STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6I15546 Thema: Kontrolle Grenzüberschreitende Kriminalität auf der Autobahn 17 — 28.]29. November 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Auf der Internetseite www.presseportal.de ist unter der Überschrift ‚2- tägiger Kontrolleinsatz auf der A17 erfolgreich beendet‘ zu lesen: ‚Am Donnerstagmorgen (29.11.2018) haben die Bundespolizei, die Polizei Sachsen, die Bundeszollverwaltung und das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) ihre zweitägige Kontrolle auf der A17 beendet. An dem Einsatz waren mehr als 100 Beamte beteiligt. Seit Dienstagmorgen wurde der gesamte Fahrzeugverkehr der A17 in Fahrtrichtung Dresden über den Rastplatz ‚Am Heidenholz‘ geführt. Kontrollkräfte selektierten einzelne Fahrzeuge, welche dann einer intensivieren Kontrolle zugeführtwurden . Aber auch auf den Nebenverkehrswegen wurden im Umland mobile Kontrollen durchgeführt. [...] Insgesamt leiteten die Einsatzkräfte 31 Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Aufenthalts-, Betäubungsmitte I-, Waffen- und das Straßenverkehrsgesetz sowie das Strafgesetzbuch ein.‘ (Quelle: https:I/www.presseportal.de/blaulichtlpml74163I4129619, zuletzt aufgerufen am 30.11.2017)“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: ‘— Freistaatfi SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3—1053/69/19—2018/88348 Dresden. 2. Januar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564—3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES iNNERN Frage 1: Wie viele Bedienstete der sächsischen Polizei wurden im Rahmen der Kontrollenaus der Vorbemerkung eingesetzt und wie viele Einsatzstunden sind hierbei angefallen ? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen, Beamten, Tarifbeschäftigten und Einsatzdatum!) Sechs sächsische Polizeivollzugsbeamte der Polizeidirektion Dresden leisteten am 27. November 2018 insgesamt 33,5 Einsatzstunden. Frage 2: Wie viele Verkehrskontrollen wurden im Rahmen des Einsatzgeschehens aus der Vorbemerkung durchgeführt? (Bitte aufschlüsseln nach Datum und Einsatzorten !) Frage 3: Wie viele Straftaten und Ordnungswidrigkeiten und weitere Rechtsverstöße wurden im Rahmen des Einsatzgeschehens aus der Vorbemerkung festgestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand, Rechtsnorm, Datum und Einsatzorten!) Frage 4: Wie viele Ermittlungsverfahren, Verhaftungen und Gewahrsamnahmen wurden im Rahmen des Einsatzgeschehens aus der Vorbemerkung wegen welchen Tatverdachts und aufgrund welcher Rechtsvorschriften eingeleitet bzw. durchgeführt ? (Bitte aufschlüsseln nach Datum und Einsatzorten!) Frage 5: Wie viele Waffen und Drogen sowie wie viele und welche sonstigen Gegenstände wurden im Rahmen des Einsatzgeschehens aus der Vorbemerkung sichergestellt ? (Bitte mit Angabe der sichergestellten Mengen und aufgeschlüsselt nach Datum und Einsatzorten!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 5: Der Staatsregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor, die über die in der durch den Fragesteller zitierten Pressemitteilung der Bundespolizei veröffentlichten Ergebnisse des Kontrolleinsatzes hinausgehen. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen , die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, da sich der Fragesteller in seiner Anfrage auf einen Kontrolleinsatz der Bundespolizei bezieht. Mithin kann der Inhalt der Fragen nur soweit beant— wortet werden, wie bei dem Sachverhalt Bedienstete des Freistaates Sachsen beteiligt waren. Sächsische Polizeivollzugsbeamte führten fünf Verkehrskontrollen am Parkplatz Heidenholz , Bundesautobahn (BAB) 17, km 40, durch. Das Automatisierte Kennzeichener— kennungssystem war auf der BAB 17, km 26, Fahrtrichtung Dresden-Prag in Betrieb, wobei 4.300 Kennzeichen geprüft wurden. Seite 2 von 3 ,; ‚___, Freista 3t‘ _‘ SACHSEN',:._ . ""—3(. STAATSMINISTERIUM DES 1NNERN Im Zuge der Kontrolltätigkeit leiteten die sächsischen Polizeivollzugsbeamten am Parkplatz Heidenholz strafrechtliche Ermittlungen zu drei Verstößen wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, zu zwei Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen eines Verstoßes gegen die Längenbegrenzung eines Lastkraftwagens ein. Darüber hinaus wurden auf der BAB 17, km 39, Fahrtrichtung Dresden-Prag, strafrechtliche Ermittlungen wegen eines Verstoßes ge— gen das Pflichtversicherungsgesetz sowie wegen des Auffindens von Diebesgut in einem Personenkraftwagen eingeleitet. Im Zusammenhang mit dem letztgenannten Ermittlungsverfahren kam es zur Sicherstellung von drei Einhandmessern, einem Klappmesser , Schmuck, Uhren, Telefonen, Bargeld, Münzen und weiteren Gegenständen, die im Rahmen der laufenden Ermittlungen noch zugeordnet werden müssen. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung W Sebastian Gemkow Seite 3 von 3 2019-01-03T09:17:24+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes