage 2 erfragten Personen sind bereits in den Angaben zur Kleinen Anfrage in Drs. 6/14910 enthalten? In der Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/14910 ist keine der in der Frage 2 erfragten Personen enthalten. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung W Sebastian Gemkow Seite 3 von 3 2019-01-03T09:12:13+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes